Gutachter für Leinölanstrich gesucht

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Managerin01

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fachwerk-I14099_2015323102039.JPGHallo an allen Forenmitglieder,

ich bin auf der Suche nach einem Gutachter, der neue Fenster mit Leinölanstrich begutachten kann.
Meiner Meinung nach und der Meinung des Herstellers (Ott....) ist der Anstrich äußerst schlampig und unsachgemäß ausgeführt.

Stelle gerne ein paar Fotos dazu, dann könnt Ihr Eure Meinung dazu abgeben.
 
OB da

ein Gutachter hilft bezweifle ich!
Selbst wenn da der Gutachter zum Schluss kommen sollte da die Verarbeitung nicht richtig ausgeführt wurde muss der Handwerker nicht nachbessern!
Was sagt denn der Handwerker bzw. der Hersteller?
 
Gutachter für Fensteranstrich

Hallo
Du kannst zuerst versuchen, dich mit der Innung der Maler in Verbindung zu setzen- das kostet nichts oder nur wenig.

In manchen Gegenden und bei manchen Gewerken gibts Vermittlungsausschüsse, die bei Schwierigkeiten zwischen Kunden und Handwerkern vermitteln.

Falls sie dir nicht direkt helfen können sind die zumindest in der Lage, einen entsprechenden Sachverständigen zu nennen.

Ob Leinöl- oder konventionelle Farbe ist erst einmal egal, was Sauberkeit, Anstrichstärke, Anstrichaufbau etc betrifft.

Wurden die Fenster denn schon beim Fensterbauer gestrichen oder erst an der Baustelle bei dir ?

Wie waren die vorbehandelt worden und aus welcher Holzart sind die ?

Hast du die Rechnung dazu schon bezahlt ?

Wurde die Arbeit abgenommen, Lieferschein unterschrieben etc?

Andreas Teich
 
fachwerk-I14099_2015324211355.JPGSieht schlimm aus

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Die Fenster aus Eichenholz wurden zunächst voreilig mit irgendeiner Leinölfirnis, dann teilweise mit einer Standölfarbe gestrichen. Da dies aber nicht bestellt war hat der Handwerker die Standölfarbe abgeschabt und dabei häufig das Holz beschädigt, daher haben die Fenster viele Dellen, Schürfstellen usw.
Dann hat er innerhalb von weniger als 9 Tagen im November! die Fenster in der Werkstatt gestrichen, bzw. den Endanstrich gerollert.
Ich habe die vor Abschluss der Arbeiten gestellte Rechnung noch nicht bezahlt und zurück gestellt.
Ich habe die Fenster nicht abgenommen.
Es ist geschmiert, gebatzelt, nachgebessert, über die eingeschlagenen Dellen drüber gestrichen, ganze Holzteile z. B. am Wetterschenkel außen abgestoßen und dann nur mit Farbe überschmiert.
Schade, wenn man mit Leinölanstrich auf seiner Internetseite wirbt und dann zugibt, noch nie damit gearbeitet zu haben, bzw. beratungsresistent ist und keine Anleitung beachtet und alles besser weiß und schnell (weil Zeit ist Geld) was zusammenstreicht, dann kommt genau das raus.

Da der Handwerker sich nicht zu schade ist, mich mit blöden Sprüchen zu kommentieren und wenig Einsicht zeigt, hilft vermutlich nur ein neutraler Dritter Sachverständiger oder Gutachter, der sich mit historisierenden Holzfenstern und Leinölanstrich auskennt.
 
Gutachter Leinölfarbe

Was wurde konkret bestellt ?
Wurde ein konkretes Fabrikat vorgegeben ?
Oder nur ein Farbton und Farbe auf Ölbasis ?

Hat der Fensterhersteller auch die Fenster gestrichen?

Grundsätze der Anstrichtechnik gelten auch bei Naturfarben-
bei Pinselanstrich können aber Spuren des handwerklichen Farbauftrages sichtbar sein- nicht aber so etwas wie im Bild gezeigt und beschrieben.

Generell sollte im System geblieben werden- also der gesamte Anstrichaufbau mit dem Material einer Firma erfolgen.

Hat der Maler sich schriftlich oder vor Zeugen zu den beanstandeten Mängeln geäußert ?

Hat er Angaben zu seinem Anstrichaufbau und den verwendeten Materialien gemacht ?

Hat sich ein Vertreter von Ottosson die Fenster in Natura angesehen und sich zur möglichen Sanierung geäußert?

was soll erreicht werden ?
Preisminderung ?
Reparatur und einwandfreies Endergebnis ?

Wurde der Maler zur Nachbesserung aufgefordert ?

Wo befindet sich das Gebäude ?

Sie können mir die Angaben auch per email zukommen lassen-ich kann mich dann ggf darum kümmern jemand zu finden
Andreas Teich
 
@ Gerd

Wieso muß eine unsachgemäße Ausführung nicht nachgebessert werden?

Das Ganze ist optisch und funktionell fehlerhaft.

Am besten regional suchen, nach einem Sachverständigen, der sich im Malerhandwerk auskennt.

Ich würde das nicht zahlen.

Grüße

Thomas
 
Leinölanstrich

Hallo,
der Verarbeiter hat die Trockenzeiten zwischen den
Anstrichen nicht eingehalten.
Auch wurde zu viel Material pro Schicht aufgetragen.

Wenn sie einen Maler Gutachter bestellen, dann nur jemand
der auch selber schon mit Leinölfarben gearbeitet hat.

Viele Grüße
Hans-Peter Mast
Holz Pur Manufaktur
 
@ Thomas,

natürlich sollte hier nachgebessert werden, aber und hier lag meine Betonung auf dem sollte.

Ein Privatgutachten bringt nix und verpflichtet den Handwerker zu nix!

Ich würde den Handwerker schriftlich zur Nachbesserung auffordern und hier ein Frist setzen.
Kommt der Handwerker dem nicht nach ist eventuell eine Beweissicherung die Alternative!
Grüße Gerd
 
@ Gerd

Über den Wert eines Privatgutachtens sind wir uns einig. Es sollte ein öffentlich bestellter Gutachter sein.

Grüße

Thomas
 
Gutachter

In diesem Fall bei uneinsichtigem Handwerker ists aber ohnehin so, daß der Fall vor Gericht verhandelt werden wird
(sofern er sich dann nicht doch noch besinnt)

Vom Gericht wird dann ein von beiden Seiten akzeptierter ö.b.u.v. Gutachter zur Begutachtung bestellt.

Ein vorher beauftragter Gutachter,egal um welchen es sich handelt, sollte auf Antrag des Auftraggebers zur Klärung angehört werden- sofern er durch andere, neue Befunde zur Aufklärung beitragen kann.

Erst einmal muß der Privatgutachter vom Kunden bezahlt werden- wieweit ein Kostenersatz nach Urteil möglich ist ergibt sich dann daraus.

Zur Kostenreduzierung könnte schon überlegt werden, ob zB ein Techniker des Lackherstellers, ein fachkundiger Malermeister, Tischlermeister etc nicht genauso in Frage kommen.

Ein Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt kann ja nur dazu dienen, dem Auftraggeber Mängel zu bestätigen, Mangelbeseitigungsmöglichkeiten darzustellen und ggf dadurch den Handwerker zur Nachbesserung bzw Kostenübernahme zu bringen.

Andreas Teich
 
…tja …

Da hat wohl mal der Herr Teich recht … 

… aber das wird TWB SO nicht stehen lassen … denn §1 T hat im… r…

Florian Kurz
 
Die Kurz'sche Giftspritze?

AT und ich favoritisieren einen ö.b.u.v.GA, wo sehen Sie einen Widerspruch?
 
Gutachter ?

Vielleicht sehen wir erst einmal was die Geschädigte dazu sagt ?
Es ist ja nur die Frage wie das Kostenrisiko eingeschätzt wird und wie sich der Schadensverursacher dazu stellt.

Da wohl klar ist, daß ein Mangel vorliegt dürfte ein mögliches Prozeßrisiko ziemlich gering sein.

Falls die Auftraggeberin eine Rechtsschutzversicherung hätte wäre es eh kein Problem.

Mit dem Rechtsanwalt die Vorgehensweise besprechen und dann sollte der ein entsprechendes Schreiben schicken und die Reaktion abwarten.

Günstig ist immer, alle Punkte sorgfältig aufzuschreiben und vorher zu klären, also Auftragsvergabe an Fensterbauer, an Maler, was genau war vereinbart, welches Material wurde verarbeitet, welches bestellt, schriftl Äußerungen des Malers zum Auftrag, zu Mängeln, zur Mängelbeseitigung etc.

Hauptsache einen mögl. fachkundigen Gutachter zu finden- nicht alle ö.b.u.v.kennen sich mit solchen Farben aus und dürften deutlich teurer sein.

Andreas Teich
 
fachwerk-I14099_2015327154156.JPGVielen Dank

für die vielen Nachrichten.
Herr Teich, Ihnen habe ich eine Email gesandt, mit den Fragen die Sie gestellt haben.

Der Gutachter war Vorschlag des Handwerkers. Damit könnte ein neutraler sachverständiger Dritter hier die Sache bewerten, denn meinen Ausführungen und denen des Herstellers will er ja nicht recht glauben. Zu dick, nicht trocken, schlampig, viele Schrammen und Dellen....
Denn die Dellen würden seiner Meinung nach beim ersten Hagel auch entstehen und die Farbe kann man einfach nicht besser verarbeiten, bzw. das würde viel zu lange dauern. Er hat daher noch zusätzlich Terpetin in die Farbe gemischt.
Ich selbst habe schon oft mit Leinölfarbe gestrichen und mir dabei Mühe gegeben und ganz dünn gearbeitet und es ist immer wunderbar und "ewig" haltbar geworden. Bin weder Maler noch handwerklich unendlich begabt. Es war nur eine Frage des Wollens beim Schreiner.

Daher wäre es meiner Meinung nach sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen, der ihm sagt, was er falsch gemacht hat, was er wie sinnvoll nachbessern kann bzw. ihm erklären, was die Nachbesserung kostet/somit welche Minderung in Frage kommt und somit einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Denn dort gibt es meist zwei Verlierer (Kläger und Beklagter), zwei Gewinner (Rechtsanwälte der Beteiligten) und einen der auf einen Vergleich drängt (Richter) der zudem einem öffentlich bestellten Sachverständigen mehr oder minder hörig ist. Das Problem sehe ich vor allem darin, wenn der Richter einen üblichen Fenstergutachter anfordert, dann zerlegt der das Fensterprojekt in der Luft, in Hinblick auf EU-Norm, CE-Zertifikat, Schichtdickenaufbau bei Lacken und hat vermutlich mit dem Nischen/Spezialprodukt Leinölanstrich wenig Erfahrung. Aus diesem Grund strebe ich eine gütliche Einigung an.
Wenn ihm jemand anderer sagt,wird er hoffentlich eher einsichtig werden.

Die Aufforderung zur Nachbesserung ist erfolgt. Das Nachbesserungsergebnis mehr eine Nachverschlimmerung, über abgeschlagene Holzteile z. B. am Wetterschenkel außen, über Dellen, Schürfstellen usw. wurde einmalig mit darüber geschmiert, der feuchte Anstrich teilweise nochmals überstrichen. Jetzt klebt alles. An die geplante Wasserinstallation mit Ziegelstaubentwicklung ist derzeit nicht mehr zu denken.
 
Thema: Gutachter für Leinölanstrich gesucht

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