Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Die EnEV § 10 (6) befreit von der Pflicht der Nachdämmung ungedämmter oberster Gesch0ssdecken "soweit die eintretenden Einsparungen nicht...
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Paland, Ingo

Guest
Die EnEV § 10 (6) befreit von der Pflicht der Nachdämmung ungedämmter oberster Gesch0ssdecken "soweit die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können."
Meine Frage: Was gilt dabei konkret als "angemessene Frist"?
 
im allgemeinen ...

... wird dafür mittlerweile ein Zeitraum von 10 Jahren angesetzt. Wenn sie sich aus der EnEv herausrechnen lassen wollen, dann engagieren Sie einen Gebäudenergieberater nach BAFA-Standard, der Ihnen in seinem Gutachten die Unwirtschaftlichkeit der Maßnahmeerrechnet und sie gegenüber der Baubehörde bestätigt. Wie bereits in den Antworten zu Ihrer ersten Anfrage geschrieben, ist der wirtschaftliche Aspekt aber nur ein Aspekt der Gebäudedämmung.


DAs ist der einzige "offizielle" Weg, der beschritten werden kann. Kostet Sie € 400-500 als privater Anteil am Gutachten.
 
Entsprechende

Entscheidungen und Urteile beruhen auf Simulationsrechnungen und Erfahrungswerten aus der Wohnungswirtschaft. Grundsätzlich ist eine Amortisation nicht gegeben, wenn der Zeitraum die Restnutzungsdauer des Gebäudes übersteigt. Das wären 40-50 Jahre. ;-)

In anderen rechtlichen Zusammenhängen war von Zeiträumen zwischen 10 und 20 Jahren die Rede, die ebenfalls Leitwerte darstellen.

Alles über 10 Jahre hat damit gute, bzw. sclechte Chancen, wie man's nimmt.

MfG,
sh
 
Hallo,

praktischer Rat vom Kohlenpottler: Geld für Gutachten sparen und Dämmung selber draufpacken. Nach einigen Wintern mal nachrechnen, wie viel Kohle gespart wurde.

Grüße aus Duisburg
 
Thema: Kein Titel

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