Abstand zum Nachbargrundstück beim anböschen?

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Ich habe folgendes Problem:
Da mein Grundstück ein Höhenunterschied von zwei Metern hat und ich um mein Haus herumgehen möchte, muss ich zum Nachbargrundstück eine Höhe von zwei Metern überbrücken.
Ich habe beabsichtigt, im Abstand von 1,5 Metern zur Grenze eine 1 Meter hohe Stützmauer zu errichten. Den noch verbleibenden Höhenunterschied von 1 Meter zum Nachbargrundstück wollte ich anböschen.
Nun sagt mir mein Nachbar, dass ich mit meiner Stützmauer einen Abstand von 3 Metern zu seinem Grundstück einhalten muss.
Wer kann mir die rechtliche Bestimmungen hierzu nennen.
Vielen Dank in Voraus.
 
Nachbarrecht und Bauordnung

Hallo,

die Texte finden Sie normalerweise auf der Seite des Landes-Justizministriums. Die genannten 3 m halte ich aber für zuviel.

Gruß

Bernd
 
3,0 m

Stützmauern sind gem. Bauordnung NRW §6 Abs. 11 bis zu einer Höhe von 2,0 m ohne eigene Abstandfläche zur Grenze erlaubt. Aber hier lauert eine böse Falle: Dies gilt nicht für durch Erdanschüttungen erforderlich werdende Stützmauern. In diesem Fall handelt es sich um eine gebäudeähnliche Anlage und die erforderlichen Grenzabstände sind einzuhalten, hier also mindestens 3,0 m.
Je nach Größenordnung kann sogar eine Baugenehmigung erforderlich werden.
Darüber hinaus können hier auch noch in Ortssatzungen und Bebauungsplänen andere Regelungen festgesetzt sein.
Ich empfehle in ihrem Fall ein Gespräch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
 
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