Baulast,

Diskutiere Baulast, im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Liebe Leute,habe eine Frage zum Begriff Baulast. Als wir vor etlichen Jahren einen alten Dreikanthof in der Eifel erwarben, wurde das Grundstück...
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laiendruide

Beiträge
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Liebe Leute,habe eine Frage zum Begriff Baulast. Als wir vor etlichen Jahren einen alten Dreikanthof in der Eifel erwarben, wurde das Grundstück vom Verkäufer rechts und links des Hofs mit minimalsten Abstandsgrenzen vermessen verkauft. Trotzdem muß vorher der Bürgersteig und die Anbindung an das öffentliche Kanalnetz neu gebaut worden sein. Mit dem Ergebnis, dass sowohl rechts als auch links von unserem Grundstück Bürgersteigeinfahrten und auch Abwasserkanalanschlüsse auf unserem Grundstück liegen - nicht auf den Nachbargrundstücken! (Originalton des Verkäufers, der seinerzeit noch Besitzer der anliegenden Grundstücke war: wir werden uns da schon einigen..). Nun ist das für das hangabwärts liegende Grundstück kein großes Problem, aber das "über" uns liegende Grundstück ist nun bebaut worden und ich habe nach längerer, beruflich bedingter Abwesenheit erfahren, dass unser Kanalanschluß "einfach" benutzt wurde. Weder der nachbarliche Bauherr noch mein Mitbesitzer machen da Aussagen...was mich bei meinem Miteigentümer natürlich nervt. Aber nun meine Frage: kann der Bauherr "von oben" einfach so seinen Abwasseranschluß in unserem Grundstück machen?
Gruß laiendruide
 
Baulast

Du sprichst ja schon selbst von einer Baulast. Ist eine solche im Grundbuch vermerkt? Wenn das der Fall ist, wirst Du kaum etwas machen können.

Wenn kein Eintrag vorhanden ist, und weder der ominöse Miteigentümer noch der Mitangeschlossene sprechen wollen hilft nur der Gang zum Anwalt. Selbst wenn der Miteigentümer nichts dagegen hat, hättest du gefragt werden müssen, da wenn ich das richtig einordne für die Bewilligung einer Baulast eine 100% Zustimmung aller Miteigentümer nach WEG erforderlich ist.

Gruß
Patrick
 
hi patrick,

danke für die rasche Antwort! Ich frage eben darum, weil im Grundbuch keinerlei Baulasten eingetragen sind! (Habe eben den Satz im Ohr: wir werden uns da schon einigen...) Sollte also ein Kanalanschluß über mein/unser Grundstück erfolgt sein, so ist dass wohl unzulässig. Wenn es aber schon passiert ist, was kann man da machen? Muß ich die Zustimmung zur Eintragung einer Baulast nachträglich geben oder muß der Anschluß abgebaut werden? Danke für eure Hilfe!
laiendruide
 
Dann einigt...

Euch doch.

Erstmal die genaue Sachlage ausventilieren, Be- und Nachweise sichern, sich mit den Mitparteien zusammensetzen, das Problem erörtern.

Weder die öffentliche Hand noch ein privater Bauherr darf ohne weiteres Baumaßnahmen auf dem Grundstück eines anderen durchführen oder veranlassen und somit "Fakten schaffen" (es gibt Ausnahmen, z.B. Gefährdung anderer, aber das steht hier nicht zur Debatte).

Bedenke bitte, dass, wenn die Fronten verhärtet sind, es schwierig mit einer guten Nachbarschaft wird, auch die Kommune kann schmollen und einem Privatier in späteren Jahren das Leben schwieriger gestalten.

Es gibt auch Mediatoren und Schiedstellen für Baurecht, es muss nicht immer gleich das Gericht sein...

Gutes Gelingen & LG,
Sebastian Hausleithner
 
Ist denn ...

... Ihr Anschluß ein rein privater auf dem Grundstück oder seinerzeit bereits als öffentliche Erschließung für das oberhalb von Ihnen liegende Grundstück geplant worden?

Wenn´s ein rein privater Anschluß ist, muß der Eigentümer des Grundstückes oberhalb ein Leitungsrecht als Baulast bei Ihnen eintragen lassen, was den Wert Ihres Grundstückes in diesem Bereich mindern kann. Es muss auch geprüft werden, ob Ihr Kanal aiusreichend bemessen worden ist, um 2 WE anzuschließen. Darüber können die städtischen Versorgungsunternehmen Auskunft geben.

Ich empfehle auch, erst einmal den offiziellen Stand der Dinge zu klären und dann ein Vermittlungsgespräch zu suchen.

Sind Sie denn Ihrerseits an den Kanal des unterhalb gelegenen Grundstückes angeschlossen? Dann sieht das Ganze nicht nach einer privaten Erschließungsmaßnahme aus.
 
Baulast

Hallo,
Eine Baulast wird nicht im Grundbuch eingetragen.
Diese wird im Baulastenverzeichniss geführt.
Das liegt beim Bauordnungamt.

Notare machen oft den Hinweis in Kaufverträgen: "Das Baulastenverzeicniss wurde nicht eingesehen"

viele Grüße
 
Baulastenauskunft

Hallo,

und zumindest im Kreis Mönchengladbach kann man auch gebührenfrei ekeltronisch oder telefonisch erfragen, ob Baulasten eingetragen sind. Die Schriftform ist dann gebührenpflichtig, aber die fragt man ja auch erst an, falls Lasten eingetragen sind.
 
liebes Forum,

danke für die Antworten. Meine Frage hier hatte genau den Zweck, vorab einige Informationen zu bekommen. Am Wochenende ist ein Treffen mit den Miteigentümern geplant, wo ich hoffentlich den Stand der Dinge in Erfahrung bringen kann.
Das Grundstück liegt an einer Steigung und die straßenseitigen Kanalanschlüsse sind wohl vor der Teilung erstellt worden. Und zwar so, dass der jeweils obere gar nicht für die betreffende Parzelle genutzt werden kann, es sei denn man baut eine Hebeanlage ein. Finde die ganze Sache sehr merkwürdig und habe auch im Kaufvertrag nachgesehen. Dort gibt es keinen Vermerk, dass das Baulastenverzeichniss nicht eingesehen wurde. Und das kuriose ist eben, dass beide Anschlüsse auf unserem (dem Mittleren) Grundstück liegen.
Ich werde dann gegebenfalls weiter berichten.
laiendruide
 
Kaufvertrag

Hallo,

ich kenn das so, dass der Notar sich absichert, indem ein Passus im Vertrag steht, dass der Notar darauf aufmerksam gemacht hat, dass das Baulastenverzeichnis eingesehen werden kann. Das zu tun liegt dann beim Käufer.

Cheers
Neil
 
Thema: Baulast,

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