Fachwerk.de - Bebauung auf nicht geteiltem Grundstück - Einhaltung der Grenzbebauung

Guten Tag,

ich habe da eine Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann: Es wird geplant, auf einem noch nicht offiziell geteilten Grundstück ein Haus zu bauen. Sind in seinem solchen Fall die Vorschriften der LandesbauO über Abstandsflächen einzuhalten und was würde passieren, wenn das Grundstück später geteilt und die jetzt bebaute Teilfläche verkauft wird ?

Wäre toll, wenn mir einer dabei weiterhelfen könnte !!!
My home is my castle
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Martina Sanio | 17.01.06
Baulast
Die Abstandsflächen sind grundsätzlich einzuhalten.
Wird das Grundstück später geteilt und liegen dann Teile der Abstandsflächen auf dem zu verkaufenden Grundstück, so werden sie hier als "Baulasten" grundbuchamtlich eingetragen und müssen weiter eingehalten werden. Solche Baulsten mindern dann natürlich den wert des Grundstückes.

Am besten mal beim zuständigen Bauamt nachfragen.

Beste Grüsse,
jh
behutsam umgehen
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Atelier für traditionelles Bauen | Jan Hülsemann | 17.01.06

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