Bebauung auf nicht geteiltem Grundstück - Einhaltung der Grenzbebauung

Diskutiere Bebauung auf nicht geteiltem Grundstück - Einhaltung der Grenzbebauung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Tag, ich habe da eine Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann: Es wird geplant, auf einem noch nicht offiziell geteilten...
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Martina Sanio

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Guten Tag,

ich habe da eine Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann: Es wird geplant, auf einem noch nicht offiziell geteilten Grundstück ein Haus zu bauen. Sind in seinem solchen Fall die Vorschriften der LandesbauO über Abstandsflächen einzuhalten und was würde passieren, wenn das Grundstück später geteilt und die jetzt bebaute Teilfläche verkauft wird ?

Wäre toll, wenn mir einer dabei weiterhelfen könnte !!!
 
Baulast

Die Abstandsflächen sind grundsätzlich einzuhalten.
Wird das Grundstück später geteilt und liegen dann Teile der Abstandsflächen auf dem zu verkaufenden Grundstück, so werden sie hier als "Baulasten" grundbuchamtlich eingetragen und müssen weiter eingehalten werden. Solche Baulsten mindern dann natürlich den wert des Grundstückes.

Am besten mal beim zuständigen Bauamt nachfragen.

Beste Grüsse,
jh
 
Thema: Bebauung auf nicht geteiltem Grundstück - Einhaltung der Grenzbebauung

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