Rechtliche Frage: Was ist das "Dachgeschoss" (Flachdach)

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Guy1

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Hallo :)

Wir sanieren diesen Sommer unser Flachdach (Gefälle 5 Grad). Dazu wird es im Prinzip bloß aufgedoppelt und mit 30 cm Zellulose verfüllt.

Im unteren Dachbereich (quasi im "Traufbereich" des Daches) stehen wir nun auf einer nur kleinen Fläche (Anbau, ca. 7 Quadratmeter, wird vermutlich ein WC) vor der Frage, ob wir die Dämmung von 30 cm (Zellulose) auf ca. 10 cm reduzieren oder ob wir entgegen der LBO Rheinland Pfalz die vorgeschriebene Raumhöhe von 2,4 Meter unterschreiten wollen auf circa 2,2 Meter.

§ 43 LBauO(Gesetz) - Landesrecht Rheinland-Pfalz Aufenthaltsräume
(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von 2,40 m haben.

§ 45
(4) Aufenthaltsräume im Dachraum müssen eine lichte Raumhöhe von 2,20 m über der Hälfte ihrer Grundfläche haben;

Gilt der Raum unter einem Flachdach ebenfalls als "im Dachraum"? Oder ist der Dachraum von der Oberkante bis zur Unterkante des Gebälkes und darunter dann alles sowieso "Aufenthaltsraum"?

Ist eine Toilette überhaupt als "Aufenthaltsraum" zu verstehen? ;-)
 
Hallo Guy,

ein Blick in die LBO RLP zeigt unter § 2(4):

....... Vollgeschosse sind Geschosse über der Geländeoberfläche, die über zwei Drittel, bei Geschossen im Dachraum über drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von 2,30 m haben. ..............

und unter § 43(1) Aufenthaltsräume:
Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von 2,40 m haben.

aber:

Im § 46 werden die Toilettenräume gesondert von den Aufenthaltsräumen des § 43 geführt.

Das Fazit daraus musst Du allerdings selbst ziehen, da ich rechtliche Beratungen nicht durchführen darf...


Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Rechtliche Frage: Was ist das "Dachgeschoss" (Flachdach)
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