Fachwerk.de - holzschutz für balken und bretter im dachstuhlbereich?
Quats
Hallo.
Es handelt sich hierbei um ein wasserlösliches Salzkonzentrat aus Quatären Ammoniumverbindungen (sog. Quats) und Borsäure. Adolit BQ ist z.B. so ein Präparat. Verwendung finden sie u.a. bei der Kesseldrucktränkung und ich gehe mal davon aus, dass von der Dachschalung die Rede ist, die mit diesem Wirkstoff versehen ist.
Die Präparate wirken vorbeugend gegen Pilze und Insekten, und bei einer Dachschalung mit aufliegender Bitumenbahn (krebserregende Teerdachbahnen gibt es zum Glück nicht mehr) halte ich eine Kesseldruckimprägnierung für notwendig. Im Havariefall verschafft es dem Holz eine Gnadenfrist, bevor es von Pilzen zersetzt wird. In dieser Zeit kann die Dachundichtigkeit behoben werden, ohne gleich einen Teil der Dachschalung austauschen zu müssen.
Nebenstehend ein Bild von so einem Dach mit aufliegender Pappe.
Natürlich handelt es sich bei einem Holzschutzmittel um einen Giftstoff. Eine Dachschalung wird aber auch nicht zu Wohnräumen hin sichtbar eingebaut, so dass ich dahingehend keine Bedenken habe.
Ich habe gerade mal bei Wikipedia nachgeschaut und war überrascht, wo Quats überall eingesetzt werden (mal Benzalkoniumchlorid eingeben): Nasen- und Augentropfen, Schwimmbäder, Wäschereien...
Die Frage nach getrocknetem Bauholz habe ich nicht verstanden. Eine Kammertrocknung hat allenfalls Einfluss auf die Befallswahrscheinlichkeit durch den Hausbock.
Gruß
Boris Blenn
Es handelt sich hierbei um ein wasserlösliches Salzkonzentrat aus Quatären Ammoniumverbindungen (sog. Quats) und Borsäure. Adolit BQ ist z.B. so ein Präparat. Verwendung finden sie u.a. bei der Kesseldrucktränkung und ich gehe mal davon aus, dass von der Dachschalung die Rede ist, die mit diesem Wirkstoff versehen ist.
Die Präparate wirken vorbeugend gegen Pilze und Insekten, und bei einer Dachschalung mit aufliegender Bitumenbahn (krebserregende Teerdachbahnen gibt es zum Glück nicht mehr) halte ich eine Kesseldruckimprägnierung für notwendig. Im Havariefall verschafft es dem Holz eine Gnadenfrist, bevor es von Pilzen zersetzt wird. In dieser Zeit kann die Dachundichtigkeit behoben werden, ohne gleich einen Teil der Dachschalung austauschen zu müssen.
Nebenstehend ein Bild von so einem Dach mit aufliegender Pappe.
Natürlich handelt es sich bei einem Holzschutzmittel um einen Giftstoff. Eine Dachschalung wird aber auch nicht zu Wohnräumen hin sichtbar eingebaut, so dass ich dahingehend keine Bedenken habe.
Ich habe gerade mal bei Wikipedia nachgeschaut und war überrascht, wo Quats überall eingesetzt werden (mal Benzalkoniumchlorid eingeben): Nasen- und Augentropfen, Schwimmbäder, Wäschereien...
Die Frage nach getrocknetem Bauholz habe ich nicht verstanden. Eine Kammertrocknung hat allenfalls Einfluss auf die Befallswahrscheinlichkeit durch den Hausbock.
Gruß
Boris Blenn
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Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Prof. Schierwater & Ing. GmbH | Boris-A. Blenn | 03.11.10
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Prof. Schierwater & Ing. GmbH | Boris-A. Blenn | 03.11.10
Keine Holzschutzmittel in Innenräumen
Holzschutzmittel in Innenräumen würde ich nie anwenden. Wenn die Balken sichtbar sind ist ein Insektenbefall frühzeitig erkenbar.
Die Bretter unter der Dachbahn werden im Sommer > 60°C warm/heiß. Das heißt Holzzerstörende Insekten werden geröstet, da ab 60°C Eiweiß zerstört (denaturiert) wird.
Dauerhafte Durchfeuchtung durch mangelhafte Ausführung wird mit Holzschutzmittel nicht kompensiert!
- Schon mal an extensive Dachbegrünung gedacht (Wenn statisch möglich)? -
Viel Erfolg.
MfG KT
KT | 03.11.10
Holzschutzmittel in Innenräumen würde ich nie anwenden. Wenn die Balken sichtbar sind ist ein Insektenbefall frühzeitig erkenbar.
Die Bretter unter der Dachbahn werden im Sommer > 60°C warm/heiß. Das heißt Holzzerstörende Insekten werden geröstet, da ab 60°C Eiweiß zerstört (denaturiert) wird.
Dauerhafte Durchfeuchtung durch mangelhafte Ausführung wird mit Holzschutzmittel nicht kompensiert!
- Schon mal an extensive Dachbegrünung gedacht (Wenn statisch möglich)? -
Viel Erfolg.
MfG KT
KT | 03.11.10
Ergänzung zu"Keine Holzschutzmittel in Innenräumen"
Überflüssig eingesetze Holzschutzmittel (z.B. kesseldruckimpregnierte Dachlatten unter Dachpfanne) sind nicht zulässig! Obwohl - "...wie immer schon so gemacht .."und überall eingesetzt. Ist das ein "Mangel"! Oder sogar noch mehr.
MfG
KT
KT | 03.11.10
Überflüssig eingesetze Holzschutzmittel (z.B. kesseldruckimpregnierte Dachlatten unter Dachpfanne) sind nicht zulässig! Obwohl - "...wie immer schon so gemacht .."und überall eingesetzt. Ist das ein "Mangel"! Oder sogar noch mehr.
MfG
KT
KT | 03.11.10
Es betrifft zwar nicht direkt die Frage, aber Pappdächer sind eine auf Dauer teure Billigeindeckung. Um Pappeindeckungen muss man sich dauernd kümmern. Wenn die Dachschalung von unten nicht frei sichtbar ist, würde ich auf keinen Fall Dachpappe als Dachhaut verwenden, weil man das Dach vergisst, bis es undicht wird. Merkt man das durch ein Unterdach hindurch, ist meist auch die Schalung grossflächig hin, oft auch schon die tragende Konstruktion angegriffen und es wird dann meistens sehr teuer.
Die Pappe kann als Unterdach bleiben, darüber käme ein Luftabstand und dann Ziegel auf Lattung, und Ruhe ist.
Der Mehrpreis macht sich bezahlt.
Ich bin verantwortlich für das, was ich schreibe! Nicht für das, was Du verstehst!
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Jens Paulsen | 03.11.10
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Jens Paulsen | 03.11.10
HZM großflächig in Wohnräumen verbietet sich selbstredend. In nicht genutzten oder nur zu Lagerzwecken genutzte Dachräume, die 4-mal im Jahr betreten werden, sehe ich dies unkritisch. Wird die Dachschräge gedämmt gibt es überhaupt kein Problem.
Temp. über 60 Grad sind für einige Pilze kein Hindernis. Wichtigste Vetreter sind hier die Blättlinge, Feuerschwämme oder Gallertträne-Arten. Nebenstehend ein Blättlingsbefall an der Dachschalung eines hinterlüfteten Flachdaches vom Sommer diesen Jahres. Die Hitzeeinwirkung hat den Befall nicht zum Erlöschen bringen können.
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Prof. Schierwater & Ing. GmbH | Boris-A. Blenn | 03.11.10
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Prof. Schierwater & Ing. GmbH | Boris-A. Blenn | 03.11.10
Arbeitssicherheit
...noch ein Bild mit Blick in die Lüftungsebene desselben Daches.
Das es verboten ist, Dachlatten imprägniert einzubauen ist mir neu. Meines Wissens wird in der Dachdeckerrichtlinie der chemische Schutz von Dachlatten gefordert. Hier geht es um Arbeitssicherheit.
Die Hinweise von Jens Paulsen kann ich nur unterschreiben.
Gruß
Boris Blenn
Das es verboten ist, Dachlatten imprägniert einzubauen ist mir neu. Meines Wissens wird in der Dachdeckerrichtlinie der chemische Schutz von Dachlatten gefordert. Hier geht es um Arbeitssicherheit.
Die Hinweise von Jens Paulsen kann ich nur unterschreiben.
Gruß
Boris Blenn
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Prof. Schierwater & Ing. GmbH | Boris-A. Blenn | 03.11.10
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