Grenzüberbauung

Diskutiere Grenzüberbauung im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo! Wir haben vor kurzem ein denkmalgeschütztes Ackerbürgerhaus gekauft. An der linken Seite verläuft eine ca. 1m breite Gasse zwischen unserem...
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ksl Ernst

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Hallo!
Wir haben vor kurzem ein denkmalgeschütztes Ackerbürgerhaus gekauft. An der linken Seite verläuft eine ca. 1m breite Gasse zwischen unserem und dem Nachbarhaus. Die Grenze laut Flurkarte liegt augenscheinlich in der Mitte dieser Gasse. Der Nachbar hat auf einer Höhe von ca 80 cm direkt an unserem Haus eine Terrasse aus Beton angebaut. Das heißt, daß diese Terrasse über seine Grenze hinaus gebaut worden ist. Das Haus wird gerade kernsaniert.Es soll eine neue Schwelle errichtet werden und nach nach der Schadenskartierung schadhafte Balken und Gefache erneuert werden. Der Nachbar will die Grenzen nicht anerkennen. Er hätte aber nichts dagegen, wenn wir auf unsere Kosten die Terrasse vorübergehend zurückbauen(solange die Sanierungen dauern), er besteht aber darauf nach Abschluss der Arbeiten,dass wir auf unsere Kosten diese Betonterrasse wieder an das Haus anbauen.Welches Recht hat der Nachbar, soetwas zu verlangen, obwohl er überbaut hat; an ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus!
Wer hat Tipps; wie ist die Rechtslage! Außerdem hat er am Eingang der Gasse ein Tor eingebaut. Das Riegel des Schlosses ragt ca 15cm in unser Gefache. Das Tor ist mit einem Schloss versehen; er ist auch nicht bereit für uns das Schloss zu öffnen. Er lagert in diesem Gang Mülltonnen.
Wir sind schon dabei, eine Grenzvermessung durchführen zu lassen.
Vielen Dank schonmal im voraus
Karin
 
Grenzüberbauung

Wie ich vermute, gehört Euer Nachbar zu der Sorte Querulanten, die man am Liebsten nicht in seiner Nachbarschaft haben möchte. Wartet die Vermessung ab, legt Euch eine Rechtschutzversicherung zu und lasst die Anwälte arbeiten.
Gruß aus Dortmund
Harald Vidrik
 
Grundbuch

Hat der Nachbar ein eingetragenes Recht im Grundbuch euer Grundstück zu überbauen oder euch den Zutritt zu verwehren, habt ihr keine Chance. Hat er keins...
 
Grenzüberbauung

Hallo!
Vielen Dank für Eure Antworten. Im Grundbuch ist nichts davon erwähnt, dass er Grenzen überbauen darf.
Das Haus steht schon seit 4 Jahren leer. Vorher hat der 84 jährige Besitzer darin gewohnt. Er war in den letzten Jahren ein Pflegefall. Die Verwandten, die uns das Haus verkauft haben, sagten uns, dass der Besitzer damals schon von Grenzüberbauung gesprochen hätte, aber aufgrund seines Alters und Krankheit keine Kraft mehr hatte, sich dagegen zu wehren. Wir sind im Rechtsschutz, jetzt habe ich aber gehört, dass der Rechtsschutz keine Kosten übernimmt,die durch Nachbarschaftsstreit entstanden sind!
Bis bald
Karin
 
Au weia, da habt Ihr ja nen tollen Nachbarn erwischt...

Vielleicht sollte man ihn verklagen, denn schließlich ist wegen seinem Beton Eure Schwelle kaputtgegangen :eek:).

Außerdem würde ich ihn auffordern, seine Mülltonnen da wegzutun und Euch da ranzulassen, denn schließlich ist es zur Hälfte ja Euer "Weg".

Was heutzutage ja oft der Fall ist, dass wenn einer grenzüberschreitend baut, dass er dann eine Abfindung an den eigentlichen Besitzer bezahlt (also er kauft dann die jeweiligen qm ab) und ihm gehört dann das überschrittene.

Machts doche einfach so: macht Fotos, (lasst evtl. das Grundstück evtl. vermessen - kostet aber auch so ca. 400 Euro), geht zum Bauamt und schildert die Situation. Kann ja net sein, dass er Euch net auf Euer Grundstück lasst, um Arbeiten am Haus vorzunehmen!

Alles Gute

Grüße Annette
 
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewohnheitsrecht-Zufahrtnutzung__f9594.html

schau mal hier, vielleicht hilft das ein bisschen weiter.

--- schnipp----
Deswegen sollten diese die Nachbarn oder zukünftigen Nachbarn auf die Sach- und Rechtslage hinweisen und für den Fall Nichtbeachtung Ihrer Eigentumsrechte eine Unterlassungsklage nach § 1004 BGB in Aussicht stellen. Dessen ungeachtet wäre ein Eigentumswechsel natürlich der richtige Zeitpunkt, eine vertragliche Vereinbarung (zB Grunddienstbarkeit bei geringer Entschädigung) zu statuieren.
---schnapp----
 
Wie Annette schon schrieb...

... ich würde auch erst mal zum Bauamt gehen. Vielleicht löst sich das ja dann alles von selbst, wenn er gar keine Baugenehmigung für diese Terrasse hatte. Dann muß er sie natürlich auf seine Kosten rückbauen.

Wenn das nix nützt, dann würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Auch wenn die Versicherung das nicht zahle, aber Ihr müßt ja dann ein Leben lang mit dieser dämlichen Grenzbebauung leben..

Grüße
 
Vermesser

Hallo, man muss nicht gleich neu vermessen lassen; es gibt doch auch die Möglichkeit, sich die Grenzpunkte anzeigen zu lassen. Mal beim Vermesser nachhören, was das kostet. Der Vermesser sucht dann die vorhandenen Grenzpunkte und legt sie evtl. frei. Man kann den Nachbarn ja dann dazu holen. Vielleicht löst sich der Streit ja dann schon auf. Viel Erfolg, Johannes Prickarz
 
Grenzüberbauung

Hallo!
Vielen Dank für die tollen Antworten. Wir haben schon seit längerem Kontakt zu einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin, die wir mit der Vermessung beauftragt haben. Nach vielen Diskusionen mit dem Nachbarn hat sie sich bei ihrer Kammer erkundigt und man hat ihr dort geraten, um auf der sicheren Seite rechtlich zu sein eine Abmarkung durchführen zu lassen, weil sich dann der Nachbar nicht dagegen sträuben kann, dass sie auf sein Grundstück darf. Da in den vorhergehenden Jahren die Grenzsteine entfernt wurden, wäre eine Abmarkung sinnvoll. Bisher hat der Nachbar die Vermessung verhindert und mit einem Anwalt gedroht.
Bis bald
Karin
 
Grenzüberbauung

Wie schon von mir vermutet werdet Ihr Euch mit dem Nachbarn nicht gütig einigen.
Manchen Menschen ist halt nur auf rechtlichem Wege beizukommen. Es wird für Euch in Zukunft nicht einfach sein, mit diesem "Herrn" aus zukommen!
Viel Glück und
Gruß aus Dortmund
Harald Vidrik
 
nur im Bauamt werden Sie weiter kommen. Wenn keine Baugenehmigung vorliegt und keine Eintragung in das Baulastenverzeichnis hat der Nachbar schlechte Karten. Ist der Aufwand groß für den Abriss der Terrasse? Man sollte sich auf jeden fall versuchen gütlich zu einigen, denn er wird immer neben Ihnen wohnen. Laden Sie ihn ein gemeinsam mit aufs Bauamt zu gehen! Vielleicht kommt er mit.

Viele grüße aus Radebeul
Michael reisinger
 
Thema: Grenzüberbauung

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