Fachwerk.de - Scheune --> Wohnhaus (Grundstücksgrenze) Feuchtigkeit!!!
Ingo | 30.04.07
sie können
kein haus auf der Grenze bauen. never ever ohne zustimmung des nachbarn und entsprechender baulasten. und da das verhältnis zum nachbarn angespannt ist, können sie das Vorhaben gleich beerdigen und brauchen sich um so kleinkram wie b-pläne oder ortsübliche bebauung, Brandschutz und die geringfügigkeit einer Baugenehmigung auch gar keine gedanken machen. sind sie wirklich so naiv, wie ihr posting rüberkommt?
kein haus auf der Grenze bauen. never ever ohne zustimmung des nachbarn und entsprechender baulasten. und da das verhältnis zum nachbarn angespannt ist, können sie das Vorhaben gleich beerdigen und brauchen sich um so kleinkram wie b-pläne oder ortsübliche bebauung, Brandschutz und die geringfügigkeit einer Baugenehmigung auch gar keine gedanken machen. sind sie wirklich so naiv, wie ihr posting rüberkommt?
Zwei linke Hände und Spass dabei
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Bettina Ingenkamp | 30.04.07
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Bettina Ingenkamp | 30.04.07
Echt so naiv?
Es handelt sich ja nicht um einen Hausbau in dem Sinn, die Scheune besteht ja (an der Grundstücksgrenze) und ich möchte diese jediglich zum Wohnhaus umbauen! Muß ja keine Erlaubnis einholen an der Grenze bauen zu dürfen, ist ja schon 1930 geschehen!! Unter Einhaltung gewisser Vorschriften wie z.B Brandschutzwand sollte die Zustimmung des Bauamtes zur Umnutzung kein Problem sein! Hoff ich zumindest!
Ingo | 30.04.07
Es handelt sich ja nicht um einen Hausbau in dem Sinn, die Scheune besteht ja (an der Grundstücksgrenze) und ich möchte diese jediglich zum Wohnhaus umbauen! Muß ja keine Erlaubnis einholen an der Grenze bauen zu dürfen, ist ja schon 1930 geschehen!! Unter Einhaltung gewisser Vorschriften wie z.B Brandschutzwand sollte die Zustimmung des Bauamtes zur Umnutzung kein Problem sein! Hoff ich zumindest!
Ingo | 30.04.07
Grenzbebauung
Ich hab bzgl. Grenzbebauung keine Ahnung, die Problemstellung ist aber mit Sicherheit komplizierter als man/frau denken sollte, und es ist deshalb auch niemandem Naivität vorzuwerfen. Ich denke an einen Fall in meiner Berliner ex-Nachbarschaft, wo es darum ging, bei einer Grenzbebauung einen Wintergarten (auf der Grundstücksgrenze!) anzubauen und sich schlussendlich herausstellte, dass eine nachbarschaftliche Einverständniserklärung dafür nicht nötig war - nicht TROTZ, sondern WEGEN der bestehenden Grenzbebauung.
Die Dinge liegen also oft wohl nicht so einfach und klar...
Ich würde 1. das Bauamt kontaktieren und mit den zuständigen Sachbearbeitern sämtliche Optionen abklären und 2. mich um einen besseren Kontakt zum Nachbarn bemühen, der vielleicht gar nicht so grimmig ist, wie er scheint und womöglich sogar einer Trockenlegung von seinem Grundstück aus zustimmen würde; vielleicht muss man ihm ja auch irgendwas dafür anbieten, ich meine nicht Geld, aber vielleicht braucht/möchte er auch irgendwas von Euch haben...? Gute Nachbarschaft ist ja schon ein nicht zu vernachlässigender Wert...
Grüsse und viel Erfolg für Euer Vorhaben,
franz.
Ich hab bzgl. Grenzbebauung keine Ahnung, die Problemstellung ist aber mit Sicherheit komplizierter als man/frau denken sollte, und es ist deshalb auch niemandem Naivität vorzuwerfen. Ich denke an einen Fall in meiner Berliner ex-Nachbarschaft, wo es darum ging, bei einer Grenzbebauung einen Wintergarten (auf der Grundstücksgrenze!) anzubauen und sich schlussendlich herausstellte, dass eine nachbarschaftliche Einverständniserklärung dafür nicht nötig war - nicht TROTZ, sondern WEGEN der bestehenden Grenzbebauung.
Die Dinge liegen also oft wohl nicht so einfach und klar...
Ich würde 1. das Bauamt kontaktieren und mit den zuständigen Sachbearbeitern sämtliche Optionen abklären und 2. mich um einen besseren Kontakt zum Nachbarn bemühen, der vielleicht gar nicht so grimmig ist, wie er scheint und womöglich sogar einer Trockenlegung von seinem Grundstück aus zustimmen würde; vielleicht muss man ihm ja auch irgendwas dafür anbieten, ich meine nicht Geld, aber vielleicht braucht/möchte er auch irgendwas von Euch haben...? Gute Nachbarschaft ist ja schon ein nicht zu vernachlässigender Wert...
Grüsse und viel Erfolg für Euer Vorhaben,
franz.
Schöne Gärten für schöne Häuser!
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Garten & Kultur | Franz Heitzendorfer | 30.04.07
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Garten & Kultur | Franz Heitzendorfer | 30.04.07
Hallo
ich denke solange ihr die Scheune lasst wie Sie ist und "nur" ausbaut, könnte das ok sein wenn ihr die restlichen Auflagen zu Brandschutz etc. beachtet. Sobald ihr aber die alten Mauern abreißt müsst ihr euch an neues Recht halten inklusive Einhaltung der Grenzabstände und ähnlicher Dinge.
Lasst euch auf dem Amt genau informieren (bzgl. Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Brandschutz, etc.) und fängt dann an mit Ideen zu spielen.
Gruß
Dorothée