Fachwerk.de - Grenze, Gartenhaus, Bebauungsplan, Abstand
Unser Nachbar hat sein Holz-Gartenhaus, nachdem wir einen Zaun gesetzt haben, direkt an die Grundstücksgrenze gestellt. Ist das erlaubt, bzw. welchen Abstand muß er einhalten?
Annemarie Möller | 18.05.07
Hallo
In Bayern ist es (glaube ich) so das man Garagen und Nebengebäude bis 50 m² auf die Grenze stellen darf . Allerdings darf die Seitenlänge 8m nicht überschreiten.
Wie es in Hessen ist weiß ich nicht, da könnte man in der Hessischen Bauordnung nachschauen. Oder im geltenden Bebauungsplan. Im Bebauungsplan ist manchmal geregelt wie hoch so ein Gartenhaus sein darf, falls es um den Schattenwurf geht. Eine weitere Anlaufstelle wäre das Bauamt auf der Gemeinde.
Gruß
Dorothée
Grenzabstand
Hallo Dorothee,danke für die Anlaufadressen. Das hilft mir schon weiter!
Gruß, Annemarie
Annemarie Möller | 21.05.07
Hallo Dorothee,danke für die Anlaufadressen. Das hilft mir schon weiter!
Gruß, Annemarie
Annemarie Möller | 21.05.07