Fachwerk.de - Fenster an der Grundstücksgrenze!!!
Bei
Grenzbebauung stellt diese Wand immer eine Brandwand dar, die keine Öffnungen und Durchdringungen haben darf.
Im Zuge des Bestandschutzes hätte auf dem Nachbargrundstück eine Baulast eingetragen werden müssen, die eine Bebauung auf den ersten 3 Metern untersagt. Damit wäre der Sicherheitsabstand wieder gegeben.
Da würde ich auf jeden Fall erstmal verbindliche Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einholen und am besten gemeinsam mit dem Nachbarn, ehe wieder Stacheldraht gezogen wird.
MfG
dasMaurer
Grenzbebauung stellt diese Wand immer eine Brandwand dar, die keine Öffnungen und Durchdringungen haben darf.
Im Zuge des Bestandschutzes hätte auf dem Nachbargrundstück eine Baulast eingetragen werden müssen, die eine Bebauung auf den ersten 3 Metern untersagt. Damit wäre der Sicherheitsabstand wieder gegeben.
Da würde ich auf jeden Fall erstmal verbindliche Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einholen und am besten gemeinsam mit dem Nachbarn, ehe wieder Stacheldraht gezogen wird.
MfG
dasMaurer
alt und neu ist kein widerspruch
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Maurermeister | Ulrich Warnecke | 24.07.09
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Maurermeister | Ulrich Warnecke | 24.07.09
Fenster an der grundstücksgrenze
Hallo,
genauso ist es. Bestandsschutz gibt es hier nicht, weil der ja zu Lasten des unschuldigen Nachbarn gehen würde. Ein Anwalt ist für diese Lappalie bei eindeutiger Rechtslage zu teuer.
Wenn der Nachbar keine 3 m zurückgehen will, was sein gutes Recht ist, gibt es folgende Möglichkeiten
- Sie sind näher als 3 aber weiter als 2 m von der Grenze entfernt: Sie bauen eine F 30-Verglasung ohne Öffnungsmöglichkeit ein.
- Sie sind näher als 2 m: Sie bauen eine F 90-Verglasung
ein oder einen automatisch funktionierenden Feuerschutzvorhang als Kompensationsmaßnahme
oder Sie schließen die Öffnung ganz.
Viel Erfolg !
Hallo,
genauso ist es. Bestandsschutz gibt es hier nicht, weil der ja zu Lasten des unschuldigen Nachbarn gehen würde. Ein Anwalt ist für diese Lappalie bei eindeutiger Rechtslage zu teuer.
Wenn der Nachbar keine 3 m zurückgehen will, was sein gutes Recht ist, gibt es folgende Möglichkeiten
- Sie sind näher als 3 aber weiter als 2 m von der Grenze entfernt: Sie bauen eine F 30-Verglasung ohne Öffnungsmöglichkeit ein.
- Sie sind näher als 2 m: Sie bauen eine F 90-Verglasung
ein oder einen automatisch funktionierenden Feuerschutzvorhang als Kompensationsmaßnahme
oder Sie schließen die Öffnung ganz.
Viel Erfolg !
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 24.07.09
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