Dachüberstand bei Haus auf Grundstücksgrenze

Diskutiere Dachüberstand bei Haus auf Grundstücksgrenze im Forum Dach & Dachraum im Bereich - Hallo Zusammen, unser Haus(Bj.1911, 3 Geschosse) soll im Frühjahr 06 ein neues Dach bekommen. Damit man die gängige Dämmung vornehmen kann...
T

Tom Schmittberger

Beiträge
9
Hallo Zusammen,
unser Haus(Bj.1911, 3 Geschosse) soll im Frühjahr 06 ein neues Dach bekommen. Damit man die gängige Dämmung vornehmen kann, müssen die Balken aufgestockt werden. So wird das Dach an den Seiten jeweils ca 20-25 cm vom Haus überstehen, was bisher nicht der Fall ist. Nun meine Frage:
Da das Haus an einer Seite direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut ist(ca. 3m Abstand zum Nachbarhof), wollte ich von euch wissen, ob es in diesm Fall rechtliche Probleme gibt.
Danke für eure Antworten
Gruß Tom
 
Hallo,
das ist m.E. kein Baurechtliches Problem. Die Bauordung (zumindest in Hessen)sagt in §6. Abstandsflächen und Abstände, Teil.6: "An bei [...]
bestehenden Gebäuden nachträglich angebrachte Außenwandverkleidungen, die dem Wärmeschutz und der
Energieeinsparung dienen, können in dem hierfür nötigen Umfang in die Tiefe der Abstandsflächen
hineinragen."
Von den Abstandflächen her ist das kein Problem.
Eine andere Sache ist ,was ihr Nachbar dazu sagt, das Sie sein Grundstück überbauen wollen. Da kenn ich keine Regelung.
mfg
 
Grenze

Da es sich um eine Grenze handelt spielen Abstandsregelungen eine untergeordnete Rolle. Grundsätzlich dürfen Sie die Grenze nicht einmal mit einer Dachrinne überschreiten. Solange keiner klagt passiert nichts. Aber sobald jemand meckert würde das den Rückbau bedeuten.
 
Zur Sicherheit...

den Nachbarn unterschreiben lassen. Dach und Regenrinne des Nachbargebäudes ragen bei mir ebenfalls einige cm auf mein Grundstück. Aber der Nachbar hat vor der Baumaßnahme den Sachverhalt geschildert und bekam die Unterschrift, dass wir einverstanden sind. Was soll ein vernünftiger Mensch dagegen haben? Das Dach ist hoch über den Köpfen und wer weiß, wo ich mal die Zustimmung des Nachbarn benötige...

Viele Grüße
Stefan Böttcher
 
Es ist die Frage

ob dies eine eindeutige Rechtssicherheit bietet. Im Fall eines Eigentümerwechsels mus der neue Nachbar diesen Überstand bestimmt nicht dulden, da ihm nun seinerseits die Möglichkeit genommen ist sein Grundstück (auch in der Höhe) voll auszunutzen.
Sicherheit würde bedeuten die betroffene Fläche abzukaufen incl. Eintragung usw.
 
Neuer Eigentümer hat (anscheinend) keine Wahl...

... lt. der uns erteilten Auskunft beim Baurechtsamt geht die getroffene Entscheidung/Zustimmung auf den neuen Besitzer über, es greift der Bestandsschutz für den nachbarlichen Anbau. Nun, ich bin natürlich kein Rechtsexperte und weiß auch nicht, ob hier von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Regelungen getroffen werden können oder wie ein diesbezüglicher Rechtsstreit ausgehen würde. Ich kann nur von unserem Fall berichten.
 
Eintrag ins Grundbuch/ Baulastenverzeichnis

Normalerweise ist es so geregelt, dass so etwas nur Bestandsschutz genießt, wenn ein Eintag in das Baulastenverzeichnis erfolgt.
 
Halbwissen....

Moin moin. Ich hoffe, ich trete niemandem zu nahe, Aaaaaber:

kleines Zitat:
Von den Abstandflächen her ist das kein Problem.

Hmm. Das Wort "Abstandsfläche" meint ja schon, daß eine Fläche da ist, die den Grenzabstand definiert. Steht das Haus bereits auf der Grenze, so ist logischerweise überhaupt keine Abstandsfläche da. Der Nachbar kann auch 10mal unterschreiben, daß ihn die Rinne nicht stört - auf Urkunden, in Ihrem Stammbuch, auf allen Ausführungsplänen, spätestens sein Rechtsnachfolger (Erbe, Käufer) wird Sie (zu Recht) verklagen. Alle GRUNDlasten und GRUNDdienstbarkeiten gehören ins GRUNDbuch. Was da nicht steht geht mit dem Unterzeichner zusammen in die ewigen Jagdgründe ein, weil es PERSONENbezogene Abmachungen sind. Erst der Eintrag ins GRUNDbuch bindet die Abmachung an das GRUNDeigentum. Daher darf der Kaufinteressent auch Einsicht in das Grundbuch nehmen - um zu sehen, ob er die Katze im Sack kauft. Mein Tip: mit dem Nachbarn zusammen auf´s Bauamt und erklären lassen, welche Form der Baulast für diesen speziellen Fall in Frage kommt.

Schöne Grüße aus Oldenburg,

Johannes Langfermann
 
Danke

Hallo,
Danke an alle, die sich mit unserem Thema befasst haben. Nun ist tatsächlich der Nachbarhof verkauft worden !!!!!und wir werden uns an die neuen Besitzer wenden...
 
Thema: Dachüberstand bei Haus auf Grundstücksgrenze

Ähnliche Themen

B
Antworten
8
Aufrufe
1.323
Baccardi88
B
J
Antworten
1
Aufrufe
1.342
Pope
P
I
Antworten
6
Aufrufe
2.066
insect
I
T
Antworten
10
Aufrufe
1.872
Bromm Edmund
B
Zurück
Oben