Grenzbebauung, Fenster, Bestandsschutz in Hessen

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HansWurst

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Hallo!
wir wollen ein Haus kaufen in Hessen, um es selbst zu bewohnen. Das Haus ist laut Eigentümer sehr alt und es ist nicht bekannt, wann es erbaut wurde. Er vermutet, dass es vor 1900 gebaut wurde und dies stimmt sicherlich auch, da es im alten Ortskern steht. Das Haus grenzt an zwei Seiten an andere Gebäuden und teilt sich mit diesen die Außenwände. An der Front grenzt es an die Straße und an der Rückwand an den Garten eines anderen Grundstückes. In der Rückwand befinden sich zwei Fenster und hier liegt auch schon unser Problem. Nachdem ich nun sehr viele Beiträge hier und in anderen Foren gelesen habe, ist mir immer noch nicht ganz klar, ob die Fenster nun Bestandsschutz genießen oder nicht.

Mein Verständnis ist folgendes:

1. Die Fenster genießen nur Bestandsschutz, wenn sie in irgendwelchen amtlichen Unterlagen Erwähnung finden (dies ist nicht der Fall, wie uns das Bauamt und die Gemeinde mitgeteilt haben. Es existieren nur Unterlagen zu einem Schuppen, der in den 60ern auf dem Grundstück errichtet wurde).

2. Das Bauamt kann jeder Zeit verlangen, dass die Fenster zugemauert oder durch spezielle Brandschutzfenster ersetzt werden müssen.

3. Einzige Alternative ist das Eintragen einer Baulast auf dem Nachbargrundstück

Wir waren auch schon im Landesarchiv, um zu versuchen, dort Informationen zum Haus und zu den Fenstern zu finden aber das ist scheinbar sehr umständlich und der Experte für Stockbücher ist gerade im Urlaub.

Der Verkäufer wird auch nicht ewig auf unsere Entscheidung warten wollen, da er noch weitere Interessenten hat.
 
Grenzbebauung

So etwas kann eine erhebliche und wertbeeinflussende Einschränkung sein. Der Verkäufer muß Ihnen darüber Auskunft erteilen. Wenn er nicht beweisen kann das hier keine Einschränkung vorliegt ist sein Haus erheblich weniger wert.
Stellen Sie sich vor Sie kaufen ein Auto und fragen den Verkäufer ob das ein Unfallwagen ist.
Kriegs doch selber raus wenns dich interessiert antwortet der.
Würden Sie so ein Auto kaufen? Wenn- dann nur mit einem saftigen Preisabschlag der das Risiko auffängt.
Der Spruch mit den anderen Käufern ist übrigens gelassen zu sehen. So was wird immer erzählt um Druck zu machen.
Falls Sie selber die Frage klären sollten dann teilen Sie das Ergebnis dem Eigentümer NICHT mit. Verwenden Sie es in Ihrer Einschätzung über den Kaufpreis.
Übrigens: Wenn das Nachbargrundstück Gartenland und kein Bauland ist relativiert sich die Problemstellung.
 
Hallo und vielen Dank für die Antwort. Das Nachbargrundstück ist nicht nur Gartenland. Es steht auch ein Haus darauf- jedoch nicht in unmittelbarer Nähe des Hauses, welches wir kaufen möchten.

Der Verkäufer sagt, es würde Bestandsschutz für die Fenster geben aber dokumentieren kann er dies nicht. Rechtlich gesehen würde meiner Meinung nach aber nur eine Baulast beim betroffenen Nachbarn oder ein Dokument beim Bauamt, in dem die Fenster erwähnt werden, gelten. Liege ich da richtig?
 
Bauamt

Hallo,

wir wohnen auch in Hessen im alten Ortskern eines Dorfes. Grenzbebauung ist hier Gang und Gebe. Zwei Fenster unseres Nebengebäudes gehen zu Nachbars Hof. Das Gebäude ist eine ehemalige Gaststätte das wir zu einem Ferienhaus umgebaut haben. Ich hatte die gleichen Bedenken wie Sie, aber die Bauaufsicht, als "sehr streng" bekannt, hat alles Problemlos durchgewunken.

Hier werden des öfteren Häuser verkauft und noch niemand mußte vorhandene Fenster zumauern. Würden Sie eine bauliche Veränderung durchführen wollen wäre das was anderes, aber das haben Sie ja nicht vor.
Setzen Sie sich doch einfach mit dem Bauamt der Gemeinde in Verbindung und fragen Sie da nach.

MfG
Rossi
 
Gibt es überhaupt keine Unterlagen beim Bauamt ?

Seit wann sind denn die Fenster bereits an der Stelle....wenn sie bauzeitlich sind, sollte Bestandsschutz greifen.

Wurde der Schuppen beantragt und eingetragen, also vermessen ? Dann dürfte davon auszugehen sein, dass, wenn die Fenster damals schon drin waren und nicht bemängelt wurden, sie dort zu Recht sind.

Schwierig wird es erst dann, wenn man am Haus etwas umbauen will...dann kann das Amt schonmal auf die Idee kommen, dort dann die aktuellen Regeln anzuwenden. Hat es bei uns ernsthaft versucht....und ist dank der Zustimmung der Nachbarschaft dann aber glücklicherweise nicht erfolgreich gewesen.
 
Thema: Grenzbebauung, Fenster, Bestandsschutz in Hessen
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