Glastausch (Fenster) bei Denkmalschutz

Diskutiere Glastausch (Fenster) bei Denkmalschutz im Forum Denkmalschutz im Bereich - Unser Haus ist Teil eines Denkmalensembles. Da dies noch nicht so lange der Fall ist, hat es einflüglige Fenster eingebaut. Wenn wir diese...
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Michael Müller

Guest
Unser Haus ist Teil eines Denkmalensembles.

Da dies noch nicht so lange der Fall ist, hat es einflüglige Fenster eingebaut.
Wenn wir diese austauschen, möchte das Denkmalamt, dass wir zweiflügliche Fenster einbauen, was wir nicht möchten, weil die Fenster eh schon klein sind und uns dies das Licht nehmen würde.

Wir stellen uns daher die Frage, wie es aussehen würde, wenn wir nicht die ganzen Fenster austauschen, sondern nur die Scheiben.

Dürften wir dies, oder würde das, oder kann uns das Denkmalamt da Probleme machen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße Michael Müller
 
Fenster tauschen

Wie groß sind die Fensteröffnungen?
Wie breit die jetzigen Rahmen bis zum Glas gemessen?
Du willst Einfachglas gegen Isolierglas tauschen?
Ich vermute, dass das Denkmalamt das untersagen wird- dort nachfragen.

Man kann neue zweiflügelige Einfachglasfenster mit sehr schmalen Rahmen herstellen und dann ein separates Winterfenster innen davor befestigen oder als Kastenfenster für die inneren Flügel Isolierglas verwenden.
Leider eine teurere Lösung als ein simples einflügeliges Iso-Glasfenster-
dafür wesentlich schöner und besser zum Gebäude passend, neben anderen Vorteilen.

Andreas Teich
 
fachwerk-I148_201716142332.jpgeinfach verglaste Fenster./. Isoglasfenster

Bei schmal profilierten Fenstern sind die Verluste an Lichteinfall nicht wesentlich bemerkbar -
die energetische Einsparung und das auskömmlichere Temperaturemfinden hingegen sehr wohl .
Auch wirken unterteilte Fensterflächen in der Regel gefälliger .
Da das DA einem Austausch offenbar zustimmen will , handelt es sich wohl nicht um erhaltenswerte Fenster ?

Beim Glasumbau müßten auch Dichtungen in die Flügelfälze gefräst werden ; ob beides möglich ist , kann nur vor Ort entschieden weren .
Sinnvoll ist es nur bei unbedingt erhaltenswerter Substanz.
 
Rekonstruktion oder Denkmalschutz

Hallo Michael,

mir scheint das wieder mal auf die alte Diskussion über die Grundlagen des Denkmalschutzes - Rekonstruktion oder Erhaltung - hinaus zu laufen!

Denkmalbehörden fordern gern - im Idealfall sogar auf Grundlage eines einsehbaren, vorher optimalerweise durch einen Bauhistoriker festgelegten Katalogs - irgendwelche Dinge, die an einem Denkmal umzusetzen sind. In gar manch einem Fall, folgt das aber schon mal eher den persönlichen Vorlieben des Amtsinhabers, weil es an entsprechenden Entscheidungsgrundlagen (Dokumenten) fehlt.

Grundlage der Diskussion sollte die Frage sein, ob die aktuell vorhandenen Fenster in der Tat noch dem Original entsprechen oder eben nicht. … Wenn nicht, kann die Denkmalbehörde zwar eine Rekonstruktion anregen, diese aber eigentlich nicht fordern!
Der Denkmalschutz hat sich in Deutschland der Einhaltung der Regelungen der Charta von Venedig verschrieben. Vielleicht mal beim Amt nachfragen ob der Inhalt dort bekannt ist. Danach werden Rekonstruktionen nicht als probates Mittel des Denkmalschutzes angesehen. Falls es aber eine Rekonstruktion sein soll, kann man dann auch schon mal nach entsprechender finanzieller Förderung des Vorhabens fragen.

Grundsätzlich aber das alles hier bitte nicht falsch verstehen! ... Das Ziel sollte immer ein vernünftiges Miteinader zwischen Denkmalbesitzer und Denkmalbehörden sein. Man sollte miteinander reden und sich zumindest gegenseitig zuhören. Also sich gegenseitig mit Respekt begegnen, was also beide Seiten betrifft! … Leider gibt es auf beiden Seiten immer wieder Sturköpfe und die Verlierer sind am Ende die Denkmäler.

Gruß aus Berlin
 
@Stephan

dem ist nix hinzufügen !

@Michael :
hier anmelden - Kost nix !
Gruß Jürgen
 
Einfach mal nachmessen...

Hallo,

Bei einem stehenden Musterfenster von 1*1,5m in Kunststoff oder Holz mit euro68mm Profil:
Einflügelig: Holzanteil 0,52m²
Stulpfenster: Holzanteil 0,7m²

Ein nach außen öffnendes (denkmalgerchtes) Musterfenster gleicher Abmessung, mit dem mir bekannten schmalsten Profil
hat als
Stulpfenster: Holzanteil 0,64m²
zzgl. 6 Wiener Sprossen = 0,051m²

Bei einem liegenden Fenster verringert sich der Glasflächenvorteil des 68mm Europrofils zum 2flügeligen Stulpfenster mit zunehmender Elementbreite.

Können sie die vorhandenen Fensteröffnungen ohne großen Aufwand erweitern?
Ich habe schon viele Fensterelemente in alten Häusern gesehen, die nach dem "Matruschka"-Prinzip ausgemessen waren: D.h. im Laufe der Jahrhunderte hat man die alten Fensterblendrahmen nicht oder nur zum Teil zurückgebaut. Dafür ist die Bekleidung Schicht für Schicht immer breiter geworden und die Fensterelemente naturgemäß immer kleiner.

Sehr beliebt war auch im 19.Jhd. in Barock oder Renaissancefassaden symetrische Fensteransichten einzupressen und Fensteröffnungen in den Gefachen für eine "moderne" Ansicht unnötig zu verkleinern.

Das DA mag zwar im Einzelfall nicht unbedingt zweiflügelige Elemente fordern können, die Stadt kann aber z.B. in einer Satzung sehr wohl festlegen, dass in einem definierten Gebiet oder an bestimmten Häusern nur bestimmte Fenstertypen zulässig sind.

Einflügelige Fenster ohne Unterteilung werden gebaut seitdem es billig geworden ist, große Glasscheiben industriell herzustellen. Solche Elemente harmonieren architektonisch i.d.R. nie mit historischer Bausubstanz und über die optische Erscheinung hohler Fensteröffnungen im modernen Wohnungsbau läßt sich auch vortrefflich streiten.

Ihre vorhandenen einflügeligen Fenster mit Einfachglas werden wahrscheinlich aus Nadelholz und mit mehren Schichten Kunstharzfarbe versehen sein. Ob die Substanz noch in Ordnung ist, sollte kritisch geprüft werden.

Einen Scheibenaustsuch können sie mit dem DS besprechen . m.E. dürften die nichts einzuwenden haben, da die Fenster erhalten bleiben (Bestandschutz). Ob es sicht kostenmäßig lohnt bezweifle ich.

Gruß
Selle
 
Thema: Glastausch (Fenster) bei Denkmalschutz

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