Gilt das Übermessen der VOB auch für Dämmung, Putzträger etc.?

Diskutiere Gilt das Übermessen der VOB auch für Dämmung, Putzträger etc.? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - LIebe Forumsteilnehmer, prüfe gerade die Rechnung meines Lehmbauers. Beim Innenputz übermisst er nach VOB die Fenster und Türen unter 2,5 qm. Ok...
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Friederike1

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LIebe Forumsteilnehmer,

prüfe gerade die Rechnung meines Lehmbauers. Beim Innenputz übermisst er nach VOB die Fenster und Türen unter 2,5 qm. Ok.
Aber er nimmt die Regelung auch für die 8mm Holzfaserdämmplatten, Putzträger und Auffüttern einzelner Gefache in Anspruch. Ist das auch korrekt? Bei meinen vielen Fenstern und Türen macht das ne Menge aus.
Im Angebot waren die Flächen kleiner und keine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Freue mich über Auskünfte
Friederike
 
Aufmaß + Abrechnung

Grundsätzlich hat der Putzer recht. Da ich nicht im Detail weiß, was vereinbart worden ist, fällt mir dazu nur ein: Putzträger auf Fachwerk, z.B. Schilfrohrmatten, die eher ein Längsformat haben und streifenförmig verarbeitet worden sind, würde ich nach Laufmetern berechnen.

Vielleicht stellt er dafür nicht die Laibungen extra in Rechnung, was aber in Ordnung wäre.

Wenn er im Angebot kleinere Flächen genannt hat, um günstiger zu sein als die Konkurrenz oder Sie überhaupt zur Auftragsvergabe zu bewegen, dann wären jetzt im Aufmaß deutlich größere Flächen anzugeben vertraglich etwas zweideutig. Das müssten Sie ihm nachweisen, das er unkorrekt gehandelt hätte.

Sie können sich aber auch auf den Standpunkt stellen, das sein Angebot gültig ist und er selbst dafür Sorge tragen muß, das er im Angebotsaufmaß die richtige Fläche ermittelt.

Sie sitzen am längeren Hebel. MAchen Sie mit ihm auf jeden Fall ein gemeinsames Aufmaß und sprechen Sie ihn auf diesen Punkt an.

Aber wenn keine weiteren Vereinbarungen getroffen wurden, stehten jetzt die Meinungen gegeneinander.
 
Krude Rechnungen

Danke für die Auskunft. Ärgere mich gerade, dass wir jetzt wohl jeden Raum gemeinsam nachmessen müssen, weil mir bei der Prüfung der Rechnung auffiel, dass auch Fläche über 2,5 qm nicht abgezogen wurden (wir haben relativ viele Fenster nebeneinander, die mit einer Schmuckbekleidung verbunden sind und die unter dem Holz mit Flachs gestopft sind) und dass Wände und Decken angegeben waren, die gar nicht verputzt worden sind. Nun zweifel ich natürlich an jeder Position.
Will gar keine böse Absicht unterstellen, sondern schlichte Überforderung. Aber das macht das Leben einer Bauherrin auch nicht einfacher. :-(
 
Thema: Gilt das Übermessen der VOB auch für Dämmung, Putzträger etc.?

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