Fachwerk.de - Giebel, Giebelwand, Brandschutz, verputzt, Funkenflugsicher
MfG
Michael Kiefner
Michel GSX | 07.10.05
brandschutzgiebel
hallo,
ich kenne die Bauordnung BaWü nicht im Detail, aber ich vermute dass es reicht wenn er (Ihr Freund) einen Behang aus Tonziegel oder aus Schiefer drauf baut. Dieser Behang muss Funkenflugsicher sein, d.h. Resistent gegen Feuer von Außen. Auch im Bereich von 3,00 m von der Grenze ab muss das Dach Funkenflugsicher sein, d.h. es darf sich dort keine Gaube befinden und die Bedachung darf nicht "weich" sein.
M.f.G.
J.E.Hamesse
hallo,
ich kenne die Bauordnung BaWü nicht im Detail, aber ich vermute dass es reicht wenn er (Ihr Freund) einen Behang aus Tonziegel oder aus Schiefer drauf baut. Dieser Behang muss Funkenflugsicher sein, d.h. Resistent gegen Feuer von Außen. Auch im Bereich von 3,00 m von der Grenze ab muss das Dach Funkenflugsicher sein, d.h. es darf sich dort keine Gaube befinden und die Bedachung darf nicht "weich" sein.
M.f.G.
J.E.Hamesse
Neubau, Altbau, ökologisches Gedankengut
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Architekt und Planer | HAMESSE, Jean-Elie | 07.10.05
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Giebel und Brandschutz
Guten Morgen,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das Fachwerk von Außen verputzt und beim Brandschutz dreht es sich um die Giebelwand als Brandwand ? Oder geht es doch ums Dach ?
Wenn es sich um die Giebelwand als Brandwand handelt:
Brandwand mit brennbaren Teilen geht m.E. nicht (F 180 A).
Als Kompensation käme eventuell ein entsprechend dicker Innenputz in Frage. Dazu sprechen Sie doch einfach mal mit Ihrem Bauordnungs-Beamten.
Zum Auffinden von Bauordnungen:
www.archifee. de
ist die gute Fee in jedem Architektenbüro.
Grüße vom Niederrhein
Guten Morgen,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das Fachwerk von Außen verputzt und beim Brandschutz dreht es sich um die Giebelwand als Brandwand ? Oder geht es doch ums Dach ?
Wenn es sich um die Giebelwand als Brandwand handelt:
Brandwand mit brennbaren Teilen geht m.E. nicht (F 180 A).
Als Kompensation käme eventuell ein entsprechend dicker Innenputz in Frage. Dazu sprechen Sie doch einfach mal mit Ihrem Bauordnungs-Beamten.
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Grüße vom Niederrhein
Neue Nutzungen für alte Gebäude
Mitglied der Fachwerk.de Community(Profil)
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 08.10.05
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