Gewährleistung Silikonfuge - Dusche

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Gabriela Gluch

Guest
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie uns helfen ??? Ein Kunde will von uns nach 21/2 Jahren die Silikonfugen erneuert haben, da Wasser unter die Dusche läuft... Gibt es hier Richtlinien, für die Gewährleistung. Zur Info es handelt sich um eine Acryl-dusche
Für eine kurzfristige Antwort bedanken wir uns.

MfG Gabriela Gluch
Fa. Klenner
 
VOB oder BGB

Sehr geehrte Frau Gluch,
schauen Sie doch mal in ihren AGB's oder in dem damaligen Vertrag nach. Sie geben nach §13 VOB 2 Jahre oder nach §638 BGB 5 Jahre Gewährleistung. Sollte alles im Kleingedruckten stehen.
Mit freundlichen Grüßen Martin Preiß
 
VOB

grundsätzlich 2 Jahre. Es können aber auch in einem VOB-Vertrag längere Gewährleistungszeiten vereinbart werden.
Also auch im Auftrag nachsehen.
 
Achtung...

wann war der Wechsel in der VOB von damals 2 Jahre auf aktuelle 4 Jahre Gewährleistung? Bitte nochmal mit Beauftragungszeitpunkt überprüfen. Es gilt in dem Fall nicht der eigentliche Einführungstermin sondern ggfs. auch eine allgemein veröffentlichte, bzw. zugängliche Vorfassung (bei Normen wäre dies der Gelbdruck).
Grüße aus Leipzig von
Martin Malangeri
 
Gewährleistung Silikonfuge - Wartungsfuge

Zu prüfen ist die Vertragsgrundlage VOB / BGB, Datum der Ausführung von Zeitraum des Anspruchs ihres Kunden, auf Nachbesserung. Haben sie Ihren Kunden (Privatperson) nicht den Teil B der VOB schriftlich zugestellt bei Angebotsabgabe und sich das schriftlich bestätigen lassen, tritt Automatisch der BGB Vertrag in Kraft.

Falls die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist müssen sie nun einmal die Sache in Ordnung bringen.

Grundsätzlich gilt es den Kunden darauf hinzuweisen das Silikonfugen Wartungsfugen sind, und damit nicht einer Gewährleistung unterliegen falls dieses vor Vertragsabschluß dem Kunden schriftlich mitgeteilt wurde.

Anbei ein Schlußtext zum Angebot bei Wartungsfugen.

Hinweis: Die Fugenabdichtungen bei Boden-Wandanschlußfugen kann durch die Senkungen oder Verformungen (schlüsseln) der Estrichflache abreißen. Das stellt keinen Gewährleistungs- schaden dar.
Hierbei handelt es sich um eine Wartungsfuge.
Dies wurde in der DIN 52 460 genau mit folgendem Wortlaut festgelegt:
Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflussen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls emeuert werden muß um Folgeschäden zu vermeiden.

Wenn dieser Satz auf Ihren Angebot vermerkt ist, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, können sie auch nicht für Folgeschäden herangezogen werden.

Fazit: Es macht keinen Sinn über eine Fugenerneuerung an einer Acrylwanne zu streiten, denn der daraus entstehende
Schäden,können zu einen wesentlich höheren Kostenaufwand explodieren wenn das Wasser in die Dämmung es Estrichs kommt.

Ich hoffe sie können mit diesen Angaben etwas anfragen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Malerstudio Peltzer
 
@ woher weiß der Kunde, daß das Wasser unter die Dusche läuft?

Diese Frage stellt sich mir. Sollten diverse vorgeschriebenen Abdichtungen fehlen, oder die Abmauerung der Acrylwanne zu schlecht sein, als daß diese sich nicht mehr in dem Maße wie jetzt bewegen könnte, dann würde ich mich ganz schnell auf den Weg machen und ausdrücklich "serviceorientiert und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" die Fuge abdichten.
Ich würde den Bauherren erst gar nicht in einen Sinnlosen Streit ziehen. Die Silikonfuge nachzuarbeiten ist eine Arbeit von 1 Std. Bitte weisen Sie darauf hin: Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Im übrigen: Als Fliesenfachgeschäft müßte Ihre Bibel das Handbuch des Fliesengewerbes mit demn technischen Merblättern des ZDB sein.Dort steht auch, wie vernünftig abgedichtet wird und wann Sie bEdenken anmelden müssen, wenn zu erkennen ist, daß das Vorgewerk (meinetwegen Klempner hat Dusche schlecht eingebaut, Holzdecke schwingt zu sehr?) schlecht gearbeitet hat.
Gruß und viel Erfolg ********** nichteingeloggtes Mitglied
 
Hallo Frau Gluch,

ich bin zwar kein Fachmann, aber ich meine mich zu erinnern, dass es auf Verschließteile nur eine Garantie /Gewährleistung von 6 Monaten gibt.
Genau wie beim Elektriker die Leuchtmittel auch keine 2 Jahre Garantie haben.
Falls Sie mehr wissen wollen, müsste ich mal suchen.

Liebe Grüße Kathrin
 
Thema: Gewährleistung Silikonfuge - Dusche

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