Rechtsfragen

Diskutiere Rechtsfragen im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Wo kann man Hinweise bekommen,welche Gewerke man zwecks Haussanierung selber machen darf? Ab wann muss man es beim Bauamt anzeigen,etc. Kann/darf...
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Jörg Kurmann

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Wo kann man Hinweise bekommen,welche Gewerke man zwecks Haussanierung selber machen darf?
Ab wann muss man es beim Bauamt anzeigen,etc.
Kann/darf man eigentlich alles selber machen,Kenntnisstand vorausgesetzt?

Jörg
 
Rechtsfragen

Sehr geehrter Herr Kurmann,

Ihre Frage ist recht allgemein gehalten.
Die Frage, ob Sie für Ihre Sanierungsmaßnahme behördliche Genehmigungen benötigen, hängt davon ab, was Sie unter "Sanierung" verstehen und welche Maßnahmen dabei anstehen. Dabei sind dann die Vorschriften Ihrer jeweiligen Landesbauordnung zu beachten. Wenn das Gebäude denkmalrechtlich geschützt ist, bedarf es der Einschaltung der Denkmalschutzbehörde.
Sie sollten Ihre Maßnahme auf jeden Fall einmal mit einem fachkundigen Bauingenieur oder Architekten besprechen. Der wird dann mit Ihnen zusammen prüfen, ob behördliche Genehmigungen erforderlich werden. Unabhängig davon, können Sie natürlich auch selbst bei Ihrer zuständigen Baubehörde die notwendigen Auskünfte einholen. Unter Umständen wird auch die Benennung eines Bauleiters erforderlich. Dieser trägt dann die Verantwortung für die Durchführung Ihrer Maßnahme.

Wenn Sie alle Arbeiten fachgerecht erledigen können, dürfen Sie diese auch selber machen. Bei der Verlegung von Strom und Wasser, Gas und anderen Ver- oder Entsorgungsanlagen kann es sein, daß die örtlichen Versorgungsunternehmen von Ihnen eine Abnahme der Arbeiten durch einen Fachbetrieb/Meister verlangen.

Für eine Renovierung Ihrer Hauses benötigen Sie in der Regel keine behördlichen Genehmigungen. Bei einem Eingriff in die Bausubstanz, insbesondere bei tragenden Wänden oder auch die Dachkonstruktion sind die Genehmigungen ggf erforderlich.

Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick
 
Genehmigungen

Herr Flick,
genau da ist es wieder,mein kleines Problem.Ich habe mit der Landesdenkmalbehörde und einem Architekten der unteren,für uns zuständigen Denkmalbehörde gesprochen.Anscheinend setzt man heute andere Prioritäten.Von ortsüblicher Gesamtansicht(bisher einzige Auflage) ist nicht mehr die Rede.Ich soll mir nun einen Fachmann suchen,der mir eine Kostenaufstellung macht,ob eine Sanierung lohnt oder nur noch ein Abriss in Frage kommt.Schließlich kann ich von Flechten im Putz über Hausschwamm zu Hausbock alles bieten,was das Herz des Sanierers begehrt
Es stehen hier ja auch genug Häuser leer,die Baulich in einem besseren Zustand sind,als meines.
Allem Anschein nach sind die baulichen Vorschriften inzwischen gelockert worden,da ja auch im Ort selber Hebelhäuser und Pultdachneubauten genehmigt werden...
Abriss ist kein Thema,ich wollte ja schliesslich Fachwerk!

Jörg
 
ohne fachleute besser nicht

Guten Tag, ohne Fachleute kann man viel machen aber nicht alles. Neben den Ausführungen von Hr. Flick möchte ich noch anmerken, dass bekämpfende Holzschutzarbeiten in dem Moment wo mit giftigen und sehr giftigen Zubereitungen umgegangen wird nur von Sachkundigen durchzuführen sind. Die kennen sich auch mit er Lebensweise von Holzschädlingen und Holz aus. Damit sind diese in der Lage auch zu verstehen, was bei Freilegungen zum Vorschein kommt.
Wenn Sie das Gebäude auf jeden Fall erhalten wollen, verstehe ich nicht ganz warum die Denkmalbehörde eine Kostenkalkulation fordert. Ich kenne das nur so, dass die Darlegung der Maßnahmen und Kosten gefordert wird, wenn der Besitzer den Abriss wünscht. Dass die Maßnahmen von der Denkmalbehörde vor einer denkmalrechlichen Erlaubnis abgefragt werden ist dagegen nachvollziehbar. Die wollen ja wissen ob denkmalgerecht gearbeitet wird, bzw. so wie Sie es darstellen, ob nach der Sanierung noch ein Denkmalwert bestehen würde. Genau diese Fragestellung scheint meiner Meinung nach die Denkmalbehörde im Moment zu beschäftigen. Vermutlich werden Sie nicht umhin kommen einen Maßnahmenplan ggf. mit Kosten einzureichen. Das erfordert Voruntersuchungen. Diese Voruntersuchungen scheinen zum Teil ja bereits erfolgt zu sein. Grundsätzlich ist eine Planung des Vorgehens bevor man einfach drauflosbaut immer angebracht. Eigentlich reden wir hier also bezüglich den Anforderungen der Denkmalbehöre um "Sowiesokosten".
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Kommt drauf an...

Je nachdem was und wie saniert wird braucht man eine Baugenehmigung.

Wenn man jedoch nur erneuert ohne bauliche Änderungen genügt ein Firma die sich damit auskennt. Wenn man selber das Wissen hat und weiß wasm an tut kann man es auch selber erledigen. Maschinen oder Giftstoffe die "Normalos" nicht bekommen sind dann wohl arbeiten für ein Firma. ;-)

Wenn z. B. der Dachboden ausgebaut werden soll bräuchte man eine Baugenehmigung oder wenn man einen unausgebauten Teil eines Wohnhauses auch zum wohnen nehmen möchte muß man eine Nutzungsänderung beantragen.
 
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