dachausbau (Niedersachsen)

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Alexander

Guest
Ich beabsichtige, eine Wohnung in einem Jugendstilhaus zu kaufen. Diese ist im 2. Stockwerk, sie wird zusammen mit dem Dachboden verkauft. Außer dem heutigen Besitzer dieser Wohnung gibt es im Haus noch 2 Parteien.
Der Verkäufer meint, den Dachboden kann ich ohne weiteres ausbauen, nur wenn ich außerhalb etwas mache (z.B. eine Dachterrasse) brauche ich eine Baugenehmigung. Ich glaube aber, allein der innere Ausbau muß hier genehmigt werden. Meine Frage lautet: kann ich vom Verkäufer eine Ausbaugenehmigung verlangen? Im Moment wird der Dachboden als Abstellraum benutzt.
Danke im Voraus.
Alexander
 
Genehmigung

Guten Tag,

Die Schaffung einer abgeschlossenen Wohneinheit ist in Niedersachsen in jedem Fall genehmigungspflichtig. Es handelt sich um eine Nutzungsänderung: Abstell- und Trockenräume in Wohnung. Eine pauschale Ausbaugenehmigung gibt es nicht. Dem Bauantrag sind vielmehr die üblichen Bauvorlagen mit bautechnischen Nachweisen beizufügen. Das würde ich an Verkäufers Stelle nicht übernehmen, es sei denn, Käufer zahlt die Planungskosten.
Wenn man will, ließe sich aber eine Bauvoranfrage stellen, und zwar in bauordnungsrechtlicher wie auch in planungsrechtlicher Hinsicht.

Um sowas abzukürzen würde ich einfach mal mit dem Sachbearbeiter im Bauordnungsamt sprechen und sehen, was der empfiehlt. Vielleicht hat Ihre Gemeinde auch eine Bauberatung.

Sie sollten aber wissen, daß sich noch weitere Aufgaben, vor allem hinsichtlich des Brandschutzes stellen: Soweit zumutbar (etwa 20%) der ohnehin geplanten Investitionen müssen im Allgemeinen in die Anpassung an einen zeitgemäßen Brandschutz gesteckt werden. Näheres dazu wird Ihnen die Berufsfeuerwehr bei einem Ortstermin sagen.
 
Dachausbau

Ich möchte mich den Darlegungen von Herrn Beckmann anschließen. Sollten Sie vorhaben, den Dachboden zu einer eigenständigen Wohnnung auszubauen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Andere Prämissen gelten, wenn sie den Dachboden für sich selbst, also praktisch als Erweiterung Ihrer eigenen Wohnung nutzen wollen. Ihr Hinweis, daß es sich um eine Jugendstilvilla handelt und der Einbau einer Dachterrasse genehmigt werden muß, deutet auf Belange des Denkmalschutzes hin. Im Gegensatz zu einer Gaupe werden bei Dacheinschnitten keine Interessen Dritter beeinflußt, wenn die entsprechenden Vorschriften und Regeln eingehalten werden. Eine Bauvoranfrage wäre schon richtig. Aber auch hier sind Pläne einzureichen und von einer bauvorlageberechtigten Person zu unterschreiben. Sagt das Bauamt ja, so gehts, müssen diese sich zwei Jahre an ihr Ja halten. Die bautechnischen Nachweise entfallen hier. Erkundigen Sie sich aber bei der Gemeinde ob das Gebäude in der Denkmalliste aufgenommen ist. Viel Erfolg
 
Dachausbau

Ergänzend zu den vorherigen Antworten:
§ 69 NBauO sagt in Abs. (4)2: Keiner Baugenehmigung bedürfen die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören. Sie haben mehere Wohnungen (Parteien). Selbst für den Einbau einer Dachgaube habe ich bereits eine Genehmigung mit Brandschutz, Statik, und Wärmeschutz erstellen müssen. Wenn der Fussboden des Dachgeschosses 7 m über Geländeraberfläche liegt muss zusätzlich noch einen zweiten Rettungsweg geplant werden. Aber, wie bereitzs gesagt, das Bauordnungsamt Ihrer Gemeinde gibt Auskunft darüber.
m.f.g.
 
Thema: dachausbau (Niedersachsen)

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