Brauche ich für die Ausführung folgender arbeiten eine Genehmigung?

Diskutiere Brauche ich für die Ausführung folgender arbeiten eine Genehmigung? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - hallo, brauche ich für folgende arbeiten im haus (denkmalgeschützt) eine genehmigung? 1. neue wasserleitungen (fachbetrieb) 2. das neue abwasser...
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klopfer

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hallo,
brauche ich für folgende arbeiten im haus (denkmalgeschützt) eine genehmigung?

1. neue wasserleitungen (fachbetrieb)

2. das neue abwasser an vorhandenen abwasser anschließen (fachbetrieb)

3. elektroinstallation komplett neu (fachbetrieb)

4. einbau eines badezimmers in eigenleistung mit begehbarer dusche ohne badewanne (bin plattenleger von beruf)

5. reparatur von balkenköpfen in einem raum 6 stück inclusive reparatur des sprengwerkes und des balkenauflagers (fachbetrieb)

6. einbau der neuen böden d.h. balken-rauhspund-rieselschutz-kanthölzer-alte schüttung-osb platte-eiche oder anderweitige hartholzdielen (eigenleistung)

7. küche und bad wie bei nr. 6 nur keine osb und natürlich kein holz, sondern
trockenestrich und fliesen/naturstein (eigenleistung)

8. fliesen der üblichen wandflächen (eigenleistung)

9. innendämmung an den wänden, zwischen der holzlattung thermohanf obendrauf eine dampfsperre und zu meiner momentanen notlösung rigips
(es geht vorerst nicht anders die zeit rennt mir im wahrsten sinne davon. der rigips wird nach dem zweiten bauabschnitt entfernt und durch gutex und lehmputz ersetzt.)

10. verputzen der wände mit bio kalkputz oder lehm (denkmalschutzrechtliche genehmigung liegt vor) eigenleistung

11. ich möchte/will die alte treppe verschalen um sie vor weiteren beschädigungen zu schützen, mit osb platten und dachlatten verschrauben dqs es nur aufliegt, aber doch sicher ist beim begehen.

12. austausch eines balkens in der kellerdecke der auf die hälfte der länge abgefault ist. dies geht nur wenn ein teil des türstockes durchtrennt wird (fachfirma)

die verhandlungen mit dem denkmalamt über die fenster laufen noch.

ich sammle alle teile des hauses die noch erhaltenswet sind

falls ich was vergessen habe werde ich es noch nachtragen.

viele grüße

r.reitter
 
Genehmigungspflicht ?

Hallo,

bauordnungsrechtlich sind das in BW m.E. alles verfahrensfreie Vorhaben, d.h. Sie brauchen weder ein Genehmigungs- noch Kenntnisgabeverfahren einzuhalten. Das entbindet Sie aber nicht von den Vorschriften des Denkmalschutzes: es muß alles vorher denkmalrechtlich genehmigt sein.
Quelle: http://www.bauordnungen.de/html/baden-wurtt_1.html#P49zum selber nachsehen.
Außerdem kann ein Sachbearbeiter durchaus mal anderer Ansicht sein.

Grüße
 
Thema: Brauche ich für die Ausführung folgender arbeiten eine Genehmigung?

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