Abriss und Neubau - was ist zu beachten

Diskutiere Abriss und Neubau - was ist zu beachten im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Tag zusammen, da ich hier bisher immer sehr gute Ratschläge erhalten habe, möchte ich mich heute nochmal an die Fachkundigen wenden: Wir...
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Christine Jutta

Guest
Guten Tag zusammen,

da ich hier bisher immer sehr gute Ratschläge erhalten habe, möchte ich mich heute nochmal an die Fachkundigen wenden:
Wir haben ein altes Basalthaus, zum Glück alles tiptop - aber die Scheune/Nebengebäude ist ziemlich heruntergekommen. Sie besteht aus einem alten Teil (EG) und neueren Teil (1.Stock). Der alte Teil ist besser in Schuss, als der "neue". Es wurden damals beim Ausbau anscheinend nur die billigsten Materialien verwendet.
Da wir aber den alten Teil gerne erhalten würden (sonst hätten wir uns ja einen Neubau gekauft) würden wir gerne nur den neueren Teil (60er Jahre?), d.h. den oberen Teil, abreißen und unten sozusagen das halbe EG stehen lassen. Dann würden wir auf die übrig gebliebenen alten Balsaltsteine (Höhe ca. 1,30m bis 1,80m) aufmauern lassen und wieder einen 1.Stock aufsetzen lassen. Die Scheune soll kein wirklicher Wohnraum werden, sondern eher so etwas wie Werkstatt, Atelier, Partyraum.

Jetzt unsere Frage: Brauchen wir auch zum Abriss eine Genehmigung? Vermutlich ja,oder? Was kostet so etwas?
Eine Baugenehmigung werden wir vermutlich ja eh brauchen, da ja nur die unteren Mauerteile stehen bleiben. Kennt jemand einen guten Architekten in der Vulkaneifel (Raum Mendig), der uns beraten könnte?

Schon jetzt vielen Dank,
Liebe Grüße,
C.J.
 
Abbruch in RLP genehmigungsfrei, aber...

Der Abbruch von Gebäuden bedarf nach § 62 LBauO RLP ( http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_P62.htm ) keiner Genehmigung. Sollte es sich bei Ihrem Haus jedoch um ein Kulturdenkmal handeln (Denkmalliste Rheinland-Pfalz, Kreis MYK siehe http://denkmallisten.gdke-rlp.de/Mayen-Koblenz.pdf), oder befindet sich ein solches in der Umgebung, bitte einfach bei der unteren Denkmalschutzbehörde (in Mendig bei der Kreisverwaltung MYK) nachfragen. Die Genehmigung sollte nach der Beschreibung auch dann kein Problem darstellen.

Beste Grüße aus der Vorderpfalz - und viel Erfolg bei Ihrem Projekt!
 
Danke

Vielen herzlichen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort!
Ich werde jetzt mal die Links durchforsten.
Kennt denn jemand einen Architekten/Bau-Ing. der uns gut (!!!) beraten könnte?

Liebe Grüße und nochmals Danke,
C.J.
 
Thema: Abriss und Neubau - was ist zu beachten
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