dachterrasse

Diskutiere dachterrasse im Forum Dach & Dachraum im Bereich - hallo alle zusammen, ich hatte schon mal das forum durchforstet für ähnlich fragen.... vielleicht stelle ich sie trotzdem zum 100sten mal... wir...
S

sevier tine

Beiträge
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hallo alle zusammen,

ich hatte schon mal das forum durchforstet für ähnlich fragen.... vielleicht stelle ich sie trotzdem zum 100sten mal...
wir haben ein fachwerkhaus an dem eine alte scheune anschliesst, bei der wir das dach als dachterrasse umfunktionieren wollen. dazu bräuchten wir natürlich auch einen zugang mittel türen, wir hätten gerne zwei, damit die terrasse von zwei zimmern begehbar ist. der statiker meinte nun, dass wir weder eine baugenehmigung bräuchten, da wir ein spitzdach in ein flachdach umwandeln, noch würde er den denkmalschutz fragen.
wie ist den eure meinung oder erfahrung??
wäre euch sehr dankbar...
lg
tine
 
eine Baugenehmigung bei

solch statischen und Fassadeverändernden Eingriffen
wird wohl sinnvoll sein.
Sonst könnt ja jeder an seinem Haus das schöne, steile Satteldach einfach wegmachen und daraus ein Flachdach mit Schwimmbad drauf hinzaubern.
 
sie

brauchen mit absoluter und 100%iger sicherheit eine baugenehmigung. dachterrassen sind wohl in jeder landesbauordnung genehmigungspflichtig. der denkamlschutz wird im rahmen dieser beigezogen, genauso wie eventuelle nachbarn.
sollte es nachbarn, einen bebauungsplan und denkmalschutz geben - ich mache ihnen keinerlei hoffnung auf eine verwirklichung des projektes.
stellen sie eine bauvoranfrage, wäre mein rat, bevor sie sich finanziell aus dem fenster hängen.
 
Dacheinbauten

sind auf jeden Fall genehmigungsbedürftig. Es ist aber wohl hier so, daß ein Dachgeschoß abgetragen und der Geschoßboden zu einem begehbaren Dach umfunktioniert wird. Nachhaken, ob daß Haus unter Denkmalschutz steht. Wenn ja regelt alles der Denkmalschutz was zu tun und zu lassen ist, also ordnet dieser an. Dann ist sowieso keine Frage ob Baugenehmigung ja oder nein. Auch versicherungstechnisch wird ein Problem auftreten. Wenn die Versicherung darauf besteht nur geprüfte Objekte zu versichern, erledigt sich die Frage ja/nein einer Baugenehmigung von selbst. Mfg ut de Oltmark
 
vielen dank für die antworten. mir kam das von anfang an ein bißchen komisch vor, dass wir niemanden fragen müssen...
aber die scheune steht definitiv nicht unter denkmalschutz, da geht es eigentlich eher darum in das denkmalgeschützte haus terrassentüren zu setzen.
 
aber

neben allem: bedenken sie ihre nachbarn. jeder muss der terrasse zustimmen - einigen sie sich vorher, bevor sie etwas in die wege leiten.
vermutlich werden sie nicht mit bedeisterungsstürmen rechnen können - irgendwo ja auch verständlich.
und wenn es keine ortsübliche bebauung ist (wie z.b. im verdichteten städtischen gebiet), werden sie keine genehmigung bekommen.
trotzdem: unmöglich ist es nicht: ich habe denkmalschutz, 3 nachbarn auf relativ engem raum und...eine dachterrasse (allerdings ortsübliche bebauung) :))) ich musste nicht mal schmiergeld an die nachbarn zahlen, nur eine baulast in einem fall - zum glück der zahnarzt meines (privat versicherten) mannes :))) er hat noch alle zähne...
 
Thema: dachterrasse

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