Baugenehmigung für Aussendämmung

Diskutiere Baugenehmigung für Aussendämmung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Community, ich möchte bei einem Mehrfamilienhaus aus den 50er Jahren eine Aussenwärmedämmung durchführen. Benötige ich hierfür eigentlich...
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begard

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Hallo Community,

ich möchte bei einem Mehrfamilienhaus aus den 50er Jahren eine Aussenwärmedämmung durchführen. Benötige ich hierfür eigentlich eine Baugenehmigung?

Vielen Dank bereits an dieser Stelle für die Antworten!
 
Baugenehmigung

Hallo,
Obwohl ich die Hamburger Bauordnung nicht kenne, würde ich sagen: NEIN.
Es sei denn es handelt sich um ein Einzelkulturdenkmal oder es steht in einer geschützten Gesamtanlage.
Oder das Haus steht direkt an der Nachbargrenze.
Wenn die Abstandsfläche zum Nachbarn durch die Dämmung überschritten wird, ist es (jedenfalls in Hessen)auch genehmigungsfrei.
Aber der Teufel steckt ja manchmal im Detail, deshalb einfach mal beim Bauamt nachfragen.
Wenn Sie Fördermittel beantragen wollen, brauchen Sie noch einen Energieberater.
Viele Grüße
 
In Hamburg dürfte sich das ähnlich verhalten wie in Hessen. In der Anlage 1 der Hamburgischen Bauordnung sind die genehmigungsfreien Vorhaben zu finden:

10.4 Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen sowie Außenwandverkleidungen der Gebäudeklassen 1 bis 3

allerdings: nachbarschaftliche Einschränkungen wie von Herrn Göbel bereits benannt.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
In der Regel lohnt es sich, solche Vorhaben beim Bauamt anzuzeigen. Erstens könne die rechtsverbindlich sagen, wofür eine Bewilligung erforderlich ist, und zweitens wissen die Bescheid, wenn eine Anfrage kommt, was denn da gebaut würde.
Kostet ja nichts.
 
Genehmigung

@all


Ich gebe Jens recht, eine Bauazeige ist kostenfrei und wenn sich innerhalb der Anzeigefrist (bei uns hier 6 Wochen) niemand widersprüchlich meldet und mehr will, kannst Du loslegen. Meistens sagen die Ämter bei Aufgabe der Bauanzeige schon, ob die Sache anzeige- oder bewilligungsrechtlich zu behandeln ist.
ABER!!! nur schriftliches zählt, sonst kommen die Schimmel auf die Idee der Beweislastumkehr... DU must dann beweisen, daß Du jemals auf dem Amt warst...


Andreas
 
Soo eng ist das nun wieder nicht, aber eine Notiz (Gespräch vom 17.4.2009 um 13:30 Uhr mit Herrn Schulze von der Abteilung XYZ) ist allemal nützlich.
Da es auch nur Menschen sind, ist es der Sache förderlich, auch um Dinge zu bitten (statt sie zu fordern), auf die man einen Anspruch hat. Dann wird man bedient, sonst wird man abgefertigt.
Für manche Dinge hat man ein Anspruch auf Bewilligung, aber man darf es nicht ohne Bewilligungsgesuch machen - z.B. wenn ein Gerüst in das Lichtraumprofil der Erschliessungsstrasse ragen könnte.
 
Thema: Baugenehmigung für Aussendämmung

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