Genehmigung für Dachausbau nötig?

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Daniel

Guest
Hallo,

ich plane das Dachgeschoss eines bestehenden Wohnhauses auszubauen. Die Aussenfassade soll nur durch Gibelfenster und verschließen eines nicht hervorstehenden Balkon mit Glas veränder werden. Ebenso sollen Dachflächenfenster eingefügt werden. Es soll eine seperate Wohnung entstehen.

Ist dies Genehmigungspflichtig? Die Gemeinde macht hier sehr wiedersprüchliche Aussagen, mal ja und mal nein...

Wer weiß dazu was?



Weiß jemand ob es für einen derartigen Ausbau eine Eigenheimzulage gibt?

Danke schon mal im Voraus...
 
Bauantrag wird nötig sein,auch in Bayern

Hallo Daniel,
was Du da beschriben hast, ist eine Umnutzung zu Wohnzwecken sowie eine Änderung in Fassade und Dach (Dachfenster). Da wird ein Bauantrag notwendig + sinnvoll sein. Was die Fenster angeht, muß die Nachbarschaft sogar zustimmen.Auch wenn in Bayern das ganze baumatliche Zeugs etwas lockerer als in Hessen gehandhabt wird, werden Sie wohl um einen Bauantrag nicht ganz herumkommen.
mfg
Klaus Schillberg
 
Genehmigung für Dachausbau notwendig ?

Hallo Daniel,
die Frage, ob Ihr Vorhaben der bauaufsichtlichen Genhemigung bedarf, richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften der Landesbauordnung in Bayern. Wenn die Gemeinde Ihnen hier keine ausreichende Auskunft erteilen kann, setzen Sie sich bitte mir Ihrer zuständigen Bauaufsicht (in der Regel bei der Kreisverwaltung) in Verbindung. Auch wenn die Landesbauordnungen inzwischen in vieler Hinsicht angeglichen sind, hat es keinen Wert, Ihnen Ratschläge aufgrund der Rechtsvorschriften anderer Bundesländer zu erteilen. Es gibt im Einzelfall dann doch unterschiedliche Reglungen. Sie könne sich aber auch die Beratung eines heimischen Architekten einholen. Dieser sollte die landesrechtlichen Bauvorschriften kennen.

Mit freundlichen Grüssen
Hans-Ulrich Flick
 
LBO Bayern (Auszug)

Art. 63 BayBO - Landesrecht Bayern
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung
(1) Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung.....(...)
10.
folgender tragender und nichttragender Bauteile:
 a)nichttragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,
 b)zur Errichtung einzelner Aufenthaltsräume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, im Dachgeschoss überwiegend zu Wohnzwecken genutzter Gebäude, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht in genehmigungspflichtiger Weise verändert werden,
 c)Fenster und Türen und die dafür bestimmten Öffnungen in Gebäuden, soweit diese nicht gewerblichen Zwecken dienen,
 d)in der Dachfläche liegende Fenster,
 e)Verkleidungen und Verblendungen,
auch vor Fertigstellung der baulichen Anlage,
(...)
(4) Keiner Genehmigung bedarf die Nutzungsänderung von
1. 
Gebäuden und Räumen, die nicht im Außenbereich liegen, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlichrechtlichen, insbesondere auch bauplanungsrechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen,
2. 
baulichen und sonstigen Anlagen und Einrichtungen, deren Errichtung oder Änderung nach den Absätzen 1 und 2 genehmigungsfrei wäre.
(5) Keiner Genehmigung bedürfen Instandhaltungsarbeiten an oder in baulichen Anlagen oder Einrichtungen.
(6) Die Genehmigungsfreiheit nach Absatz 1 bis 5, Art. 64, 65 und 85 Abs. 3 entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlichrechtliche Vorschriften an die baulichen Anlagen gestellt werden. Die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse und die Verpflichtung, andere öffentlichrechtliche Gestattungen für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage einzuholen, werden durch die Genehmigungsfreiheit nicht berührt.

So... einzelne Aufenthaltsräume Dachflächenfenster und Fassadenänderungen sind genehmigungsfrei !
Die separate Wohneinheit kann die bauplanungsrechtlichen Belange berühren: Stellplatznachweis, Anzahl der WE ..., hier wird die Abgrenzung sein.

Nutzungsänderung ist wie Bauantrag zu stellen, also Ja: Bauantrag!

Viel Erfolg B. Mayer Architekt
 
hallo
Bauantrag muss wohl sein, allerdings steht in der Bayrischen bauordnung das der ausbau von dachgeschossen zu wohnraum von den zuständigen stellen unbedingt zu unterstützen ist, ich schau morgen mal nach wo genau das steht und geb dir dann bescheid falls einer im amt rumzickt.
dorothée
 
Rechtssicherheit...

bekommt Ihr mit einer Bauvoranfrage. Hier könnt Ihr selber (ohne Architekten, auch wenn´s mir weh tut :) ) beschreiben, was Ihr machen wollt, formlos, und bekommt vom Amt eine Bestätigung, ob das nun geht und auch, ob Ihr eine Genehmigung braucht. Ein wenig Zeit solltet Ihr Euch dafür nehmen, mit "guten Tag, wir wollen unser Dachgeschoß ausbauen" ist es nicht getan. In Niedersachsen dürfte Euch diese Rechtssicherheit zwischen 50 und 150 Euro kosten, siehe Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO)
Anlage 1 zu §1. Alles Klar?

Viele Grüße aus Oldenburg,
Johannes Langfermann
 
Thema: Genehmigung für Dachausbau nötig?

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