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Eric
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Hallo,
ich würde an "meinem" Denkmal in NRW, gerne die bereits vorhandene Terrasse überdachen...nur ein Dach, keine Seitenwände wie ein Wintergarten. Jetzt meinte mein Vater, dafür bräuchte man keine Baugenehmigung, weil er hatte sich auch erkundigt, und solange es nur ein dach ist, wäre keine Genehmigung erforderlich. Jetzt wohne ich aber in einem denkmalgeschützten haus, sind da die Vorschriften anders in Bezug auf Baugenehmigung / Denkmal.
ich stehe auf dem Standpunkt, wenns ohne Baugenehmigung geht (was geht heutzutage noch ohne) dann sollte auch mit dem Denkmalamt alles klar sein. Ich will halt keine schlafenden Hunde wecken ;-)
Ach ja...Dachfläche wäre ca. 16m²...Entwässerung in Regentonne, nicht in den Kanal.
Vielen Dank
Eric
ich würde an "meinem" Denkmal in NRW, gerne die bereits vorhandene Terrasse überdachen...nur ein Dach, keine Seitenwände wie ein Wintergarten. Jetzt meinte mein Vater, dafür bräuchte man keine Baugenehmigung, weil er hatte sich auch erkundigt, und solange es nur ein dach ist, wäre keine Genehmigung erforderlich. Jetzt wohne ich aber in einem denkmalgeschützten haus, sind da die Vorschriften anders in Bezug auf Baugenehmigung / Denkmal.
ich stehe auf dem Standpunkt, wenns ohne Baugenehmigung geht (was geht heutzutage noch ohne) dann sollte auch mit dem Denkmalamt alles klar sein. Ich will halt keine schlafenden Hunde wecken ;-)
Ach ja...Dachfläche wäre ca. 16m²...Entwässerung in Regentonne, nicht in den Kanal.
Vielen Dank
Eric