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Folkert Wilts & Anja N.
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Hallo,
meine Freundin und ich überlegen ein Haus von ca. 1850 zu kaufen. Es steht im Landkreis Pinneberg bei Hamburg, wurde vor ca. 20 Jahren umgebaut und saniert (Fenster, Elektrik, Rohre, Heizung, neues Reetdach, Gaubeneinbau, Bäder, Verklinkerung/Dämmung der Fassade etc.). In diesem Zuge wurde das Haus offenbar auch geteilt, sodass es jetzt zwei abgeschlossene Wohnungen hat und offenbar auch innen einiges an Wänden eingezogen.
Wir finden das Haus klasse und tendieren dazu, es zu kaufen, würden allerdings einiges daran umbauen wollen (Zimmer zusammenlegen (tragende und nicht tragende Wände raus, Leichtbauwände 'rein, Treppen 'raus usw.)
Nun haben wir gehört, dass man im sog. Außenbereich, obwohl das Haus scheinbar nicht unter Denkmalschutz steht, wirklich Schwierigkeiten bekommen kann, wenn Umbauten nicht genehmigt sind.
Daraus ergeben sich evtl. mehrere Probleme:
1. die vor ca. 20 Jahren (oder danach) gemachten Umbauten sind offenbar nicht genehmigt (wurden aber bislang auch nicht beanstandet). Ganz klar wird das Haus aber natürlich anders genutzt als früher (z.B. Wohnräume im OG usw).
=> Kann uns jemand sagen, ob sie hätten genehmigt werden müssen?
=> Kann jemand sagen, wenn etwas genehmigt werden muß bzw. evtl. einfach verboten ist, WAS genehmigt werden muß bzw. evtl. verboten ist (oder wo man wirklich belastbare Auskünfte bekommt?)?
2. Wir befürchten, dass, wenn sie hätten genehmigt werden müssen, uns nun, bei neuen Umbauten, jemand denunzieren könnte. Dies wird noch verschärft, da wir einem Mieter des jetzigen Eigentümers kündigen würden usw.
Wir haben in diesem Zusammenhang wirkliche Schaurgeschichten gehört, betr. Zwang zum Rückbau nicht genehmigter Innenum- / ausbauten usw., nicht mehr vorhandener Nutzbarkeit usw.
=> Weiß jemand, ob es solche Konsequenzen/Fälle gibt? Ob dies evtl auch für Umbauten zutrifft, die bereits der Voreigentümer gemacht hat?
3. Auf dem Grundstück steht noch ein weiteres Gebäude, das als Nutzfläche in der Flurkarte steht und früher eben Nutzfläche war, das allerdings ebenfalls seit Jahren ausgebaut und als Wohnraum befristet vermietet ist.
=> Im Prinzip gibt es hier ähnliche Fragen. Kann man sich ggf. einen Umbau als Wohnraum im Nachhinein genehmigen lassen? Dieses Gebäude ist vermietet und wir befürchten, dass, wenn wir das Objekt kaufen und dem Mieter kündigen und herauskommt, dass er dort gar keinen legalen Mietvertrag hat (er weiß davon scheinbar nichts), wir in irgendeiner Weise schadensersatzpflichtig werden oder die Befristung nicht mehr gilt, weil vielleicht der ganze vertrag nichtig ist usw.
Ich weiß, das sind teilweise ziemlich juristische Fragen aber ich denke, sie drehen sich ja um Spezifika von derart alten Häusern in ländlicher Gegend.
Bislang haben wir irgendwie keine wirklich klare Auskunft bekommen und wir würden uns sehr freuen, wenn hier jemandem etwas zu der einen oder anderen Frage (sicher ist die der Genehmigungspflicht von Innenausbauten am wichtigsten) einfällt...
Vielen Dank im voraus!!!
Gruß
F&A
meine Freundin und ich überlegen ein Haus von ca. 1850 zu kaufen. Es steht im Landkreis Pinneberg bei Hamburg, wurde vor ca. 20 Jahren umgebaut und saniert (Fenster, Elektrik, Rohre, Heizung, neues Reetdach, Gaubeneinbau, Bäder, Verklinkerung/Dämmung der Fassade etc.). In diesem Zuge wurde das Haus offenbar auch geteilt, sodass es jetzt zwei abgeschlossene Wohnungen hat und offenbar auch innen einiges an Wänden eingezogen.
Wir finden das Haus klasse und tendieren dazu, es zu kaufen, würden allerdings einiges daran umbauen wollen (Zimmer zusammenlegen (tragende und nicht tragende Wände raus, Leichtbauwände 'rein, Treppen 'raus usw.)
Nun haben wir gehört, dass man im sog. Außenbereich, obwohl das Haus scheinbar nicht unter Denkmalschutz steht, wirklich Schwierigkeiten bekommen kann, wenn Umbauten nicht genehmigt sind.
Daraus ergeben sich evtl. mehrere Probleme:
1. die vor ca. 20 Jahren (oder danach) gemachten Umbauten sind offenbar nicht genehmigt (wurden aber bislang auch nicht beanstandet). Ganz klar wird das Haus aber natürlich anders genutzt als früher (z.B. Wohnräume im OG usw).
=> Kann uns jemand sagen, ob sie hätten genehmigt werden müssen?
=> Kann jemand sagen, wenn etwas genehmigt werden muß bzw. evtl. einfach verboten ist, WAS genehmigt werden muß bzw. evtl. verboten ist (oder wo man wirklich belastbare Auskünfte bekommt?)?
2. Wir befürchten, dass, wenn sie hätten genehmigt werden müssen, uns nun, bei neuen Umbauten, jemand denunzieren könnte. Dies wird noch verschärft, da wir einem Mieter des jetzigen Eigentümers kündigen würden usw.
Wir haben in diesem Zusammenhang wirkliche Schaurgeschichten gehört, betr. Zwang zum Rückbau nicht genehmigter Innenum- / ausbauten usw., nicht mehr vorhandener Nutzbarkeit usw.
=> Weiß jemand, ob es solche Konsequenzen/Fälle gibt? Ob dies evtl auch für Umbauten zutrifft, die bereits der Voreigentümer gemacht hat?
3. Auf dem Grundstück steht noch ein weiteres Gebäude, das als Nutzfläche in der Flurkarte steht und früher eben Nutzfläche war, das allerdings ebenfalls seit Jahren ausgebaut und als Wohnraum befristet vermietet ist.
=> Im Prinzip gibt es hier ähnliche Fragen. Kann man sich ggf. einen Umbau als Wohnraum im Nachhinein genehmigen lassen? Dieses Gebäude ist vermietet und wir befürchten, dass, wenn wir das Objekt kaufen und dem Mieter kündigen und herauskommt, dass er dort gar keinen legalen Mietvertrag hat (er weiß davon scheinbar nichts), wir in irgendeiner Weise schadensersatzpflichtig werden oder die Befristung nicht mehr gilt, weil vielleicht der ganze vertrag nichtig ist usw.
Ich weiß, das sind teilweise ziemlich juristische Fragen aber ich denke, sie drehen sich ja um Spezifika von derart alten Häusern in ländlicher Gegend.
Bislang haben wir irgendwie keine wirklich klare Auskunft bekommen und wir würden uns sehr freuen, wenn hier jemandem etwas zu der einen oder anderen Frage (sicher ist die der Genehmigungspflicht von Innenausbauten am wichtigsten) einfällt...
Vielen Dank im voraus!!!
Gruß
F&A