Gemeinsamen Dachstuhl trennen

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Tropper

Guest
Vielen Dank erstmal für die Antworten. Unser Problem möchte ich jedoch noch genauer schildern.

Bei dem Doppelhaus mit dem gemeinsamen Dachstuhl ist es so,
daß das Dach EINE Konstruktion für beide Haushälften ist, und der Dachstuhl sehr schief steht.
Wenn wir nun nur unsere Dachhälfte sanieren wollen, und diese Konstruktion trennen und Nachbarsdachhälfte stützen, befürchten wir, daß die zweite Dachhälfte vom Nachbarn ggf. abrutscht. Wie ist zu verfahren, wenn der Nachbar nicht sanieren möchte?
 
DHH-Dachstuhl

Ist es ein DH auf getrennten Grundstücken ? oder auf dem gleichen ? Aus welchem Baujahr stammt das Haus ? Ist es ein Wohngebäude (WG) der Gebäudeklasse 2 (WG geringer Höhe mit OKFFB oberstes Geschoss < 7,00m über Geländeoberkante) und max. 2 Wohnungen ?

Die beiden DHH sollten zumindest über eine gemeinsame Gebäudeabschlusswand verfügen, die je nach verwendetem Material 24cm stark sein sollte in F90-AB-Qualität. Ab Gebäudeklasse 3 ist es eine Brandwand F90. Brennbare Teile dürfen in den geforderten Querschnitt nicht einragen. Pfettenauflager müssen ggf. in Stahl ausgeführt werden. Die Gebäudeabschlusswand ist bis unter die Dachhaut zu führen (Pfannendeckung). Die Lattung darf hier auch nur nichtbrennbar als Blechprofil bis zur Grundstücksgrenze auf der Gebäudeabschlusswand geführt werden

Wenn der Nachbar nicht sanieren möchte, müssten Sie die Kosten für die Dachstuhltrennung und die Sicherung seines Dachstuhls übernehmen, inkl. dem statischen Nachweis und dem wahrscheinlichen Bauantrag.

Zur Sicherheit sollte die Situation durch eine brandschutztechnische Stellungnahme eines staatlich anerkannten Sachverständigen (sa SV) für den Brandschutz beurteilt werden.

Der Nachbar sollte all diesen Maßnahmen schriftlich zustimmen, auch durch seine Unterschrift auf den Planungs- oder Bauantragsunterlagen.

Sie sollten sich zumindest von einem Statiker und einem sa SV beraten lassen.
 
Bei unserem Reihenhaus in McPomm besteht die Trennwand zum Nachbarn auch nur aus einer gemeinsamen, ausgemauerten Fachwerkwand, die Pfetten gehen hier ebenfalls von einer Einheit in die andere durch, so dass von einer, nach bauordensrechtlichen Maßgaben einwandfreien Trennung nicht die Rede sein kann. Dies hat vor allem Auswirkungen auf den Brandschutz im Fall der Fälle ... Der Grund liegt bei uns darin, dass das Haus nie für eine Realteilung errichtet wurde, nach der Wende aber von der Treuhand in drei Einheiten aufgeteilt und einzeln, realgeteilt mit eigenen Flurstücken verkauft wurde. Soweit unsere Situation, daher finde ich Eure Situation nicht weiter ungewöhnlich.

Eine Trennwand wäre hinsichtlich des Brandschutzes schon sehr sinvoll {-;

Die Frage ist ja vor allem: wer bezahlt? Wenn Ihr die Situation ändern wollt und die Kosten übernehmt, findet ein Statiker bestimmt Möglichkeiten den Dachstuhl konstruktiv zu trennen. Ein Argument gegenüber Eurem Nachbarn könnte der fehlende Brandschutz sein ... ist da wirklich gar keine Trennwand, das heißt die Dachböden sind miteinander verbunden?. Sollte der Nachbar sich hier weigern an der Umsetzung mitzuwirken - zunächst einmal unabhängig von der Kostenfrage - könnte man den Weg über die Bauaufsicht gehen und von behördlicher Seite Druck auf den Nachbarn ausüben ... eine Realteilung ohne Trennwand im Dachboden ist im Falle eines Brandes versicherungsrechtlich sicherlich ein großes Problem.

Mit den besten Grüßen,

Stefan
 
Thema: Gemeinsamen Dachstuhl trennen

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