Gemeinsamen Dachstuhl trennen

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Tropper

Guest
Guten Tag,
wir haben einen Teil eines Doppelhauses. Der Dachstuhl
ist gemeinsam, durchgehend, ohne Trennwand. Er muss erneuert werden, da er Schiefstand hat. Der Nachbar möchte
den Dachstuhl nicht erneuern. Unsere Frage ist,ob wir auch ohne seine Einwilligung das Dach teilen können, um unseren Dachstuhl zu erneuern. Kann man so ein schiefes Dach in der Mitte stützen. Wie sieht das rechtlich aus?
 
neues Dach

Komisches Doppelhaus.
Entweder das Dach ist Gemeineigentum (ein Flurstück) dann müssen Sie sich als Eigentümergemeinschaft per Beschluß einigen wie zu verfahren ist oder, wie bei einem klassischen Doppelhaus üblich, gibt es zwei Flurstücke.
In dem Fall würde es eine Wohnungstrennwand zwischen den beiden Haushälften geben die mindestens bis unter die Dachhaut reicht. Trotzdem sollten Sie sich mit Ihrem Nachbarn vorher absprechen, insbesondere über die Art der neuen Eindeckung und über die Dachentwässerung. Machbar ist so etwas technisch gesehen, es sieht nur nicht besonders gut aus.
 
Warum komisch?

Hier in Nordhessen wurde mal ein Haus abgebrochen, das Nachbarhaus war auf der Grenze drangebaut worden ohne im Dach eine eigene Giebelwand zu besitzen. Der Nachbar hat sogar vor Gericht erwirkt, dass das entstandene Loch für ihn zugemauert wurde. Ich sag jetzt mal nicht, aus welchem Bundesland er zugezogen war...
 
Doppelhaus

Was Sie meinen ist eine Kommunwand, das ist wieder was anderes. Dafür gibt es Regelungen im BGB und im Nachbarschaftsrecht.
Außerdem kann es nur einen Eigentümer geben der ein oder zwei Wohnungen vermietet. Hier, in diesem Fall, geht es um Grundstücksnachbarn bzw. Wohnungseigentümer, so habe ich es jedenfalls verstanden.
Eine Kommunwand ist typisch für Doppelhäuser, zwei Nutzungseinheiten nebeneinander in einem Gebäude.
Reihenhäuser haben in der Regel zwei bis zum First durchgehende Giebelwände.
Was ich eben komisch finde:
Bei einer Eigentümergemeinschaft im Doppelhaus (ein Flurstück, zwei Grundbuchblätter, zwei Mitgliedern die neben dem Teileigentum noch über Gemeineigentum verfügen, hier das Dach, sollte der Fragesteller wissen wie so etwas abläuft. Es gibt eine Satzung, Regeln...
Wenn es zwei Flurstücke mit zwei Eigentümern gibt- das wäre der Fall bei Reihenhäusern- dann sollte nach den baurechtlichen Bestimmungen eine durchgehende Brandwand beide Haushälften trennen wenn nicht anderweitig Abgeschlossenheit und Brandschutz sichergestellt ist. Auch das müsste dem Fragesteller als Eigentümer bekannt sein. Anders gesagt: Die Tür zum Bodenraum müsste wie eine Hauseingangstür gewertet werden, dazu müsste sie und das Treppenhausauge darum herum noch feuersicher sein. Schall- und Brandschutz betrifft auch die Decke. Der Bodenraum wäre dann nicht Teil der Wohnungen sondern nur gemeinschaftlich nutzbar.
Deshalb ist so eine Lösung ungewöhnlich, umständlich und birgt Risikopotential hinsichtlich Nachbarschaftsstreit und Sicherheit.
Daher mein Vorschlag:
VORHER mit dem Nachbarn einigen.
Das beste wäre in dem Zusammenhang gemeinsam die Kommunwand bis zur Dachhaut durchziehen. Beim Neubau der Dachhaut auf nur einer Hälfte lassen sich eventuelle Probleme bei den Dachlatten und der USB besser lösen, die Enden liegen dann auf der Kommunwand auf. Die beiden Dachräume können jetzt dem Teileigentum zugeordnet werden und wären somit individuell nutzbar. Man könnte ihn auch als zusätzlichen Wohnraum ausbauen, etwas das jetzt nicht geht. Selbst wenn nicht ausgebaut wird entsteht durch die Kommunwand ein Wertzuwachs für jedes Teileigentum durch die Umwandlung des Dachbodens in eine Ausbaureserve.
 
Thema: Gemeinsamen Dachstuhl trennen
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