Renovierung verboten!!!! Gibt es sowas?

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Freymüller Beate

Guest
Hallo, ich habe seit 6 Jahren einen alten Bauernhof in Alleinlage und möchte diesen von Grund auf Renovieren. Die Nebengebäude sind bereits renoviert. Jetzt schreibt mir die Stadtverwaltung, da ich keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB habe (Bauen im Außenber.) darf ich das Wohnhaus nicht renovieren, da nach Erachten der Stadtverwaltung der Bestandsschutz für dieses Gebäude erloschen sei.

Wer kann mir hier weiterhelfen? Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.

mfg

Beate Freymüller
 
Entenzucht

Hallo, das ist jetzt aber keine Ente. Habe da mal im Bekanntenkreis von einem kleinen Trick gehört. Da die Privilegierung für Landwirte gilt, müssen Sie halt Landwirt werden. Eventuell klappt das auch als Nebenerwerbs-Landwirt. Könnte auch steuerlich noch interessant sein. Würde den Fall aber auch noch einmal mit einem Juristen erörtern, da ich im Moment nicht absehen kann, welches Landesrecht da ggf. noch greift. Aber vorher nichts weiter mit Bauamt etc. erörtern, sonst könnten die sich auf den Standpunkt stellen, Ihre landwirtschaftliche Tätigkeit sei nur eine Umgehung der Vorschriften. Zu gegebener Zeit einfach als Landwirt auftreten. Wünsche angenehmes Ackern.
 
Bestandschutz im Außenbereich

m.E. kann man nur den Bestandsschutz erlöschen wenn man das Gebäude abreißt und neu aufbauen will. Sie haben das Recht das Gebäude zu erhalten, aber nicht umzubauen oder auszubauen.
Steht das bereits renovierte Nachbargebäude unter Bestandschutz?
Die Idee mit der Landwirtschaft finde ich, milde gesagt, glorreich! Endlich mal jemand der mit humor und gute Ideen gegen unsinnige Gesetze, die uns in unsere Entwicklung bremsen, vor geht. Ich kann ein Lied davon singen, wie ich fast tagtäglich gegen Paragraphen, Vorschriften und Neid in meiner Architektur kämpfen muss.
mfg.
J.E.Hamesse
 
klappt

Fürs Renovieren brauchen Sie keine Genehmigung, für Um- und Ausbau (oder alleinigen Wohnzwecken)schon- deshalb kann die Genehmigung versagt werden. Gebäude im Aussenbereich genießen nicht grundsätzlich Bestandsschutz. Die Entenzucht kann man mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder auch Kernenergie tauschen (so sie das wollen und können)- dass klappt. Suchen Sie sich was aus, aber denken Sie daran, neben der ausreichenden Erschließung (wichtig), darf das Vorhaben den öffentlich rechtlichen Belangen nicht entgegenstehen (Gummi, nach Flächennutzungsplan und Ideen der Gemeinde z. B. zur Renaturierung eines Gebietes).
 
Nur nicht ...

den Humor verlieren:
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