Fachwerk.de - Denkmalschutz für transloziertes Gebäude?
ich habe ein 260 Jahre altes Fachwerkhaus transloziert. Beim Aufbau wurden alle "Denkmalschutzrichtlinien" beachtet. Kann mir jemand sagen, ob man solch ein Gebäude unter Denkmalschutz stellen kann? Vielen Dank im Voraus
J.Rasche | 17.08.10
Naheliegend ...
Das Denkmalschutzamt ...
Das Denkmalschutzamt ...
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Jens Paulsen | 17.08.10
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Jens Paulsen | 17.08.10
ist es überhaupt möglich?
bevor ich mit dem Denkmalschutzamt in Verbindung setze, wollte ich in diesem Forum mal nachfragen, ob es überhaupt schon mal jemandem gelungen ist, ein transolziertes Gebäude unter Denkmalschutz stellen zu lassen....
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass es angeblich nicht möglich sei.
J.Rasche | 17.08.10
bevor ich mit dem Denkmalschutzamt in Verbindung setze, wollte ich in diesem Forum mal nachfragen, ob es überhaupt schon mal jemandem gelungen ist, ein transolziertes Gebäude unter Denkmalschutz stellen zu lassen....
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass es angeblich nicht möglich sei.
J.Rasche | 17.08.10
Translozieren
Das sollte man immer vorher abklären.
Hier in Nürnberg war es mal so, dass das Amt auf allen Denkmal spezifischen Reglements gepocht hat - aber dann das Fertige nicht zum Denkmal erklären wollte - dann sprang der BH ab!
Ob das nun Usus ist oder Verhandlungssache oder von hier und dort unterschiedlich gehandhabt wird, weiss ich nicht.
Ein Versuch ists sicher Wert.
FK
Das sollte man immer vorher abklären.
Hier in Nürnberg war es mal so, dass das Amt auf allen Denkmal spezifischen Reglements gepocht hat - aber dann das Fertige nicht zum Denkmal erklären wollte - dann sprang der BH ab!
Ob das nun Usus ist oder Verhandlungssache oder von hier und dort unterschiedlich gehandhabt wird, weiss ich nicht.
Ein Versuch ists sicher Wert.
FK
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Architekturbüro slow-house | Dipl.-Ing. (FH) Florian Kurz | 18.08.10
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Hallo,
zum Denkmal gehört der Ort des Denkmals. Wenn das Haus seine Bauwerkseigenschaft dadurch verloren hat, dass es beweglich geworden ist, kann es eigentlich kein Baudenkmal sein. Aber vielleicht doch ein "bewegliches Denkmal".
Grüße
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 19.08.10
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