Wie sollten wir hier am besten vorgehen?

Diskutiere Wie sollten wir hier am besten vorgehen? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo liebe Community-Mitglieder, wir planen eine Erweiterung vorhandenen Wohnraumes in einer teils ausgebauten Scheune. 1.OG soll ein Wohnzimmer...
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Lucoma

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Hallo liebe Community-Mitglieder,
wir planen eine Erweiterung vorhandenen Wohnraumes in einer teils ausgebauten Scheune. 1.OG soll ein Wohnzimmer, das DG als Schlafzimmer genutzt werden. Das Schlafzimmer soll durch eine Wendeltreppe (d=1,20m) erreicht werden. In das Dach wollen wir zusätzlich eine Gaube mit 2 Fenstern einbauen (Länge ca 2m). Die grünen Bereiche auf dem Foto ist der vorhande Bestand, rot ist die Planung. Längs durch die Scheune läuft ein Stützbalken (blau, 30x30cm), sonst ist der Raum bis auf das Zimmer im EG leer.

Ist hier eine Statikberechnung notwendig?
Brauchen wir eine Baugenehmigung?

Danke für Eure Zeit und Eure Antworten.
Lucoma
 
also, man nehme...

Hallo Lucoma,

am besten Sie suchen sich einen Architekten, denn der Einbau einer Gaupe ist normalerweise genehmigungspflichtig. Er macht die Planung, erstellt Ihnen die nötigen Pläne und macht alle Formalitäten.

Wenn Sie dies selbst können oder einen anderen Fachmann zur Hand haben, so können Sie auch so vorgehen.


Danach sollten Sie sich Angebote von Zimmerleuten und Fensterbauern einholen, es sei denn Sie machen alles selbst.

Guten Gelingen und viele Grüße
D. Riegger
 
Zusatz

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dazu sei noch zu sagen, dass wir planen, den Umbau möglichst selbst durchzuführen und nur die größeren Gewerke wie die Balken für die Böden einziehen und die Gaube von Fachfirmen einbauen zu lassen.

Natürlich sollten da die Kosten unseren Rahmen nicht sprengen.
 
wenn...

wenn ich das richtig verstanden habe, dann wollen Sie eine Decke über das Erdgeschoß (Dartscheibe) einziehen, die momentan noch nicht da ist, sondern nur "ein" Balken?! Wenn dem so ist, so brauchen Sie wohl eine Konstruktion oder Verankerung im/am Mauerwerk, die die Deckenbalken aufnimmt. Das sollte ein Fachmann machen.

Bei so einem Umbau wäre ein Architekt vielleicht nicht schlecht, er kann auch Tipps bei der Raumeinteilung, Planung der Gaupe und zum Treppenaufgang geben und kann sagen was geht, was nicht und was Sie selber machen können bzw. was lieber die Fachfirma erledigen soll. Wenns nur um die Dimensionierung und Verankerung der Deckenbalken gehen soll, so kann dies auch ein Baustatiker übernehmen.

Ein Flaschner muß dann noch Dachrinnen und evtl. Gaupenverkleidung anbringen.

Viele Grüße
D. Riegger
 
Nutzungsänderung

Hallo Lucoma,
Eine Wendeltreppe mit d= 1,20 m ist für die Erschließung eines Aufenthaltsraumes im DG nicht zulässig.
Weiterhin ist zu prüfen ,ob ein 2. Rettungsweg notwendig ist.

Viele Grüße
 
Denkmalschutz?

Hallo Lucoma,

wie schauts denn bei Eurem Haus aus mit Denkmalschutz / Ensembleschutz? Dann wird sich auch die untere Denkmalschutzbehörde für Eure Pläne interessieren.

Wo in der Wetterau steht denn Euer Haus?

Viele Grüße

Dirk (mit größerem "Sanierungsprojekt" in Butzbach/Wetterau)
 
Bauantrag für Gaube

hallo Lucoma,
in Mecklenburg braucht man für eine Gaube, die breiter ist als eine Sparrenbreite einen Bauantrag, der von einem Architekten oder Bauingenieur eingereicht werden muß (und NUR von denen) und eine Bescheinigung eines Statikers und 3 Monate Geduld. (Wobei mir nicht klar ist, was die dann 3 Monate lang machen, denn rechnen tut der Statiker und für die Vollständigkeit der Papiere ist der Architkt zuständig)
Wohlmöglich ist das regional unterschiedlich. Am besten erkundigst du dich beim Bauamt, wie es bei dir ist.
schöne Grüße
 
Gaube und Umnutzung von Dachraum zu Wohnraum machen das Vorhaben genehmigungspflichtig.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Danke...

Danke für eure Antworten, ich geh dann mal aufs Bauamt und such mir nen Architekten zur Planung...

Dann kann hoffentlich nix mehr schief gehen.

Liebe Grüße
 
Thema: Wie sollten wir hier am besten vorgehen?

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