Garantie auf Renovierungsarbeiten im Bad

Diskutiere Garantie auf Renovierungsarbeiten im Bad im Forum Handwerk & Restaurierung im Bereich - Habe mein Bad renovieren lassen.Alles wurde rausgerissen auch alle Fliesen. Der Fußboden wurde auch neu verfliest, und darunter eine elektrische...
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Grote

Guest
Habe mein Bad renovieren lassen.Alles wurde rausgerissen auch alle Fliesen. Der Fußboden wurde auch neu verfliest, und darunter eine elektrische Fußbodenheizung verlegt.Damit begann der Ärger.Bei jedem Schritt knackt es, und der Fugenspachtel splittert raus.Die kaputten Fugen wurden zwar schon diverse Male ausgebessert aber es passiert immer wieder.
Die Fliesen-,und elektrischen Arbeiten wurden vor ca. 1 1/2 Jahren ausgeführt.
Alle Handwerker weigern sich da eine Abhilfe zu machen.Ich habe da doch bestimmte eine Garantiezeit. Und wer ist da der zuständige Handwerker. Der Elektriker der Fliesenleger oder der Badinstallateur. Alle waren sie an der Renovierung beteiligt.Soll ich mir einen Anwalt nehmen?
 
Gewährleistung

Nun, Sie haben hier erst einmal weniger ein fachliches denn ein rechtliches Problem.
Nun sind Rechtsberatungen eine heikle Sache und nur durch Anwälte möglich.
Deshalb wäre das der bessere Weg, sich erst einmal einen Fachanwalt für Baurecht zu suchen.
Der wird Ihnen dann wahrscheinlich erklären, das Sie erst einmal eine korrekte Mängelanzeige zu schreiben haben.
Und dafür brauchen Sie dann fachliche Hilfe.
Nach Fertigstellung der Leistung und Abnahme durch Sie müssen Sie nachweisen, das a) ein Mangel vorliegt und b) dieser Mangel von einem oder mehreren Handwerkern verursacht wurde. Für diesen Beweis brauchen Sie einen Sachverständigen.
Die Anwälte arbeiten mit solchen SV zusammen.

Viel Grüße
 
Halle Herr Grote,

folgen Sie Herrn Böttcher – und zwar schleunigst! Je nach Vertrag kann Ihre Gewährleistungsfrist bereits in Kürze enden, dann ist es zu spät.

Zumindest muss jene bereits erwähnte Mängelanzeige korrekt gestellt werden. Alles andere lassen Sie den Anwalt klären. Wie das ausgeht hängt dann von Ihren Verträgen, bzw. Absprachen vor Ort ab.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Garantie auf Renovierungsarbeiten im Bad

Vielen Dank für die schnellen Antworten.Aber ich hätte gerne mal eine Antwort, wie lange eine Garantie auf solche Arbeiten besteht.
Was ist eigentlich wenn es nur mündliche Absprachen gegeben hat,und teilweise ohne Rechnung gearbeitet wurde?
 
Im wesentlichen

kommen zwei Gewährleistungsfristen zum Tragen:
Nach VOB 2 Jahre, allerdings muss die VOB extra und ausdrücklich vereinbart werden.
Nach BGB 5 Jahre, welches immer dann zum Tragen kommt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Wenn ein Handwerker ohne Rechnung arbeitet, ist er trotzdem für seine Arbeit in der Haftung. Allerdings wird dann auch das Finanzamt, die Sozialkassen und das Ordnungsamt, eventuell auch die Handwerkskammer auf den Plan gerufen und wegen Schwarzarbeit ermitteln. Und das hat dann recht unerfreuliche Nebenwirkungen für beide Beteiligten.
MfG
dasMaurer
 
Hauptzollamt

Hauptzollamt nicht zu vergessen.
Leider kann ich kein Mitleid zeigen.
 
Hallo Herr Grote,

mündliche Absprachen sind schon in Ordnung (am Besten natürlich unter Zeugen) aber ohne Rechnung?

Da ich mal davon ausgehe, dass wir alle brave Bürger sind nehme ich mal an Ihre Frage ist nur grundsätzlicher Natur .... anderes wäre eher äh böse

Prinzipiell haben Sie dem Handwerker einen Auftrag erteilt, das geht auch mündlich. Der Handwerker hat die Leistung ausgeführt, also den Auftrag angenommen => also erfüllt. Sie haben bezahlt (mängelfrei? abgenommen) => also erfüllt. Es sollte somit eigentlich ein Werkvertrag nach BGB bestehen/bestanden haben und somit dürften auch die Gewährleistungsfristen/ -ansprüche/ -verpflichtungen aus dem BGB greifen.

Bargeschäfte ohne Quittierung sind ganz schlechte Sachen. Können Sie beweisen, dass Sie bezahlt haben und wann?

Es sind mehrere Gewerke betroffen, da würde ich umgehend einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Garantie auf Renovierungsarbeiten im Bad

Als braver Bürger möchte ich mich für alle Zuschriften bedanken. Die Frage bezüglich ohne Rechnung war natürlich nur grundsätzlicher Natur. Aber es war ganz gut wenn man auch solche Themen mal prophylaktisch aufgreift.
m.f.G
Grote
 
Thema: Garantie auf Renovierungsarbeiten im Bad

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