S
Sandra
Guest
Hallo. Wir sind nun an einem Objekt (altes Wirtschaftsgebäude einer alten Windmühle) dran welches an einer Hausseite direkt an die Grundstücksgrenze zu einem Feld steht. An dieser Hausseite sind im EG und OG jeweils zwei Fenster. Im EG ist in den alten Plänen an der Stelle eine Garage eingezeichnet, die ja an der Grenze stehen darf und wohl auch Fenster haben darf wie ich hörte. Wenn wir nun beim Bauamt anmerken dass wir im Erdgeschoss anstelle der Garage eine Küche einplanen.... mit Fenstern.... kann es da wohl Probleme geben, richtig?
Die nächsten Probleme werden wohl bei der noch durchzuführenden Grundstücksteilung auftauchen..... Neben dem alten Haus steht eine alte Mühle (Baudenkmal). Zwischen den Gebäuden ist 5 m Platz... an dieser Stelle will der Verkäufer das Grundstück teilen. In der Mitte - also bei 2,5 m. Die Abstandsfläche muß aber laut Bauamt 5 m auf jeder Grundstücksseite betragen. Aber die Mühle steht nunmal da. Ist es richtig, dass wir das über eine Nachbarschaftliche Einverständniserklärung regeln können?
Der nächste Punkt der interessant werden kann ist das Dachgeschoss.... dieses hat nicht die erforderliche Raumhöhe von 2,20 die für Wohnraum vorgeschrieben ist. Demnach ist ein Ausbau zu Wohnraum rechtlich nicht möglich?! Wenn wir aber nun keine Aufenthaltsräume sondern nur Hobbyräume, Abstellräume und ein Bad dort einplanen kann doch keiner was sagen oder?
So... was fällt mir denn noch ein....? Ach ja.... die Entwässerung.... Die Abwässer werden vom Haus zum Nachbarhof geleitet und von dort gesammelt per Druckleitung ins Dorf gepumpt. Das hat der Verkäufer nun schon über jahre so mit dem Nachbarhof gemacht. Wenn wir nun das Haus kaufen wollen wir mit dem Nachbarn schriftlich im Vertrag mit aufnehmen, dass wir diese Leitung mitnutzen dürfen. Müssen wir da noch anderes beachten?
Ja dann ist da noch die Scheune direkt am Haus die nicht zu Wohnraum ausgebaut werden darf. Aber wenn wir unseren Heizungsraum und sowas dort einplanen... wär das ok?
Fragen über Fragen.... alles sehr kompliziert, ich wußte nicht dass es vor dem eigentlichen Kauf schon so aufreibend wird. *lach*
LG
Sandra
Die nächsten Probleme werden wohl bei der noch durchzuführenden Grundstücksteilung auftauchen..... Neben dem alten Haus steht eine alte Mühle (Baudenkmal). Zwischen den Gebäuden ist 5 m Platz... an dieser Stelle will der Verkäufer das Grundstück teilen. In der Mitte - also bei 2,5 m. Die Abstandsfläche muß aber laut Bauamt 5 m auf jeder Grundstücksseite betragen. Aber die Mühle steht nunmal da. Ist es richtig, dass wir das über eine Nachbarschaftliche Einverständniserklärung regeln können?
Der nächste Punkt der interessant werden kann ist das Dachgeschoss.... dieses hat nicht die erforderliche Raumhöhe von 2,20 die für Wohnraum vorgeschrieben ist. Demnach ist ein Ausbau zu Wohnraum rechtlich nicht möglich?! Wenn wir aber nun keine Aufenthaltsräume sondern nur Hobbyräume, Abstellräume und ein Bad dort einplanen kann doch keiner was sagen oder?
So... was fällt mir denn noch ein....? Ach ja.... die Entwässerung.... Die Abwässer werden vom Haus zum Nachbarhof geleitet und von dort gesammelt per Druckleitung ins Dorf gepumpt. Das hat der Verkäufer nun schon über jahre so mit dem Nachbarhof gemacht. Wenn wir nun das Haus kaufen wollen wir mit dem Nachbarn schriftlich im Vertrag mit aufnehmen, dass wir diese Leitung mitnutzen dürfen. Müssen wir da noch anderes beachten?
Ja dann ist da noch die Scheune direkt am Haus die nicht zu Wohnraum ausgebaut werden darf. Aber wenn wir unseren Heizungsraum und sowas dort einplanen... wär das ok?
Fragen über Fragen.... alles sehr kompliziert, ich wußte nicht dass es vor dem eigentlichen Kauf schon so aufreibend wird. *lach*
LG
Sandra