Brandschutz/Gewölbekeller/Galerie

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Walter Moll

Guest
Habe 2 Gewölbekeller restaurieren lassen, die nun als
Galerie genutzt werden sollen. (ca. 80 m²)Diese liegen unter
einer kleinen Gastwirtschaft. Nun haben wir vom Stadtbauamt
einen Sachverständigen/Brandschutz geschickt bekommen, der
nun doch sehr viele Auflagen bereits angekündigt hat.
Ein Notausgang ist vorhanden.
Wie sollen wir uns verhalten ?
 
Ganz einfach,

abwarten, bis die angekündigten Auflagen schriftlich vorliegen und diese dann umsetzen.
Da es sich hier offensichtlich um gewerbsmässig genutzte Räume mit Publikumsverkehr handelt, kommt dem Brandschutz schon eine entsprechende Bedeutung zu und sollte nicht stiefmütterlich behandelt werden.
MfG
dasMaurer
 
Danke für die schnelle Antwort.

Eine Galerie wird immer einen Publikumsverkehr haben,
sonst wär`s schlecht !
 
Thema: Brandschutz/Gewölbekeller/Galerie
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