Kernsanierung Bruchsteinhaus, ohne Einhaltung der EnEV?

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Malmedy

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Hallo!

Ich stelle hier vielleicht eine dumme Frage, aber selbst finde ich keine Antwort.
Es geht um unser Bruchsteinhaus. Wir haben es komplett entkernt, nun sind wir immernoch in der Planungsphase, was daraus wird. Und das Problem ist eigentlich... dass wir keine EnEV einhalten wollen. Warum ein Bruchsteinhaus (Wände; 50cm, 200 Jahre und älter) so stark dämmen
a) nicht wirtschaftlich
b) unabsehbare Folgen für das Haus (habe keine Erfahrungsberichte, Langzeitstatistiken finden können)
c) warum nicht so viel wie nötig, so wenig wie möglich?

Im Grunde möchte ich nur wissen, ob es abgesehen vom Denkmalschutz und Ferienhaus andere Regelungen für derartige Gebäude gibt.

Wir wollen da "einfach" leben.

Unser Architekt kann sich nicht ganz durchringen, eine Meinung zu haben, findet es gut, aber bisher haben wir alle keine Lösung für das Probelm.

Zur Info.
Dachstuhl muss wahrscheinlich kompeltt erneuert werden, der Boden muss neu gegossen werden, im Grunde stehen nur noch die Aussenwände ... alles Andere ist Roh. Anbauten (22m²) sollen das kleine Schloss (40m²) komplementieren.
Wahrlich ein kleines Haus...

Ich wäre Ihnen sehr dankbar über vergleichbare Gedanken und Anregungen.Grundsätzlich nochmals die Frage; kann man die EnEV umgehen?
 
Hier immer wieder mal beschrieben, ...

... dass die EnEV nur durchgeführt werden muss, wenn dies wirtschaftlich zu vertreten ist. Sonst gibt es die Möglichkeit der Befreiung.

Konrad Fischer hat das meines Wissens federführend immer wieder als Möglichkeit aufgezeigt.

Grüße aus Frangn

Frank von Natural-Farben.de
 
Kernsanierung

Ist es ein Ferienhaus? Dann sind Sie nicht verpflichtet, die Voirgaben der EnEv einzuhalten. Ansonsten gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit: Die Maßnahme soll sich innerhalb von 10 Jahren amortisieren, was meistens nicht der Fall ist.

Beantragen Sie eine Befreiung von der EnEv aus diesen Gründen. Eventuell ist eine moderate mineralische Innendämmung angemessen, um das Raum- und Wohnklima zu verbessern (Behaglichkeit / höhere Temperatur der Wandoberfläche innen / Entschärfung von Wärmebrücken), die allerdings lückenlos bis in´s Dach erfolgen muss. Bleibt das Bruchsteinhaus außen steinsichtig, muß auf ausreichenden Schlagregenschutz geachtet werden (sorgfältige Verfugung)

Das Dach erneuern Sie ja und können sich dabei problemlos und ohne großen Mehraufwand an der EnEv orientieren, was auch durchaus sinnvoll ist. Desgleichen bei der Bodenplatte.
 
Es gibt lt. EnEV...

... gewisse "Vereinfachungen" bei kleinen Wohngebäuden unter 50qm Nutzfläche... also aus dem Haupthaus und dem Anbau 2 Projekte machen...

Desweiteren gilt, wie schon erwähnt, das Gebot der Wirtschaftlichkeit mit dem Richtwert 10 Jahre...

Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass in der Praxis kein Hahn nach EnEV kräht, es sei denn, das Fördergelder beansprucht werden...

LG & Gutes Gelingen,
Sebastian Hausleithner
 
Strahlungsheizung ...

... eröffnet einen Weg, bei bestehenden Gebäuden die Anforderungen der EnEV nicht unbedingt erfüllen zu müssen.

Der Fall, in dem keine Pflicht zur Dämmung besteht, kann dann gegeben sein, wenn das Gebäude ausschließlich über Strahlungsheizungen beheizt wird.
Dies ist zum Beispiel mittels s. g. Hell- oder Dunkelstrahler aber auch Heizleisten möglich - womit wir wieder bei einem meiner Lieblingsthemen wären.
Die Besonderheit dieser Stahlungsheizungen liegt darin, dass die Raumlufttemperatur niedriger ist als die empfundene Temperatur.
Die Temperaturdifferenz beträgt erfahrungsgemäß etwa 3 °C. Die Nutzung der Gebäude ist ohne Einschränkungen möglich. Im Vergleich mit Gebäuden, in denen die Raumlufttemperatur höher ist als die Temperatur der Wände, Decken und Böden, bieten strahlungsbeheizte Räume zusätzlich den Vorteil einer höheren Behaglichkeit.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass Innen-Lufttemperaturen von mindestens 19 °C nicht erreicht werden und somit ein wesentliches Kriterium, auf das sich die EnEV stützt, nicht erfüllt ist.
Anmerkung: Diese Argumentation stützt sich auf eine Auslegung der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz, veröffentlicht im 5. Teil der Auslegungsfragen zur Energieeinsparung, beschlossen am 09. März 2004.

Die 19 °C-Grenze der EnEV findet sich noch in der Tabelle 1 der Anlage 3 (zu den §§ 8 und 9) - Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude.
Von daher kann sich eigentlich jeder freuen, der ein altes Haus hat ...

Hinweis: Mehr zum Thema "Heizleisten" kann man - wenn man möchte - hier erfahren:
http://www.meisinger-ingenieurleistungen.de/index.php/bauberatung/47-hd

Wer also ausschließlich auf Strahlungswärme setzt, braucht m. E. beim Verzicht auf Dämmmaßnahmen noch nicht einmal eine Genehmigung auf Abweichung von der EnEV. - Zumindest trifft dies zu, so lange die derzeitig gültige EnEV in Kraft ist.


Für den Fall, dass der m. E. recht einfache Weg über eine Strahlungsheizung nicht gegangen werden soll, ließe sich eine Befreiung von den Vorgaben der EnEV u. U. über das Wirtschaftlichkeitsgebot, das in der EnEV verankert ist, erreichen.
Dies ist allerdings ein Verfahren, dass relativ viel planerischen / gutachterlichen Aufwand erfordert sowie i. d. R. gute Nerven und u. U. einen langen Atem des Antragstellers verlangt. - Und eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht!
Von daher kann es passieren, dass alle Investitionen in Planer, Gutachter sowie das Verfahren an sich "in den Sand gesetzt" werden.


Die Widmung als Ferienhaus sehe ich auch eher kritisch.
Fangen wir mal mit dem bauplanungsrechtlichen an:
Entscheidend wäre, dass die Nutzung "Ferienhaus" im jeweiligen Baugebiet bauplanungsrechtlich regulär oder ausnahmsweise zulässig ist. Bei Wohngebieten z. B. kann es sich um "Reine Wohngebiete", "Allgemeine Wohngebiete" und sogenannte "Besondere Wohngebiete" handeln. - In "Reinen Wohngebieten" sind "kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes", in "Allgemeinen Wohngebieten" "Betriebe des Beherbergungsgewerbes" nur ausnahmsweise zulässig. In "Besonderen Wohngebieten" sind "Betriebe des Beherbergungsgewerbes" dagegen grundsätzlich zulässig. Dies gilt auch für "Dorfgebiete" und "Mischgebiete", die gerade im ländlichen Raum recht häufig ausgewiesen sind. Was die Art der Ausweisung betrifft, geben Flächennutzungs- oder Bebauungspläne - sofern sie denn für das in Betracht kommende Gebiet vorliegen - Auskunft.
Kommen wir nun zum bauordnungsrechtlichen / EneEV-bezogenen: Ich gehe mal davon aus, dass die unter 4 Monaten im Jahr liegende Nutzung des Objektes im Fall des Falles nicht nur plausibel und glaubhaft dargelegt, sondern auch - in etwa analog der Führung eines Fahrtenbuches - ordnungsgemäß belegt werden muss.
Damit wären wir beim finanzrechtlichen angelangt: Eine von Vornherein nur auf eine viermonatige Belegung angelegte Vermietung könnte vom Finanzamt dahingehend interpretiert werden, dass mit dem Geschäft, nämlich der Vermietung, kein Gewinn erzielt werden soll. Damit hätte man ein gewisses Problem - wenn Sie verstehen, was ich meine ;-)

Abgesehen bzw. unabhängig von den v. g. Ausführungen würde ich dazu raten, wenn möglich bzw. bauphysikalisch vertretbar, Dämmungen (z. B. des Daches und des Bodens) gem. den Anforderungen der EnEV zu realisieren.

Gutes Gelingen
 
Ich halte Heizleisten für untauglich,

Ihr Projekt zu realisieren. Sie haben so ziemlich den geringsmöglichen Strahlungsanteil nach der Warmluftheizung.

Die "Auslegung" einer Fachkommission aus dem Jahre 2004 dahingehend, daß beim Betrieb von Heizleisten die EnEV nicht einzuhalten sei, ist äußerst... mutig.

Sie sollten über eine funktionierende Flächenheizung nachdenken. Das kann über Wand, Fußboden oder Decke erfolgen und sollte eine moderate kapillaraktive Innendämmung beeinhalten, wenn Sie an der Fassade nichts machen wollen.

Der Gedankengang jedenfalls: Ich habe 50cm dicke Wände, also muß ich nicht dämmen, ist m.E. falsch. Ich wohne selber in 50cm Sandstein, und empfinde die Wände als regelrecht "wärmesaugend", nicht aber speichernd. Auch in unserem Testraum mit Heizleisten.

Grüße

Thomas
 
m.W. gibt es in der enev einen Absatz, der besagt, dass die Verordnung für denkmalgeschützte Gebäude nicht anzuwenden ist.

Wie schon erwähnt, machen Kredit- und Fördermittelgeber der öffentlichen Hand die Erzielung eines bestimmten Energiestandards zur Bedingung für die Vergabe von Geldern. Ob es bei denen Ausnahmen wg. Denkmalschutz gibt, wird man im Einzelfall ausloten müssen.

Ungedämmtes Massivmauerwerk wird im Winter innen relativ kalt und bildet somit immer einen Ausgangspunkt für Schimmel. Außerdem führt das zu größeren Heizungsluftbewegungen in den Räumen. Je nach Größe der Räume bzw. dem Anteil kalter Wände an den Hüllflächen eines Raumes kommt das mehr oder weniger zum Tragen.

Es gibt einige Ansätze, durch eine geschickte Konstruktion der Heizung kalten Außenwänden gezielt Wärme zu zu führen.

Einer davon ist die bereits genannte Fussleistenheizung.

Falls in Ihrem Fall die Räume nicht so sehr hoch sind, könnte es ausreichen die Vor- und Rücklaufleitungen der Standard-Wasserheizung konsequent entlang aller Außenwände zu verlegen. Dabei sollte man dann auch Bereiche und Ecken mit abdecken, in denen eigentlich kein Heizkörper mehr kommt. Das erzwingt einen Mindestabstand für Möbel und bringt so viel Wärme an die Wand, dass es zumindest nicht zu Schimmel kommt.
 
@T.W.Böhme

Habe gerade einmal 500mm Sandstein mit 15mm Kalkputz auf der Innenseite bei U-Wert.net mit den dortigen Standardwerten eingegeben.

Der Sandstein ist dort mit einer deutlich größeren Wärmeleitfähigkeit als z.B. ein Ziegelstein angegeben, was zu einer Wandinnentemperatur von ca. 10 Grad bei -15 Außentemperatur führt.

Falls das tatsächlich so passt, dann revidiere ich meinen vorhergehenden Beitrag dahingehend, dass das günstige Verlegen der Heizungsrohre derart kalten Wänden ausreichend Wärme zuführen kann. Auch Fussleistenheizungen wird man für solche Wände so stark dimensionieren müssen, dass sie als Warmluftheizung deutlich spürbar werden.
 
Das ist...

...doch aber sinnlos:

Da bekommen diese Behelfslösungen (und etwas anderes sind Fußleistenheizungen nicht) eine Höhe bis zum Knie, und stellen die gesamte Außenwand in diesem Bereich zu. Und das alles nur für warme Luft.

Im Zuge einer Kernsanierung wird eh der Innenputz angefasst werden. Was steht also dagegen, eine Holzweichfaserplatte 50mm in Lehm anzusetzen, darauf die wassergeführte Wandheizung zu bringen und mit Lehm zu verputzen? Der Taupunkt ganz gewiss nicht. Und die Räume sind völlig variabel einrichtbar, ohne sonderbare Kästen im unteren Wandbereich.

Grüße

Thomas
 
Genau

das wollte ich damit gesagt haben. Soll heißen, bei derart gut wärmeleitfähigem Wandbaustoff kann man m.E. die alternativen Wand-Temperierlösungen vergessen. D.h. man wird selbst bei moderaten Ansprüchen kaum um eine Dämmung herumkommen.
Ob man dann gleich wieder Dämmung und Flächenheizung kombinieren muss, ist sicher Ansichtssache bwz. sollte man von der Art der Wärmequelle abhängig machen.
 
@ Erwin

Es gibt (leider) keinenen § der EnEV, der Baudenkmale generell von den Anforderungen der Verordnung freistellt.

Der einzigen Vorzug, den Baudenkmale genießen, ergibt sich aus § 16 Abs. 4. Danach müssen für Baudenkmale keine Energieausweise ausgestellt werden.

Eine Erleichterung ist jedoch für Fachwerkhäuser vorgesehen, wenn sie in Sichtfachwerkbauweise errichtet sind, der Schlagregenbeanspruchungsgruppe I nach DIN 4108-3:2001-06 zuzuordnen sind sowie in besonders geschützten lagen liegen.
Soforn an derartig definierten Gebäuden Außenwände ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, Dämmschichten in / an Außenwänden eingebaut werden oder der Außenputz erneuert wird, darf ein Wärmedurchgangskoeffizient des entstehenden Wandaufbaus von 0,84 W/m²K als oberer Grenzwert angesetzt werden. - Ansonsten dürfen 0,24 W/m²K nicht überschritten werden.

Das war's dann aber auch schon.
 
Es ufert aus...

... bevor jetzt wieder Großeschmidt und Fischer 'reingenommen werden, bitte back on topic...

Streng genommen lautet die Antwort NEIN, es gibt keine "legale" Möglichkeit die EnEV für ein dauergenutztes Wohngebäude zu umgehen, außer der Geschichte mit dem Wirtschaftlichkeitsprinzip...

Eine gewisse Dämmung, auch wenn sie rechnerisch nicht EnEV-konform ist, macht durchaus Sinn... unabhängig vom Heizungssystem...

Es geht um ein 40qm Häuschen mit Anbau, das ist 'ne Wohnküche mit Bad und Schlafzimmer, also mal die Kirche im Dorf lassen...

Dachstuhl neu --> Zwischensparrendämmung, rein was geht...
Bodenplatte neu --> Dämmung unter Estrich...
Wand-Innendämmung --> Überlegung wert... evtl. Platzproblem(?)...

Heizung? --> klären...

Wie schon geschrieben: In der Praxis interessiert die Einhaltung der EnEV niemanden, wenn keine Fördergelder fließen...

Gutes Gelingen,
Sebastian Hausleithner
 
@ Sebastian Hausleithner

So leid es mir tut, aber Ihrem Vortrag, "es gibt keine "legale" Möglichkeit die EnEV für ein dauergenutztes Wohngebäude zu umgehen", muss ich widersprechen.

Wie gesagt greift bei Baumaßnahmen an / in bestehenden Wohngebäuden die EnEV nur, wenn die (durchschnittliche) Raumlufttemperatur 19 °C bzw. darüber beträgt.
Wenn also keine 19 °C erreicht werden, was bei Strahlungswärmeheizungen kein Problem ist, braucht man sich an die Höchstwerte gem. Tabelle 1 in Anhang 3 nicht zu halten.
 
Diese Einschätzung...

... ist m.E. außerordentlich interpretationsgeprägt...

Was passiert denn nun, wenn die Bewohner die 18,9° trotz "Strahlungsheizung" eben nicht als "behaglich" empfinden?...
Was ist überhaupt eine Strahlungsheizung?...
Was ist, wenn der "Strahler" (Kachelofen, Flächenheizung, Leisten, Temperierung) einfach die Luft über 19° erwärmt?...
Was ist, wenn die Bewohner einer "Konvektionsheizung" sich mit 18,9° zufrieden geben?...

Ich halte das Argument für sehr schwach...

Ist aber auch wieder offtopic...

LG, sh
 
@A.Meisinger

Sie könnten mir in der Praxis tatsächlich einen typischen Wohnraum vorführen, in dem die Lufttemperatur 17 Grad ist und der auch von fröstelnden Zeitgenossen als warm bezeichnet wird?

Bringt man Strahlungsenergie in einen eher dichten Wohnraum, dann wird sich nach den Bauteilen auch die Luft erwärmen. Ganz abgesehen davon, dass mir keine wohnraumtauglichen Heizungen bekannt sind, die nicht den überwiegenden Teil der Energie per Konvektion an die Raumluft abgeben.

Die Lufttemperatur oberhalb einer Fußleistenheizung dürfte im Mittel deutlich über 19 Grad liegen.
Gibt es eine Festlegung, wie und wo die Lufttemperatur eines Raumes zu messen ist?
 
Jetzt mal Butter bei die Fische:

Selbst bei aller Verblendung durch die der Greenwashing-Argumente der Politiker sollte es inzwischen ja wohl bis zum Letzten Bauherrn durchgedrungen sein, dass die EnEV mitnichten unser Klima im Sinn hat, geschweige denn Hausbesitzern zum Sparen verhelfen will, sondern nur und ausschließlich eine Konjunkturfördermaßnahme ist.

Warum wohl wird die Einhaltung der EnEV nicht kontrolliert, werden entsprechende "Vergehen" nicht geahndet? Weil nämlich die allererste Klage eines Hausbesitzers den ganzen EnEV-Karren locker an die Wand fahren würde.

Also, meine Damen und Herren Experten, lassen Sie doch diese Scheingefechte draußen vor und erklären dem TE lieber, wie er seine Eifelhütte wirklich effektiv und im Kostenrahmen warm bekommt, ohne dass sie ihm hinter den Dämmschichten wegfault. Oder lassen Sie es einfach sein.

Grauwacke ist auch eine Art Sandstein, aber in den ganzen Natursteinhäusern, die ich im Venn und auf dem Hochplateau der blauen Ardennen kennengelernt habe, reichte Strahlungswärme im Innenraum (Grundofen) um die Bude warm zu bekommen, Auch wenn man auf der Eckbank direkt vor der Außenwand sitzt.

@Malmedy: Lass Dir doch einfach mal von den bekannten Herstellern der Fußleistenheizung ein Angebot rechnen; auch wenn ich bei meinem Haus aus bestimmten Gründen eine Wandheizung gewählt habe, würde ich es bei so einem Bruchsteinhaus bestimmt nicht machen, sondern auf Fußleistenheizung, evtl. unterstützt durch einen Holzofen, setzen.
 
Hatte mir auch Material zu Fußleistenheizungen kommen lassen. Habe kein einziges Beispiel gefunden, bei dem das für ein Gebäude mit erhöhtem Energiebedarf gemacht wurde.

In einem kleinen Haus zum ganzjährigen Wohnen in D wird man eher viele Möbel stellen wollen. Da könnten die Fußleisten stören und ein Grundofen wird viele Ecken hinter Möbeln nicht erreichen oder kann eine kleinteilige Raumaufteilung gar nicht beheizen.

Bei dem kleinen Haus wird sich aus irgend welchen Energieeinsparungen nichts herausrechnen lassen. Ziel kann es eigentlich nur sein, für ein angenehmes Wohnklima zu sorgen. Zum Sandsteinmauerwerk würde mir am ehesten die von Herrn Pickartz genannte mineralische Innendämmung passen.
 
Vorsicht ...

... bei Innendämmungen jeglicher Art.

Ich persönlich würde eine Sockeltemperierung / Heizleistenheizung vorziehen.

Bei der Wahl eines von der Betriebsweise und der Konstruktion her geeigneten Heizleistensystems lassen sich Möbel problemlos auch vor mit Heizleisten bestückte Wände stellen - und zwar bis direkt an die Vorderkante der Heizleiste heran!

Haben Sie sich auch Unterlagen, besser noch ein Angebot von der SanDomus GmbH aus Murnau schicken lassen? - Wenn nicht, kann ich Ihnen dies nur empfehlen!
Hier der Link: http://www.sandomus-gmbh.de/
 
@ Frau Meisinger

"Wenn also keine 19 °C erreicht werden, was bei Strahlungswärmeheizungen kein Problem ist..."

Da Sie irrigerweise Heizleisten als Strahlungsheizungen betrachten, muß sich ja obiger Satz auf Heizleisten beziehen können. Geht aber gar nicht:

HL heizen Räume durch bewegte warme Luft. Im Niedertemperaturbereich funktionieren Sie allenfalls in einem äußerst passivem Passivhaus. Im Altbau auf jeden Fall aber mit recht hohen Vorlauftemperaturen. Da kommt also Luft 'raus, die wärmer als 19 Grad sein muß. Und da die Wände immer kälter sein werden als die sie erwärmende Luft, können Sie mit obiger Begründung keinen einzigen Wohnraum von der EnEV "befreien". Dieser Versuch könnte aber im extremsten Fall unangenehme Folgen für Planer und/oder Bauherr haben.

Ihr obiger Satz trifft auch auf echte Strahlungsheizungen nicht zu. Letztlich erwärmt sich indirekt auch bei Strahlungsheizungen die Luft, und die 19 Grad sind nahezu überall schnell erreicht und werden dann auch gehalten.

Grüße

Thomas
 
@ Thomas W. Böhme

Ich weiß zwar nicht, wie intensiv Sie sich mit der Konstruktion und Wirkungsweise von Heizleistenheizungen beschäftigt und welche Erfahrungen Sie gemacht haben, aber das von Ihnen dazu Ausgeführte steht für mich fernab jeglicher Realität.

Bevor Sie hier deratigen Unsinn verbreiten, sollten Sie sich vielleicht doch etwas tiefer in die Materie einarbeiten.
 
Thema: Kernsanierung Bruchsteinhaus, ohne Einhaltung der EnEV?

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