G
gravina
Guest
Hallo allerseits,
Hab da mal ne bitte. Kann mir jemand sagen wie meine Rechte sind?ich habe vor ein paar Wochen eine Wohnung erworben welche von Privatpersonen verkauft wurde. Diese war nur Teil fertig, sprich im halben Rohbau. Diese Leute hatten die Wohnung vom bauträget erworben,halb fertig gemacht u dann jetzt an mich weiterverkauft.
Also meine Frage...das Bad ist quasi fast fertig. Fließen an wand u decke bereits von den Verkäufer rein machen lassen. Ich hab jetzt gesehen dass die Fugen im Bad total dreckig sind u eine fließe schon gerissen. Im ganzen Bad wurde in den Fugen Dreck mit eingearbeitet. Also man kann es nicht einfach sauber machen da es mit in dem Fugen mörtel drin ist. Die Rechnung von den Verkäufer vom fliesenleger hab ich. Sie wurde im März 2012 ausgestellt. Muss der fliesenleger für die unsaubere Arbeit haften bzw hab ich Garantie darauf auch wenn die Verkäufer das Bad schon abgenommen haben?über eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Vielen dank p. Gravina
Hab da mal ne bitte. Kann mir jemand sagen wie meine Rechte sind?ich habe vor ein paar Wochen eine Wohnung erworben welche von Privatpersonen verkauft wurde. Diese war nur Teil fertig, sprich im halben Rohbau. Diese Leute hatten die Wohnung vom bauträget erworben,halb fertig gemacht u dann jetzt an mich weiterverkauft.
Also meine Frage...das Bad ist quasi fast fertig. Fließen an wand u decke bereits von den Verkäufer rein machen lassen. Ich hab jetzt gesehen dass die Fugen im Bad total dreckig sind u eine fließe schon gerissen. Im ganzen Bad wurde in den Fugen Dreck mit eingearbeitet. Also man kann es nicht einfach sauber machen da es mit in dem Fugen mörtel drin ist. Die Rechnung von den Verkäufer vom fliesenleger hab ich. Sie wurde im März 2012 ausgestellt. Muss der fliesenleger für die unsaubere Arbeit haften bzw hab ich Garantie darauf auch wenn die Verkäufer das Bad schon abgenommen haben?über eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Vielen dank p. Gravina