Formaldehydvergiftung durch bauphysikalischen Mangel?

Diskutiere Formaldehydvergiftung durch bauphysikalischen Mangel? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Guten Tag! Ich habe im April 2016 einen sanierten Altbau erworben (Reihenmittelhaus, Bj. 1959, massive Bauweise). Wichtig ist an dieser Stelle...
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snoesje

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Guten Tag!

Ich habe im April 2016 einen sanierten Altbau erworben (Reihenmittelhaus, Bj. 1959, massive Bauweise). Wichtig ist an dieser Stelle, dass das Haus vor der Sanierung durch einen Bauunternehmer eine Ausschäumung mit Durolan erhalten hat (2014). Dieses Haus bezog ich im Juni 2016 mit meinen beiden Kindern. Neben vieler kleinerer und größerer Mängel am und im Haus 8der Keller ist nicht trocken), stellten sich schnell gesundheitliche Beeinträchtigungen ein (Atemwegsreizungen, immer wiederkehrende Bindehautenzündungen und Bronchitis). An Wohngifte dachte niemand. Aufgrund eines Rechtssteites mit dem Bauunternehmer, der jegliche Mängelbeseitigung ablehnt, gab ich ein Privatgutachten in Auftrag. Das Gutachten besagt u.a., dass der im zweischaligen Mauerwerk eingebrachte Schaum, Formaldehyd durch die Innenwände in die Wohnräume abgibt. Und dies aufgrund Veränderungen der bauphysikalischen Gegebenheiten. Der Bauunternehmer hätte, laut Gutachter, die im Zuge der Sanierung verwendeten Polysterol-Dämmplatten nie auf die Fassade aufbringen dürfen, da nun angeblich das Formaldehyd nicht mehr nach aussen ausgasen kann. Schlimm genug, doch es wird noch schlimmer. Denn, der Gutachter ist auch derjenige, der die Ausschäumung damals begleitet und abgesegnet hat. Das erfuhr ich natürlich erst im Nachhinein, sonst hätte ich ihn nicht beauftragt. Für mein Gefühl, hätte er das Gutachten nie erstellen dürfen, da er ja teilweise über sich selbst urteilt. Und es hört nicht auf: Es gab eine Gegenmessung des bauunternehmers, der einen Baubiologen beauftragte auf Formaldehyd zu messen. Dieser maß angeblich keine gesundheitsgefährdende Formaldehydbelastung. Jetzt waren die Messumstände eventuell jeweils andere und gast das Formaldehyd nicht immer gleich stark aus. Oder eine der beiden Messungen stimmt nicht. Meine Frage ist dennoch: Kann Formaldehyd auch ohne Fassadendämmung nach innen ausgasen oder ist die aussen aufgebrachte Dämmung Ursache für die Raumbelastung? Ich fand einige interssante, jedoch nicht vollständige, Aufsätze von Birger Heinzow zu dem Thema Ortsschaum. Er scheint der Meinung zu sein, dass es an Verabeitungsfehlern vor Ort liegt, wenn solche Schäume ausgasen. Was ist nun richtig, sprich, wer hat schuld? Der Bauunternehmer oder der Gutachter?
Ich hoffe, dass jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen kann.
 
Gegenstand...

...unseres angeblich bedenklenlos zu akzeptierenden Bauindustriebooms.
Politik und Chemieindustrie lassen grüßen und machen uns immer mehr blauäugig und krank.
Ich kann ihnen gern Hilfestellung mit Baubiologen und Gutachter geben.
Anruf am besten
 
Es waren...

ja bereits 2 Fachleute da. Ein weiterer Baubiologe gab mir telefonisch Auskunft und meinte, dass, wenn Ausdünstungen vorliegen, diese nicht zwingend mit der Veränderung der bauphysikalischen Gegebenheit zusammenhängen.
 
Formaldehyd

Sie haben also ein Gutachten mit Verdacht bzw. dem Beweis der Befangenheit und ein Parteiengutachten.
Dann eine Telefonauskunft.
Das können Sie alles vergessen.
Das erste Gutachten würde ich nicht bezahlen bzw. das Honorar zurückverlangen da der Gutachter Ihnen seine Verbindung zum Bauunternehmer verschwiegen hat. Es ist damit für Sie wertlos.
Wenn Sie das Problem klären wollen dann beauftragen Sie endlich einen richtigen, unbefangenen Gutachter. Das wäre ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Fragen Sie dazu bei der IHK nach.
 
Nein,

der erste Gutachter hat die Ausschäumung Anfang 2014 als zuständiger beratender Bauingenieur begleitet (Das hat er mir natürlich erst später gesagt). Die Reihenhäuser wurden erst im August 2014 durch den Bauunternehmer aufgekauft.

Sprich,ich habe ein Gutachten, in dem mein Gutachter u.a. die von ihm damals begleitete/ausgeführte Ausschäumung bewertet.
 
Öffentlich bestellter...

...ist mein bereits angekündigter Tipp ebenfalls.
Er macht halt auch Kaufberatung und vieles mehr, wie u.U. auch Fdehleranalyse und Wohnraumluftanalysen.
 
Noch ein Gutachter...

und ich bin wieder 2000 Euro ärmer. Kann ich das Geld von meinem Gutachter zurückverlangen? Was meint ihr?
Nochmal zurück zur eigentlich Frage: Ist es denn wahrscheinlich, dass das Gebäude bauphysikalisch so verändert wurde, dass nun Formaldehyd in die Innenräume ausgasen kann? Gerne kann ich Mauerstärken und sd-Werte bereitstellen.
 
Nicht gleich zahlen...

...sondern erst einmal sprechen (per Telefon!)
Und dazu müsstest du mich halt eben mal kontaktieren, damit ich dir den Weg einmal erklären kann.
 
Dem schlechten Geld....

... nicht noch gutes hinterherwerfen.
Sie brauchen keinen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuv)!
Sie haben ein Gutachten, das eine erhöhte Formaldehydbelastung belegt. Dass er seine Unparteilichkeit nicht offengelegt hat ist natürlich nicht in Ordnung und könnte Anlass zu einer Rückforderung des Honorars sein. Dennoch kann es weiter verwendet werden, auch vor Gericht. Der nächste Schritt wäre ein gerichtliches Verfahren zur Beweissicherung. Hier kommt dann auch der öbuv-Sachverständige wahrscheinlich zum Einsatz, den aber nicht Sie bestellen, sondern das Gericht.

Zu Ihrer eigentlichen Fragestellung. Natürlich verändert das WDVS die bauphysikalischen Gegebenheiten und hindert das Formaldehyd am Ausgasen nach Außen. Hat der Bauunternehmen Ihnen denn schriftlich gegeben, dass von außen kein WDVS aufgebracht werden darf, weil sonst die Formaldehydkonzentration im Innenraum ansteigen könnte? Diese "Giftpampe" kann aber auch ohne WDVS nach innen Formaldehyd abgeben und das machen diese Schäume auch in einigen Fällen.
 
Danke

für die Ihre Antworten. Der "Schäumer", der auch mein Gutachter ist, scheint keine explizite Information weitergegeben zu haben, die untersagt, ein WDVS aufzubringen. Ich habe direkt vom Bauunternehmer gekauft, das war das WDVS schon drauf. Eben weil es genügend Belege dafür gibt, dass diese "Giftpampe" auch so nach innen ausgasen kann, scheint die Aussage des Gutachters nicht haltbar. Sie deutet eher darauf hin, dass er dem Bauunternehmer die Schuld in die Schuhe schieben möchte.
 
Danke

für die Antworten. Der "Schäumer", der auch mein Gutachter ist, scheint keine explizite Information weitergegeben zu haben, die untersagt, ein WDVS aufzubringen. Ich habe direkt vom Bauunternehmer gekauft, das war das WDVS schon drauf. Eben weil es genügend Belege dafür gibt, dass diese "Giftpampe" auch so nach innen ausgasen kann, scheint die Aussage des Gutachters nicht haltbar. Sie deutet eher darauf hin, dass er dem Bauunternehmer die Schuld in die Schuhe schieben möchte.
 
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