"Große" Eigenheimzulage auch für Altbau??

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Silvia Schäflein

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Hallo! habe mir im August 2002 ein Haus (Bj1920) gekauft! Eine Sachbearbeiterin beim Finanzamt teilte mir mit, daß es für einen Altbau dessen Umbaukosten höher sind als der alleinige Hauswert
(d.h. Kaufpreisgesamt abzüglich Grundstückspreis
(QuadratmeterxBodenwert)
= reiner Hauswert)
eine Ausnahmeregelung gibt, für welche man statt der 20.000€ (2.500 jährl. auf 8 Jahre) 40.000€ (5.000 jährl. auf 8 Jahre)wie einen Neubau bekommt! Nun habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt der seit einem Jahr mit dem Finanzamt kämpft! Einreichung von detaillierten Fotos, Belege, Rechnungen etc. Leider kommt die Sache nicht weiter!
Hat jemand hier vielleicht Erfahrungen gesammelt oder weiß jemand was man (wenn die mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht kommt) beachten muß??
 
Deutschlands Mühlen mahlen langsam

Auch wir haben einen Widerspruch seit 2002 beim Finanzamt laufen. Meine Nachfrage 2003, wann ich denn mit einer Bearbeitung rechnen könnte, erhielt ich die Antwort, dass man gerade eine Akte aus 1991 bearbeitet und meine Akte zu den Neueren gehört.Was sind schon 12 Jahre....
 
12 Jahre?

Na wunderbar... 12 Jahre! Da freu ich mich aber! Sollte
man das Finanzamt auch mal 12 Jahre warten lassen, wenn man
eine Steuernachzahlung hat...
 
...

Vermutlich werden Sie Pech haben, wenn Sie nicht grade in der Pfalz wohnen. Dort wurde nämlich ein Urteil hierzu gefällt. Ein Kunde unserer Architektin war schon beim Anwalt deswegen und betreibt einen Briefwechsel mit irgendeiner Bundesbehörte. Was das Finanzamt betrifft: Wir haben vor einem halben Jahr die EHZ beantragt (mein Partner und ich je zur Hälfte), ich habe gleich einen Bescheid bekommen, mein Partner bis jetzt noch nichts. Aber Geld wurde mir auch noch nicht überwiesen. So viel zum Thema Schnelligkeit... Grüßle Annette
 
wesentliche Eingriffe in die Statik des Hauses

Die EHZ für Neubeu gibt es bei Altbauten dann, wenn wesentliche statische Veränderungen am Haus vorgenommen wurden. Also z.B. neuer Dachstuhl, Veränderung tragender Wände etc.. Das Verhältnis von Sanierungskosten zu Erwerbskosten spielt überhaupt keine Rolle bei der Entscheidung.
Wir haben diesen Fall soeben bei unserem eigenen Haus durch und bei der Ortsbesichtigung durch das Finanzamt die entsprechende Aussage erhalten, das in diesem Fall die Neubauregelung angewandt wird.
Da ja die Beamtenmühlen langsam mahlen hilft die späte Antwort vielleicht noch weiter.
 
Späte Antwort

Vielen Dank für Ihre (wenn auch späte) Antwort! Ich selber sah erschrocken, daß mein Eintrag bereits vom Januar her datiert und seither seitens der Behörde nichts geschehen ist! Scheinbar sieht es in meinem Fall eher schlecht aus, da ich weder "tragende" Wände noch den Dachstuhl verändert habe (Dachstuhl und äußerliche Veränderungen waren nicht möglich, da daß Haus unter Ensembleschutz steht). Das Haus wurde aber so "entkernt", daß nur noch die Außenwände und tragende Wände standen! Inzwischen sind wir bis auf den Ausbau des Dachbodens fertig. Mit der "kleinen" Eigenheimzulage habe ich mich nun abgefunden! Wie lange hat es denn bei Ihnen gedauert, bis Sie Ihren Zuspruch erhielten?
 
Die Mühlen mahlen manchmal auch schnell

Von der Abgabe der Unterlagen vom Steuerberater beim FA Anfang Oktober bis zum Ortstermin hat es etwa 6 Wochen gedauert und ich habe die mündliche Zusage, das ich den schriftlichen Bescheid bis Mitte Dezember bekommen soll.
 
Thema: "Große" Eigenheimzulage auch für Altbau??
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