Fenster in Grenzwand erneuern - keine Bauunterlagen vorhanden

Diskutiere Fenster in Grenzwand erneuern - keine Bauunterlagen vorhanden im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo Zusammen! Unser Problem ist folgendes: Wir haben letztes Jahr ein Haus in Hessen gekauft, Baujahr irgendwann Anfang 1900. Mit der einen...
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Vanessa A.

Guest
Hallo Zusammen!

Unser Problem ist folgendes:
Wir haben letztes Jahr ein Haus in Hessen gekauft, Baujahr irgendwann Anfang 1900. Mit der einen Wand steht das Haus auf der Grenze, dort ist auch ein ziemlich altes Holzfenster, einfachverglast drin.
Der Raum wird als Wohnzimmer genutzt, ist ca. 6m lang und hat noch ein Dachfenster. Ohne das Fenster in der Wand wäre es zu dunkel.
Von der Grenzwand steht 3m entfernt ein alter Stall des Nachbarn. Dieser wird nur noch als Abstellraum genutzt.

Wir würden das Fenster jetzt gerne erneuern. Bzw. ist auch schon ein neues Fenster bestellt.
Vor zwei Wochen war ein Mann von der Bauaufsicht hier. Da ging es um einen Schuppen des Nachbarn. Aber dieser Mann hat uns drauf hingewiesen, dass es nicht so einfach wäre dieses Fenster irgendwann mal zu erneuern und ich das vorher mit Hernn XY von der Bauaufsicht abklären müsste.

Ich hab daraufhin im Stadtarchiv mal nach alten Unterlagen gefragt. Das Problem ist jetzt, dass nirgendwo etwas existiert, worauf bescheinigt wird, dass das Fenster irgendwann mal genehmigt wurde.
Das neue Fenster ist bestellt und soll diese Woche geliefert und eingebaut werden.

Was machen wir denn jetzt? Bei der Bauaufsicht anrufen und schlafende Hunde wecken? Oder einbauen und darauf hoffen, dass es niemand merkt (wobei es gut sein kann, dass der Mann, der wegen dem Nachbars-Schuppen da war, auch einen Blick auf unser Fenster wirft - und dann gibts wahrscheinlich richtig ärger...)

Wir könnten das Fenster auch im Giebel einbauen. Die Fenster dort haben die gleiche Größe.
Aber was dann mit dem Fenster in der Grenzwand? Kann man das restaurieren, ohne dass die Bauaufsicht was dagegen sagen kann bezüglich Brandschutz?

Hoffe auf Antworten.

mfg
Vanessa
 
Moin Vanessa,

dass man da bei einem bestehenden Fenster nachfragen müsste, ist mit völlig neu. Meines Wissens geniessen selbst schwarz gebaute Gebäude nach 10 Jahren Bestandsschutz (so nach dem Motto: Wenns bis dahin keinen gestört hat......).

Wart aber nochmal, was die Profis hier dazu sagen , oder sprich sie direkt an.

Gruss, Boris
 
Hi

Danke schonmal für die Antwort.

Also, ganz so ist es nicht mit dem Bestandsschutz. Bekommen das ja mit dem Nachbarn mit. Die haben (bestimmt schon seit 50 Jahren) einen Schuppen zwischen den ihrer Scheune und unserem Haus stehen. Der hat keinen Bestandsschutz, da er den Mindestabstand zur Grenze nicht einhält und viel zu groß ist... Meint der Mann, der hier war und das untersucht hat. Allerdings ist das noch nicht durch - da kommt jetzt erst noch eine Anhörung und so.

Wer sind denn hier die Profis?
 
Fenster in Grenzwand

Hallo,

es kommt hier nicht auf den eventuellen Schwarzbau an, sondern darauf, daß ein Brandschutzmangel vorliegt, dessen Beseitigung jederzeit gefordert werden kann.
Der Schuppen kann brennen, dann brennt Euer Wohnzimmer nach Feuerüberschlag auch.
Der Brandschutzmangel ließe sich heilen
entweder dadurch, daß der Schuppen beseitigt und für Euer Haus ein Fensterrecht und auf dem Grundstück des Nachbarn eine Baulast eingetragen wird, doder dadurch, daß das Fenster zugemauert oder durch ein G-90 Fenster mit Feuerschutzverglasung ersetzt wird.

Alles eine Frage des Feldes und der Verständigungsmöglichkeiten.
 
Nachbarn

Mit den Nachbarn ist das so eine Sache. Das Grundstück wurde vor ein paar Jahren auf eine Erbengemeinschaft mit 9 Leuten übertragen. Da wird es ein wenig schwierig.

Also habe ich das richtig verstanden, dass wir folgende Möglichkeiten haben:

- Fenster weg oder
- Brandschutzfenster hin oder
- neues Fenster und hoffen, dass es keiner merkt

Kann es passieren, dass wir das Fenster ganz weg machen müssen? Also, dass noch nicht mal ein Brandschutzfenster hin darf?

Haben wir die Möglichkeit beim Amtsgericht das Grundbuch der Nachbarn zwecks Baulast einzusehen ohne, dass die das genehmigen müssen?
 
Verjährung?

Gebäude, die schwarz gebaut sind und (!) wie in diesem Fall den rechtlichen Anforderungen nicht genügen geniesen keinen Bestandsschutz.

Selbst bei bestehenden und genehmigten Gebäude erstreckt sich er Bestandsschutz nur auf "korrekt" errichtete und den Vorschriften entsprechenden Bauteilen.

Also bei einer Grenzwand sind Anforderungen ja eindeutig, d.h. sie ist als Gebäudeabschlusswand in Form einer Brandwand auszuführen. Da darf eigentlich keine Öffnung rein. Wird eine gemacht muss das Fenster der Feuerwiderstandsklasse der Brandwand entsprechen. Für das Fenster kann es sein, dass Sie eine Abweichung von den entsprechenden Vorschriften des Baurechts benötigen.
 
@Marius

Danke für die genaue Ausführung....ist das, was du schreibst bundeseinheitlich oder von LBO zu LBO verschieden?

Gruss, Boris
 
Fenster in grenzwand erneuern

Das ist, wie sollte es anders sein, von Land zu Land ein wenig verschieden, aber prinzipiell doch gleich.

Vergesst mal alles, was nicht transparent, also irgendwie hinterrücks oder gegen den Wortlaut Eurer Bauordnung ist. Wenn das ans Licht kommt, wird es ganz teuer!

Also, es gibt folgende Möglichkeiten:
Der Nachbar läßt eine Baulast eintragen (in NRW), sonst meistens Eintrag im Grundbuch erforderlich; aber: warum sollte er ? Da muß man schon einige Säcke Salz zusammen gefressen haben.

Zweitens: Fenster zu und keine Diskussion mehr
Drittens: Ein G-90-Fenster wird eingebaut (> 5000 €), das kann man auch nicht öffnen
Viertens: Als Kompensationsmaßnahme läßt die Baubehörde eine automatisch arbeitendes Feuerschutzrollo (so eine Art eiserner Vorhang) zu. Sie muß das aber nicht.


Alles andere geht definitiv nicht !

Grüße vom Niederrhein
 
Fenster bei Grenzbebauung

Hallo zusammen,

ich stehe ebenfalls vor diesem Problem. Bei mir sind die Fenster in einer Fachwerkwand zum Nachbarn, diese erfüllt also auch nicht die heutige Norm. Bei Nachfragen auf der zuständigen Behörde bekam ich folgende Antwort: "Dazu dürfen wir nichts sagen, da müssen Sie sich an einen Fachplaner wenden." Nach einigen Telefonaten bekam ich dann heraus, dass es die Möglichkeit gibt, einen "Antrag auf Abweichung zu stellen. Wie die Erfolgsaussichten hier stehen konnte aber keiner so recht sagen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, die Kostenübernahme im Schadensfall von der Brandversicherung bestätigen lassen, schließlich dreht es sich nur ums zahlen. Wenn das geregelt ist, kann das Amt kaum etwas dagegen tun. Bekannte von mir haben das bei ihrem Umbau eines Cafes so praktiziert. Das Bauamt hat das auch so hingenommen.

Gruß Frank Herzog
 
Hallo Vanessa
Wilkommen im Land der Erbesnzähler :)
In unserer Rückwand ist auch eine Öffnung die der Vorbesitzer in die Wand gemacht hat anschließend hat er sich einen mehrjährigen Streit um eben genau diese Öffnung (Doppelglastüre) geliefert weil eine ehemalige Nachbarin die seit Jahren nicht mehr hier wohnte aber Wegerecht hatte und den Mann nicht leiden konnte dagegen anging.
Alles argumentieren um schon immer in der Wand befindliche Öffnungen fruchtete nichts und das Amt wollte das Loch aus Brandschutzgründen zwangsverschließen lassen, zu Kosten meines Vorbesitzers.
Das Verfahren endete damit das das Bauamt den Fall erneut prüfte und dann festtellte das die Rückwand unseres Hauses im Winkel zur Vorderwand des Nachbarhauses irgendwie um 2Crad anders versetzt ist als vorher angenommen und es deshalb keiner Brandwand bedarf, was mir einleuchtet weil jedes Feuer weiss um solche Regeln, kurzum wurde der Prozess beendet und nachträglich die Genehmigung erteilt...Häch???

Was die schnarchenden Hunde angeht (Wurde der eigentlich von selbst wach oder hast du ihn gefragt weil er zufällig da war? ) würde ich im Moment die Mehrkosten fürs Heizen investieren und wenigstens mit dem Einbau warten bis die Sache auf dem Nachbargrundstück geklärt ist, wenn dann der Nachbar wegguckt wirds wohl kaum Probleme geben, vielleicht habt ihr auch Glück und der Beamte ist bis dahin in Ruhestand oder falls er Jung ist ein wenig zur Ruhe gekommen :)

Gruß
Hartmut
 
in Sachsen

habe ich am eigenen Fenster erfahren müssen, daß das Bauamt eine Fensterreparatur nur in dem Umfang zustimmt, daß ein einzelner Fensterschenkel ausgetauscht wird. Der Ersatz eines Industrie-Metallfensters in ein Kunststoffenster lässt den Bestandsschutz erlöschen ebenso wie bei einer Bruchsteinwand ein neues Betonfundament den Bestandsschutz vernichtet ....
Hängt aber auch wensentlich vom einzelnen Beamten und natürlich vom Nachbarn ab ....! Mit dem sollte man sich immer gütlich einigen - auch wenn es eine Gruppe ist. In Deinem Fall kann es immer Probleme geben !
 
Vorschlag:

Sanierung des äußeren Fensters und inneres Nachrüsten einer 2. Fensterebene (nachträgliches Kastenfenster). Ist ein wenig Bastelei, geht aber und wäre auch als Iso-Fenster auszuführen.

Für den Fall, daß das einem echten Stinker auch noch aufstößt, könnte das innere Fenster herausnehmbar konstruiert werden.

Grüße

Thomas
 
Thema: Fenster in Grenzwand erneuern - keine Bauunterlagen vorhanden

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