Fenster auf der Grundstücksgrenze einer alten Scheune

Diskutiere Fenster auf der Grundstücksgrenze einer alten Scheune im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Guten Tag, wir planen eine Nutzungsänderung unserer Fachwerkscheune in ein Wohnhaus.Die Scheune liegt direkt auf der Grenze Diese Änderung ist...
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Joachim Keerl

Guest
Guten Tag,

wir planen eine Nutzungsänderung unserer Fachwerkscheune in ein Wohnhaus.Die Scheune liegt direkt auf der Grenze Diese Änderung ist lt. Baurechtsamt zulässig. Momentan hat die Scheune 3 Fenster. wir möchten aber in jedem Raum Fenster, sprich 8 Fenster. Kann er das verweigern?
 
Nachbarschaftliche Zustimmung

Hallo Herr Keerl,

da berühren sich Baurecht und Nachbarschaftsrecht. Mit wenigen Ausnahmen kann Ihnen der Nachbar die Zustimmung versagen.

Wenn keine baurechtliche Zustimmung benötigt wird erhält Ihr Nachbar nach Genehmigung des Bauantrages ein Schreiben vom Bauamt mit dem Hinweis auf mögliche Einsichtnahme der Akten und auch zur Möglichkeit des Widerspruches mit Einspruchsfrist.
Wenn diese "verschlafen" wird, ist es schwierig für den Nachbarn ...

Ich würde das aber im Vorfeld klären.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Nachbar

Hallo Herr Keerl,
Nicht nur für die Fenster, sondern auch wegen der Nutzungsänderung der Scheune brauchen Sie die Einverständnisserklärung des Nachbarn.

Das Bauaufsichtsamt wird dann Ihrem Befreiungsantrag zustimmen und gleichzeitig eine Befreiungsgebühr verlangen.

Dies kann sehr teuer werden ,denn es wird ein Teil des wirtschaftlichen Vorteils abgeschöpft.

Das kann vermieden werden, wenn Sie die Nutzungsänderung der Grenzbebauung öffentlich-rechtlich absichern lassen.

Das geht mit einer Baulast.

Ob Ihr Nachbar da mit macht , weiß ich nicht.

Wenn Ja, wird er sicher Geld dafür verlangen.

Alles Gute noch für 2009 und viele Grüße
 
Ich gehe sogar

noch weiter. Aus meiner Sicht sind sogar die bestehenden Fenster in Frage zu stellen. Die Grenzsituation muss auf Grund der Nutzungsänderung neu beurteilt werden. Die Wand an der Grundstücksgrenze muss dann sowohl schalltechnisch wie auch brandschutzmäßig bestimmte Bedingungen erfüllen. In einer dann vorhandenen Gebäudetrennwand (vorschrift an der Grenze) sind Öffnungen nicht ohne weiteres erlaubt. Die Brandschutzsituation bei den Giebelfenstern wird dann sogar mit einer Baulast schwierig.
Diese Punkte sollten von ihrem Planer vor Ort mit allen Beteiligten (Bauherr, Bauamt, Nachbar) abgeklärt werden.
Oder aber man sucht eine Lösung ohne Giebelfenster, denn ich kann mir einen Nachbarn der da zustimmen würde nur schwer vorstellen. Es sei denn, er sieht eine Chance Geld zu verdienen.
 
Nachbar

Vielen Dank für die informativen Antworten.

Ich war 14 Tage nicht da deshalb kann ich jetzt erst antworten. Was ich vergessen habe zu erwähnen.
Das Nachbargrundstück ist ein Garten und nur 25qm gross.
Mit eine kleine Pergola und einem Sitzplatz. Sind dann die
Bestimmungen geringer da das Grundstück nicht "bewohnt" ist.
 
Die Bedingungen

bleiben gleich. Wenn das Grundstück so klein ist, kann es sogar sein, dass das übernächste Grundstück auch noch mit betroffen ist.
 
Thema: Fenster auf der Grundstücksgrenze einer alten Scheune

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