Gibt es auch eine Bundes-Bau-Denkmalschutzbehörde???????

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Ewald Neumann

Guest
Hallo,

wir wohnen in Berlin in einem Baudenkmal geschütztem Haus.
Sämtliche Häuser um uns herum gehören einer Wohnungsgesellschaft die ebenso Denkmalgeschützt sind.
Dieser Denkmalschutz wurde vor langer Zeit für Jahre aufgehoben, und in diesen Jahren sind hier die ursprünglichen Doppelkastenfenster von vielen Mietern gegen Kunststofffenster (mit Genehmigung der Gesellschaft)ausgetauscht worden. Jeder hat natürlich jeweils einer anderen Firma den Auftrag erteilt, und so wurden die unterschiedlichsten Fenster eingebaut.
Zudem haben viele Mieter ihren Balkon mit Fenstern versehen und zugebaut.
Die Gesellschaft hatte den Mietern angeboten Balkone anzubauen. Viele Mieter haben dem zugestimmt und es wurden dort diese Balkone angebaut.
Dann wurden diese Häuser urplötzlich wieder unter Denkmalschutz gestellt.
Und nun kommt das aberwitzig wahnsinnige, die Häuser durften trotz der Denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen so bleiben.
Also, mussten nicht rück gebaut werden.

Jeder der ein Haus kauft das unter Denkmalschutz steht, und die falschen Fenster einbaut, oder Balkone anbaut etc. der bekommt einen riesigen Ärger mit der Behörde und muss auf eigene Kosten rückbauen.
Warum muss das eine Gesellschaft nicht?

Und wir haben heute das Problem.
Wir wohnen im 3 OG, direkt zur Wetterseite, und wenn die immer mehr und stärker werdenden Regenstürme auf unsere unglaublich undichten Fenster prasseln haben wir massiven Wassereinfall.

Seit 2001 hat unsere Gesellschaft durch ständige Reparaturen versucht diesen Zustand zu verbessern, zuletzt durch erneuern der äußeren Flügel. Alles ohne Erfolg, wie auch wenn das ganze Rahmensystem krumm und schief ist.
Seit 2003 läuft nun alles über das Gericht, Urteil 8/2006, wir wollten neue Fenster einbauen lassen (Kunststofffenster wegen der extremen Situation und Lage) Gesellschaft klagt gegen neue Fenster, Behörde lehnt Kunststofffenster ab.
Es sollen wieder die alten Doppelkastenfenster mit Dreifachen Unterteilung, diese sind aber schon seit über 20 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung vorhanden.
Bisher war ich der Meinung wir wollen ins 21 Jahrhundert.

Und nun würde ich mich gerne darüber mit einer Bundesbehörde streiten, wenn es sie dann gibt.

Im Netz habe ich jedenfalls nicht gefunden.
Wer weiss Rat.
 
Streit

Guten Tag,

in diesem Forum geht es in der Regel um Lösungen. Wenn Sie Streit suchen, fürchte ich, sind Sie hier verkehrt.

Grüße vom friedlichen Niederrhein
Dietmar Beckmann
 
ja

Guten Tag, ich schließe mich Hr. Beckmanns Aussage an. Desweiteren eine Meinung von mir als Nichtjurist: " Der Denkmalschutz existierte zu der Zeit, als die Mieter die Fenster tauschten nicht. Warum sollen sie dann rückwirkend gezwungen werden die Fenster gegen denkmalgerechte zu ersetzten. Es sind doch zwei verschiedene Schuhe ob etwas ein Denkmal ist und eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorgeschrieben ist oder nicht. Wo kommen wir hin, wenn keine Rechtssicherheit bezüglich einer Baumaßnahme besteht die zum Zeitpunkt der Durchführung rechtens war. Ich würde dann glaube ich lieber Eis verkaufen als mein Büro weiter zu führen."
Zugegeben für Sie persönlich ist die Situation ungünstig, aber das ist das Leben. So weit ich informiert bin, ist Denkmalrecht reine Ländersache, so dass vermutlich keine Bundesbehörde als übergeordnete Instanz zuständig wäre.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Denkmalschutz

So wie ich Sie verstanden habe,
Herr Neumann, geht es Ihnen um den Einbau neuer, dichter Fenster und nicht um einen Behördenkrieg.
Ich glaube, Ihr Problem ist lösbar, wenn Sie auf Ihre Kunststofffenster verzichten und statt dessen neue, denkmalgerechte Fenster anfertigen und einbauen lassen. Ein tüchtiger Tischler wird die Fenster schlagregensicher und haltbar fertigen, das ist keine Frage des Materials, allenfalls des Preises. Und der sollte nicht Ihr Problem als Mieter sein.
Was mir etwas spanisch vorkommt ist, weshalb Sie sich um den Austausch Ihrer Fenster kümmern und nicht Ihr Vermieter.
Ich verbitte als Vermieter (ich besitze selbst 2 Mehrfamilienhäuser) das herumbasteln an tragenden und strukturell wichtigen Bauteilen durch meine Mieter. Wenn so etwas auszuwechseln ist, ist das meine Sache.

Viele Grüße
Georg Böttcher
 
Gibt es auch eine Bundes-Bau-Denkmalschutzbehörde???????

Guten Tag allen Lesern,

Herr Beckmann, das Wort streiten muss nicht immer Streit heißen.
Herr Böttcher, genau darum geht es mir, um Lösungen (nach 6 Jahren).
Es ist jedoch immer etwas unfein wenn man persönlich wird (Gehirn einsch.....).
Mein Gehirn ist seit 6 Jahren eingeschaltet, und es ist mir wie vielen unserer Mieter ein Rätsel warum man Bauwerke bzw. Objekte mal ja, mal nein in den Denkmalschutz nimmt.
Nicht nur ich alleine möchte einmal einen genaueren Blick hinter die Kulisse Denkmalschutz werfen.
Sicher ist es verwunderlich das ich als Mieter mich um den Austausch der Fenster bemühe.
Leider ist der Vermieter seit sechs Jahren der Meinung, trotz erheblich bestehender und sichtbarer Mängel (z.B., von innen nach außen durch die geschlossenen Fenster sehen) der Meinung das all seine Reparaturmaßnahmen (diese haben mir eine Menge Zeit gekostet)erfolgreich waren.
Aber wir haben ein gerichtliches Urteil die Fenster erneuern lassen zu können.
Sie sehen, alles schon geklärt und mir geht es darum ob in den Richtlinien des Denkmalschutzes absolut nur Holzfenster sprich genau die Fenster eingebaut werden müssen die zu Baubeginn des Hauses eingebaut wurden.

Sicher würde ich es begrüßen auf Grund dieser für uns extremen Wettersituation Kunststofffenster einbauen zu lassen, diese sind wesentlich dichter wie unser Nachbar unter uns bestätigt. Er hat in der Denkmalschutzlosen Zeit solche Fenster einbauen lassen.

Einen schöne Tag allerseits
Mit freundlichem Gruß
Ewald Neumann
 
Denkmalschutz

Lieber Herr Neumann,
ich hoffe, Sie wollen mich nun auch nicht noch verklagen.
Da dies hier ein Forum ist, in dem wir versuchen, technische und keine juristischen Lösungen anzubieten,war ich halt so vermessen, Ihnen eine technische Lösung anzuraten, die funktioniert und einen Behördenstreit überflüssig macht.
Da Ihr Nachbar aber bereits die fachliche Entscheidung dazu getroffen hat, habe ich dem nichts mehr hinzuzufügen.

Viele Grüße
Georg Böttcher
 
Sehr geehrter Herr Neumann,

die Dichtigkeit eines Fensters wird mit Sicherheit nicht über die Materialbeschaffenheit bestimmt. Wichtig sind hier Ausführungs- und Anschlußdetails, ein sehr komplexes Thema.
Grundlegende Infos, wenn Dichtigkeit für Sie absolute Präferenz hat, bekommen Sie sicherlich auch hier.

Institut für Fenstertechnik e. V.
Theodor-Gietl-Straße 7-9
83026 Rosenheim
**********
Tel. +49 (0) 8031 261-0
Fax. +49 (0) 8031 261-290

Die Reise ins 21. Jahrhundert heißt nicht, Kunststofffenster ist der Weg! Ein guter Tischler wird Ihr Problem jederzeit in den Griff bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kibies
 
Sehr geehrter Herr Kibies,

herzlichen dank für Ihre Info, es gibt sie wirklich noch, Menschen die genau das wesentliche im Auge haben.
 
Gibt es auch eine Bundes-Bau-Denkmalschutzbehörde ??????

Sehr geehrter Herr Neumann,
der Denkmalschutz unterliegt der Kulturhoheit der jeweiligen Bundesländer. Daher gibt es auch keinen Bundesminister oder eine Bundesbehörde, die hier irgendwelche Fach- oder Dienstaufsicht führt.
Das Land Berlin kann die Unterschutzstellung des von Ihnen bewohnten Hauses sicherlich begründen. Diese Begründung ist gerichtlich überprüfbar. Zumindest in Hessen wird die Eintragung eines Gebäudes in das Denkmalbuch auch im Grundbuch vollzogen. Damit wird deutlich, daß es hier um eine Anglegenheit zwischen dem Land und dem Grundstückseigentümer geht. Nach dem derzeitigen Recht muss der Grundstückseigentümer begründet darlegen (beweisen), daß es sich bei seinem Gebäude nicht um ein Kulturdenkmal handelt. Diesen Beweis hat er wohl nicht vorlegen können, er wehrt sich lediglich gegen den Einbau denkmalgerechter Fenster. Der Hess. Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat in einem vergleichbaren Fall im Dezember 2006 auch zugunsten der Denkmalpflege entschieden. Es handelt sich also nicht um willkürliche Beurteilungen einer Behörde, sondern um eine herrschende Rechtsauffassung.
Die Denkmalbehörde ist rechtlich nun gehalten, den Einbau der Fenster durchzusetzen, dass kann bis hin zu Zwangsmaßnahmen und Ersatzvornahmen gehen, wenn der Eigentümer sich solchen Lösungen verweigert.
Als Mieter können Sie aber aus dieser Auseinandersetzung keine Rechtsposition gegen den Grundstückseigentümer oder das Land Berlin ableiten. Zunächst haben Sie ein privatrechtliches Vertragsverhältnis mit dem Vermieter.
In Ihrem Mietvertrag sind Ihre Rechte und Pflichten geregelt. Nach herrschender Rechtsauffassung gehören Fenster zum Gebäude und unterliegen daher der Unterhaltungspflicht des Hauseigentümers. Sie sollten den Hinweis von Herrn Böttcher beachten, dass Sie als Mieter hier keine Arbeiten an den Fenstern durchführen dürfen.
Im Übrigen sollten Sie vorsichtig sein mit öffentlichen Äußerungen in der Anglegenheit. Hier könnte durchaus auch schnell eine Verletzung des privatrechtlichen Mietervertragsverhältnisses entstehen.

Als Mieter und Betroffener der undichten Fenster ist Ihr Ansprechpartner zunächst einmal ausschließlich der Vermieter. Soweit die undichten Fenster zu einer nicht zumutbaren Beeinträchtigung des Wohnens führen, habe Sie das Recht, von dem Vermieter den Einbau dichter Fenster zu verlangen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, können Sie ggf. Klage vor dem Amtsgericht erheben. Im Mietrecht kommt man aber ohne einen guten Anwalt oder versierten Mieterverein alleine selten weiter.
Ein weiterer Weg führt zu dem Wohnungsaufsichtsamt der Stadt Berlin. Dieses ist lt. Internet in Berlin eine eigene Behörde in Verbindung mit dem Bauordnungsamt.
Auf Ihren schriftlichen Antrag hin, wird man sich dort mit Ihrer Beschwerde befassen - ohne, daß ich Ihnen jetzt eine Lösung anbieten kann. Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, kann diese Behörde dem Vermieter per Verfügung den Einbau von dichten Fenstern anordnen.
Wenn der Vermieter dieser Verpflichtung aus anderen rechtlichen Gründen nur durch den Einbau denkmalgerechter Fenster nachkommen kann, muß er diese einbauen. Unberührt vom Denkmalschutz hat er Ihnen gegenüber eine zivilrechtliche Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis, dem Land Berlin gegenüber eine öffentlich-rechtliche aus dem Denkmalschutzgesetz.Im Prinzip ist der Vermieter in der Lage beiden Rechtsansprüchen gerecht zu werden.
Der Grundstücks- und Hausbesitzer hat natürlich auch das Recht, die Ansprüche des Mieters und des Denkmalschutzes einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.Zum Einbau denkmalgerechter Fenster ist er in der Regel nur im Falle eines Austausches der Fenster verpflichtet. So lange er die alten, undichten Fenster am Hause lässt, kann der Denkmalschutz seine Forderung nicht durchsetzen.Der Vermieter riskiert aber einen Mietausfall, wenn die Wohnung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar ist.

Für Mieter ist die Situation immer schwierig,da sie fast immer zwischen zwei Stühlen sitzen. Wenn nicht erkennbar ist, daß sich Ihre Lage in absehbarer Zeit bessert, steht Ihnen der Weg frei zu einem Anwalt, aber auch dem Wohnungsaufsichtamt der Stadt Berlin. Beide können Ihnen u.U. auf unterschiedliche Weise helfen.Wenn Sie Pech haben, brauchenSie noch den berühmten langen Atem.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, mit dem nochmaligen Rat, sich nicht mehr öffentlich zu der Auseinandersetzung zwischen Ihrem Vermieter und dem Denkmalschutz zu äußern.

Hans-Ulrich Flick
 
Danke sehr,........

Sehr geehrter Herr Flick,

herzlichen Dank für Ihre weitreichenden Informationen, Erklärungen und Einlassungen.
Sicher werde ich zum gegebenen Zeitpunkt davon Gebrauch machen können.
Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen
Ewald Neumann
 
Thema: Gibt es auch eine Bundes-Bau-Denkmalschutzbehörde???????
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