Holzfenster - Pfusch - Risse, Farbe blättert ab ...

Diskutiere Holzfenster - Pfusch - Risse, Farbe blättert ab ... im Forum Fenster & Türen im Bereich - Hallo, wir haben bei einem örtlichen Fensterbauer (der keineswegs der billigste war) letzten Herbst Holzfenster fertigen und von dieser Firma...
A

Anna Blume

Guest
Hallo,

wir haben bei einem örtlichen Fensterbauer (der keineswegs der billigste war) letzten Herbst Holzfenster fertigen und von dieser Firma auch montieren lassen. Die Fenster sind aus Meranti-Holz, weiß gestrichen; abgesprochen war eine Beschichtung von Sikkens, ob diese Bschichtung letztlich verwendet wurde, wissen wir nicht. Von Beginn an gab es Probleme. Die Firma hat die Fenster Innen nachgearbeitet, weil es fast an jeden Fester Mängel gab (zig Farbfehlstellen, "Schmieren" im Glas vom Fugenmaterial etc.). Wir haben bei der Montage auf die kleinen Bläschen im Farbanstrich im Außenbereich hingewiesen. Uns wurde gesagt, das würde "sich geben". Eigentlich wussten wir es besser, aber da wir schon Probleme mit so vielen Handwerkern hatten und einen Krankheitsfall in der Familie, wollten wir es wohl glauben. Nun haben die Fenster außen nach nur ca. 9 Monaten an vielen Stellen Risse, z.T. schimmert das Holz durch. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Lack abblättert. Wir haben viele Bekannte, die auch Holzfenster (Meranti, weiß lackiert) eingebaut haben und diese sehen selbst nach vielen Jahren gut aus (obwohl nicht nachgestrichen wurde): keinerlei Risse, die Farbe blättert nicht ab. Offensichtlich wurde bei uns nicht schlecht gepfuscht. Entweder war das Holz noch feucht bzw. von schlechter Qualität, offenbar wurde auch "altes" Holz aus rückgebauten Fenstern verwendet oder es handelt sich um eine schlechte Beschichtung bzw. es wurde nicht fachgerecht beschichtet.
Welches Vorgehen ratet Ihr uns? Sollen wir einen Gutachter bestellen oder zuerst mit dem Fensterbauer (mit dem es sich allerdings schlecht reden lässt) verhandeln? Wie sähe eine fachgerechte Sanierung aus? Wie gesagt, die Firma musste bereits letzten Herbst im Innenbereich nachstreichen und das ist nicht wirklich gut geworden (ohne anschleifen etc.). Wir haben trotz der mäßig gut sanierten Mängel den vollen Preis bezahlt (wie gesagt, wir hatten damals andere Sorgen) und als kleine "Entschädigung" eine Garantie von 5 Jahren auf die Farbe erhalten. Das kann jetzt wahrscheinlich helfen, oder?

Danke Euch im Voraus.

Gruß,
Anna Blume
 
um

helfen zu können, muß erst einmal die Vertragsgrundlage (BGB oder VOB) und die Abnahmeformaitäten bekannt sein. Gab es ein förmliche Abnahme und wurden da die Mängel bereits benannt ?
 
Holzfenster-Pfusch

Hallo Olaf,

danke für die schnelle Rückmeldung. Ich habe mir eben das Angebot angeschaut und bin einigermaßen verwirrt: Da steht weder was von BGB noch VOB. Es handelt sich aber um "Denkmalschutz-Fenster". Eine "förmliche" Abnahme fand nicht statt. Wir haben aber den Firmenchef wiederholt mündlich auf die Mängel hingewiesen. Er hat auch einen Mitarbeiter abgestellt, der an 3 Tagen im Innenbereich nachgearbeitet hatte. Wir haben außer der 5-Jahres-Garantie auf die Farbe eine schriftliche Aufstellung sämtlicher Mängel (auch derjenigen im Außenbereich), die von einem Mitarbeiter, der den Laden in 2 Jahren übernehmen wird, gemacht wurde. Kann uns das irgendwie helfen, ansonsten müssten wir hier doch über die Garantie weiterkommen. Die Frage ist nur, wie sieht eine anständige Sanierung aus. Wir befürchten, dass die uns einfach wieder Farbe draufklatschen wollen.

Danke und Gruß,
Anna Blume
 
Langsam

erst mal der Reihe nach - soweit ich Zeit habe, kann ich helfen:
1. Es ist ein Vetrag vach BGB, da keine VOB vereinbart wurde.
2. Es fand keine förmliche Abnahme statt - da geht man eigentlich von einer Abnahme durch Bezahlung aus. Optische Mängel, die zum damaligen Zeotpunkt schon bestanden haben und nicht bemängelt worden (Beweislast), sind von der Gewährleistung weitestgehend ausgeschlossen.

- würde diese schriftliche Aufstellung von der Firma gegengezeichnet, bei Einschreiben oder unter zeugen übergeben ?
 
Fenster - Pfusch

Es handelt sich um eine handschriftliche Aufstellung, die vom Mitarbeiter/zukünftigen Chef verfasst und gegengezeichnet wurde. Die Risse und Farbabblätterungen im Außenbereich waren letzten Herbst noch nicht zu sehen (lediglich einzelne kleine Bläschen in der Beschichtung). Die Risse haben sich erst im Laufe der letzten paar Wochen v.a. an den Fenstern an der Hausfront (Sonneneinstrahlung) herausgebildet.
Selbst wenn wir diese Aufstellung nicht hätten, müsste doch über die 5-Jahres-Garantie auf die Beschichtung eine Gewährleistung bestehen.

Danke für die Mühe und die Zeit.
Anna Blume
 
Gescheit oder gar nicht …

Hallo

Wenn Sie es richtig machen wollen mit den Mängeln, nehmen Sie sich eine RA, der Sie da richtig beraten kann und alles hieb- und stichfest machen kann.

Da geht es um Fristen, Beweise, Gutachten, Verträge und nicht um "Meinungen"!

Eine "Rechtsberatung" via Inter-Nett wird ein Schuss in den Ofen!

FK
 
Schriftlich

Hallo Anna Blume

zeigen sie die Mängel dem Vertragspartner (Hersteller o. Einbauer) schriftlich an. Machen sie also eine Liste Ihrer Mängel. Dazu kann auch die schlechte Nacharbeit im Innenbereich gehören. Ich würde aber nur die Mängel anzeigen, die echte Mängel sind und auf nicht fachgerechte Arbeit schließen lassen.
Diese schriftliche Mängelanzeige wird erst vollständig, wenn sie dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Nacharbeit stellen. In einem Fall wie Ihrem würde ich vier Wochen nach Zustellung der Mängelanzeige für die untere Grenze halten.
Schreiben sie die Frist mit Datum bis ##.##.2012 in die Mängelanzeige und geben sie ihre weitergehend geplanten schritte an.

Die weitergehenden Schritte kommen darauf an, ob sie sich bei den Mängeln sicher sind, das jedes Gericht diese genau so auch sieht. Wenn sie sich da unsicher sind, dann lassen sie sich durch einen Gutachter beraten.
Kleiner Tipp - schauen sie, das der Gutachter nicht im gleichen Gebiet tätiger Mitbewerber und Mitglied der gleichen Kammer, wie der Vertragspartner ist.

Sind sie sicher, das die Mängel als solche (und nicht nur als optische Fehlstellen die kein mittelfristigen Folgen haben), dann gehen sie den Rechtsweg.
d.h. sie schalten einen Anwalt ein.
 
Schriftlich

Guten Morgen in die Runde,

dankeschön für die Antworten.
Herr Mattonet, es handelt sich um richtige Risse, durch die das Holz zu sehen ist, d.h. es kann Wasser eindringen und es geht nicht (nur) um Optik. An den Rissstellen löst sich z.T. schon die Farbe (nach 9 Monaten!). Wir machen eine schriftliche Aufstellung, danke für die hilfreichen Tipps bezgl. Fristen und v.a. Gutachter ...

Gruß,
Anna Blume
 
und

alle Schriftstücke an die Tischlerei mit Nachweis des Zuganges, das könnte im Streitfall wichtig sein.
Und beim Anwalt jemanden suchen, der Baurecht "vorn" stehen hat. Ist etwas anderes als Familienrecht ....
und bedenkt auf See und vor Gericht seid Ihr mit Gott allein. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.
 
Kommunikationsproblem?

"… Fensterbauer (mit dem es sich allerdings schlecht reden lässt)… "
Spricht er etwa nur polnisch?
 
Kommunikationsproblem

Ne, er ist "waschechtdeutsch", hat aber was Gutsherrenhaftes, eine gar gräusliche Kombination ...
Übrigens, unser türkischer Fliesenleger ist der einzige Handwerker, der sich an die alten Steinzeugfliesen getraut hat und mit dem wir richtig Glück hatten.

Gruß und nochmals herzlichen Dank für die Hilfe im Forum,
Anna Blume
 
Nationalität

sagt nichts über Qualität, besser sind Reverenzen. Und eine sichere Vertragsgrundlage kann vor unliebsamen Überraschungen schützen.
 
Thema: Holzfenster - Pfusch - Risse, Farbe blättert ab ...

Ähnliche Themen

W
Antworten
3
Aufrufe
557
KHH
M
Antworten
29
Aufrufe
1.668
Andreas Teich
A
P
Antworten
8
Aufrufe
2.027
powerschwabe
P
C
Antworten
2
Aufrufe
1.257
cetus1980
C
Zurück
Oben