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Shongololo
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Guten Tag!
Ich Schreibe in der Hoffnung eine Auskunft zu kriegen bei einen Problem der scheinbar nicht so leicht zu lösen ist.
Unser Haus ist direkt am Nachbarhaus bzw. an die Garage/Schuppen/Scheune von Nachbar gebaut.
Wir hatten uns schon vor zwei Jahren als wir das Haus gekauft haben, wie man so lebt mit 3 hässlichen Fenstern in der Nachbarwand, die direkt zu uns hin aufgemacht werden können.
Es dauerte auch nicht lange bevor ein Person oben am Scheunenfenster auf uns runterglotzte! Dieser Person duckte auch gleich weg als es bemerkte das ich es sah. Seitdem fühlte sich der kleine Hinter/Innenhof nicht mehr so Privat.
Obwohl man da schön im Sommer Wäsche aufhängen kann, gab es keine Spuren davon das die vorigen Bewohner jemals da eine Leine hatten.
Ich brachte Leinen an und hing die Wäsche hin. Es dauerte nicht lange bevor wir von Nachbarn angeschrien wurden das wir 'sein Licht klauen'.
Erst vor kurzem rief ich mal beim Bauamt an. Ein freundlicher Herr vom Amt hat sich unsere Bauakte besorgt und kam zu uns um es sich anzuschauen. Er wollte auch die Akte vom Nachbarn heraussuchen - nur ist die überhaupt nicht aufzufinden!
Jedenfalls machte der Herr gleich Bildern von den Fenstern und sagte das nach seiner Meinung die 'Öffnungen' in der Wand nicht zulässig sind da sie nicht mit den Brandschützverordnungen Konform seien und da man ganz unbemerkt, in unsere Abwesenheit, auf unseren Hof gelangen kann, unsere Sicherheit auch nicht gewährt. Ausserdem, da es sich nicht um Wohnräume handelt ist es mit 'dem Licht klauen' hinfällig.
Abgesehen von alldem ist die Scheunendach und auch die Eternitplatten wohinter Stroh, Gerste usw. gelagert werden ziemlich marode! So Fallen immer Dachziegelstücke in unterschliedlichen grösse, und Stroh und Gerste oder irgendeine Art Getreide ständig auf unserem Hof.
Auf meine Frage zu was wir machen können um ein bisschen mehr Privatheit zu haben, sagte er dass es uns erlaubt ist einen Sichtschutz vor den ganzen Fenstern anzubringen, gleich vor dem Fenstern, solange nichts an dem Nachbarhaus befestigt wird.
Zuerst habe ich dann vor dem grössten Fenster einem Regal mit mehrere schwere Blumentöpfe aufgestellt. Kein viertelstunde war vergangen bevor sich gleich Garagen und Scheunenfenster öffneten und ich lauthals von der Bauer und seine Frau angeschrien wurde. Ich hätte das aufgestellte sofort da wegzunehmen sonst würden Sie es umwerfen. Nachdem sich Ihren Sohn dazu gesellte kam es auch soweit! Überall kaputte Blumentöpfe und Blumenerde.
Gestärkt von der Aussage von dem Herr vom Amt habe ich danach grosse Tücher von alle Fenstern gehängt (ohne was an Nachbarhaus zu befestigen).
Heute kam dann einem Brief vom Nachbars Anwalt....
Er gibt die Nachbarn recht mit Ihren 'Lichtklau' und Schreibt: 'da diese Räume nicht für den gewöhnlichen Aufenthalt von Menschen gedacht sind, ist auch ausgeschlossen, dass quasi hier eine 'Beobachtung' stattfindet'.
Der Anwalt verweist darauf dass das Gebäude indem sich die Fenstern befinden in 19. Jahrhundert errichtet worden und Bestandsschutz 'genießen', und sagt dass das aktuell geltende niedersächsische Baurecht keine unmittelbare Geltung erlangen kann.
Das Lichtrecht des §23 Nds. Nachbarrechtsgesetz gibt seine Mandanten an den Fenstern Bestandschutz, welches auch über etwaigen Belangen der Nds. Bauordnung steht.
Wir sind somit Aufgefordert innerhalb von einen gesetzen Frist die Vorhänge zu entfernen.
Wer hat denn nun Recht? Kommt Bestandsschutz wirklich vor moderne Brandschutz und Sicherung von Eigentum?
Danke,
Shongololo
Ich Schreibe in der Hoffnung eine Auskunft zu kriegen bei einen Problem der scheinbar nicht so leicht zu lösen ist.
Unser Haus ist direkt am Nachbarhaus bzw. an die Garage/Schuppen/Scheune von Nachbar gebaut.
Wir hatten uns schon vor zwei Jahren als wir das Haus gekauft haben, wie man so lebt mit 3 hässlichen Fenstern in der Nachbarwand, die direkt zu uns hin aufgemacht werden können.
Es dauerte auch nicht lange bevor ein Person oben am Scheunenfenster auf uns runterglotzte! Dieser Person duckte auch gleich weg als es bemerkte das ich es sah. Seitdem fühlte sich der kleine Hinter/Innenhof nicht mehr so Privat.
Obwohl man da schön im Sommer Wäsche aufhängen kann, gab es keine Spuren davon das die vorigen Bewohner jemals da eine Leine hatten.
Ich brachte Leinen an und hing die Wäsche hin. Es dauerte nicht lange bevor wir von Nachbarn angeschrien wurden das wir 'sein Licht klauen'.
Erst vor kurzem rief ich mal beim Bauamt an. Ein freundlicher Herr vom Amt hat sich unsere Bauakte besorgt und kam zu uns um es sich anzuschauen. Er wollte auch die Akte vom Nachbarn heraussuchen - nur ist die überhaupt nicht aufzufinden!
Jedenfalls machte der Herr gleich Bildern von den Fenstern und sagte das nach seiner Meinung die 'Öffnungen' in der Wand nicht zulässig sind da sie nicht mit den Brandschützverordnungen Konform seien und da man ganz unbemerkt, in unsere Abwesenheit, auf unseren Hof gelangen kann, unsere Sicherheit auch nicht gewährt. Ausserdem, da es sich nicht um Wohnräume handelt ist es mit 'dem Licht klauen' hinfällig.
Abgesehen von alldem ist die Scheunendach und auch die Eternitplatten wohinter Stroh, Gerste usw. gelagert werden ziemlich marode! So Fallen immer Dachziegelstücke in unterschliedlichen grösse, und Stroh und Gerste oder irgendeine Art Getreide ständig auf unserem Hof.
Auf meine Frage zu was wir machen können um ein bisschen mehr Privatheit zu haben, sagte er dass es uns erlaubt ist einen Sichtschutz vor den ganzen Fenstern anzubringen, gleich vor dem Fenstern, solange nichts an dem Nachbarhaus befestigt wird.
Zuerst habe ich dann vor dem grössten Fenster einem Regal mit mehrere schwere Blumentöpfe aufgestellt. Kein viertelstunde war vergangen bevor sich gleich Garagen und Scheunenfenster öffneten und ich lauthals von der Bauer und seine Frau angeschrien wurde. Ich hätte das aufgestellte sofort da wegzunehmen sonst würden Sie es umwerfen. Nachdem sich Ihren Sohn dazu gesellte kam es auch soweit! Überall kaputte Blumentöpfe und Blumenerde.
Gestärkt von der Aussage von dem Herr vom Amt habe ich danach grosse Tücher von alle Fenstern gehängt (ohne was an Nachbarhaus zu befestigen).
Heute kam dann einem Brief vom Nachbars Anwalt....
Er gibt die Nachbarn recht mit Ihren 'Lichtklau' und Schreibt: 'da diese Räume nicht für den gewöhnlichen Aufenthalt von Menschen gedacht sind, ist auch ausgeschlossen, dass quasi hier eine 'Beobachtung' stattfindet'.
Der Anwalt verweist darauf dass das Gebäude indem sich die Fenstern befinden in 19. Jahrhundert errichtet worden und Bestandsschutz 'genießen', und sagt dass das aktuell geltende niedersächsische Baurecht keine unmittelbare Geltung erlangen kann.
Das Lichtrecht des §23 Nds. Nachbarrechtsgesetz gibt seine Mandanten an den Fenstern Bestandschutz, welches auch über etwaigen Belangen der Nds. Bauordnung steht.
Wir sind somit Aufgefordert innerhalb von einen gesetzen Frist die Vorhänge zu entfernen.
Wer hat denn nun Recht? Kommt Bestandsschutz wirklich vor moderne Brandschutz und Sicherung von Eigentum?
Danke,
Shongololo