Wer hat Recht?

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Shongololo

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Guten Tag!
Ich Schreibe in der Hoffnung eine Auskunft zu kriegen bei einen Problem der scheinbar nicht so leicht zu lösen ist.
Unser Haus ist direkt am Nachbarhaus bzw. an die Garage/Schuppen/Scheune von Nachbar gebaut.
Wir hatten uns schon vor zwei Jahren als wir das Haus gekauft haben, wie man so lebt mit 3 hässlichen Fenstern in der Nachbarwand, die direkt zu uns hin aufgemacht werden können.
Es dauerte auch nicht lange bevor ein Person oben am Scheunenfenster auf uns runterglotzte! Dieser Person duckte auch gleich weg als es bemerkte das ich es sah. Seitdem fühlte sich der kleine Hinter/Innenhof nicht mehr so Privat.
Obwohl man da schön im Sommer Wäsche aufhängen kann, gab es keine Spuren davon das die vorigen Bewohner jemals da eine Leine hatten.
Ich brachte Leinen an und hing die Wäsche hin. Es dauerte nicht lange bevor wir von Nachbarn angeschrien wurden das wir 'sein Licht klauen'.
Erst vor kurzem rief ich mal beim Bauamt an. Ein freundlicher Herr vom Amt hat sich unsere Bauakte besorgt und kam zu uns um es sich anzuschauen. Er wollte auch die Akte vom Nachbarn heraussuchen - nur ist die überhaupt nicht aufzufinden!
Jedenfalls machte der Herr gleich Bildern von den Fenstern und sagte das nach seiner Meinung die 'Öffnungen' in der Wand nicht zulässig sind da sie nicht mit den Brandschützverordnungen Konform seien und da man ganz unbemerkt, in unsere Abwesenheit, auf unseren Hof gelangen kann, unsere Sicherheit auch nicht gewährt. Ausserdem, da es sich nicht um Wohnräume handelt ist es mit 'dem Licht klauen' hinfällig.
Abgesehen von alldem ist die Scheunendach und auch die Eternitplatten wohinter Stroh, Gerste usw. gelagert werden ziemlich marode! So Fallen immer Dachziegelstücke in unterschliedlichen grösse, und Stroh und Gerste oder irgendeine Art Getreide ständig auf unserem Hof.
Auf meine Frage zu was wir machen können um ein bisschen mehr Privatheit zu haben, sagte er dass es uns erlaubt ist einen Sichtschutz vor den ganzen Fenstern anzubringen, gleich vor dem Fenstern, solange nichts an dem Nachbarhaus befestigt wird.
Zuerst habe ich dann vor dem grössten Fenster einem Regal mit mehrere schwere Blumentöpfe aufgestellt. Kein viertelstunde war vergangen bevor sich gleich Garagen und Scheunenfenster öffneten und ich lauthals von der Bauer und seine Frau angeschrien wurde. Ich hätte das aufgestellte sofort da wegzunehmen sonst würden Sie es umwerfen. Nachdem sich Ihren Sohn dazu gesellte kam es auch soweit! Überall kaputte Blumentöpfe und Blumenerde.
Gestärkt von der Aussage von dem Herr vom Amt habe ich danach grosse Tücher von alle Fenstern gehängt (ohne was an Nachbarhaus zu befestigen).
Heute kam dann einem Brief vom Nachbars Anwalt....
Er gibt die Nachbarn recht mit Ihren 'Lichtklau' und Schreibt: 'da diese Räume nicht für den gewöhnlichen Aufenthalt von Menschen gedacht sind, ist auch ausgeschlossen, dass quasi hier eine 'Beobachtung' stattfindet'.
Der Anwalt verweist darauf dass das Gebäude indem sich die Fenstern befinden in 19. Jahrhundert errichtet worden und Bestandsschutz 'genießen', und sagt dass das aktuell geltende niedersächsische Baurecht keine unmittelbare Geltung erlangen kann.
Das Lichtrecht des §23 Nds. Nachbarrechtsgesetz gibt seine Mandanten an den Fenstern Bestandschutz, welches auch über etwaigen Belangen der Nds. Bauordnung steht.
Wir sind somit Aufgefordert innerhalb von einen gesetzen Frist die Vorhänge zu entfernen.
Wer hat denn nun Recht? Kommt Bestandsschutz wirklich vor moderne Brandschutz und Sicherung von Eigentum?
Danke,
Shongololo
 
Wer hat recht?

Hallo Herr Shongololo,
meines Wissens nach muss ein Fenster, das an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück zeigt als Baulast ins Grundbuch eingetragen werden.
Wenns nicht drin steht stellt sich die Frage: Warum nicht? Ich könnte mir vorstellen, dass diese Frage Ihr Nachbar zu beantworten hat und nicht Sie!
Ich habe auch zwei Fenster zum Nachbargrundstück. Mein Haus ist vermutlich vor 1700 gebaut worden und die Fensteröffnungen sehen aus wie alter Bestand. Es könnte also Bestandschutz gelten. Trotzdem machte mich die Dame vom Bauamt darauf aufmerksam, dass ich zu beweisen hätte dass das wirklich der Fall ist, wenn mein Nachbar das Fenster weghaben will.
Mein anderer Nachbar hat Fenster in meine Richtung. Die hätte er da nicht reinbauen dürfen ohne Eintrag ins Grundbuch. Ich sage nichts dazu, weil ich keinen Streit will und weil ich mir denke die können dann auch sehen ob jemand bei mir was klaut. Und wenn die mir mal blöd kommen stell ich denen auch was vors Fenster. Ob diese Fenster dann Bestandschutz haben, weil ich sie zu lange geduldet habe weiß ich nicht. Ich meine aber, der Bestandschutz ohne Grundbucheintrag hängt mit dem Baujahr des Hauses zusammen.
Ich hoffe zu diesem Thema äußern sich noch andere schlaue Menschen von Fachwerk. de. Man lernt ja nie aus
Mit freundlichen Grüßen aus Nordvorpommern
Ralph Schneidewind
 
Mitunter...

...ist ein "Angriff" an mehreren Fronten erfolgreich. Fordern Sie die Leute doch 'mal auf, Ihre mürbe Laube zu festigen. Daß Sie ständig Dachteile und Scheuneninhalt auf Ihrem Hof liegen haben, ist mit Sicherheit nicht hinzunehmen.

Ein Kompromiß könnte in Sachen Licht doch sein, daß die Fenster mit einem Glas zugesetzt werden (Glasbausteine?), durch die man nicht durchschauen kann. Da müssen Sie das nicht zuhängen.

"da diese Räume nicht für den gewöhnlichen Aufenthalt von Menschen gedacht sind" - wäre das ja auch keine Einschränkung für den Eigentümer. Ob das aber mit leicht bornierten Bauern hinzubekommen ist?

Den Bestandsschutz würde ich prüfen lassen. Vielleicht sind die Fenster später "schwarz" dazugekommen?

Grüße

Thomas
 
Hallo,

bitte nehmen Sie mir meine Diagnose nicht übel: Sie befinden sich in der gefährlichen Phase des Nachbarkrieges und gehören alle beide vor den Schiedsmann.
Dort sollten Sie klarstellen, was sie wollen und wie Sie die Einhaltung kontrollieren wollen.

Viel Erfolg !
 
Die Antwort steht im Text..

Hallo.

Auch ich habe mächtig Ärger ähnlicher Art. Allerdings bin ich diejenige, die mehrere Fenster zum Hof des Nachbarn hat. Bei mir ist es allerdings so, dass ich die Räume ständig bewohne, das Haus sehr sehr alt ist und deshalb haben die Fenster wohl Bestandsschutz besteht.

- Der Anwalt der Gegenseite beschreibt doch selbst: "dass die Räume hinter den Fenstern nicht ständig bewohnt werden"... und wenn das der Fall ist, können sie sehr wohl so behangen usw. werden, dass keine Leute Eure Privatsphäre stören können.
- betreffs Einbruchschutz würde ich fordern, diese Fenster mit Gittern zu verkleiden

Ich sehe gute Chancen für Euch.

Mein Nachbar kann fordern -und ich müsste dem auch nachkommen-, die Fenster zu vergittern. Denn das war anno irgendwann so vorgesehen, jedenfalls im Gebiet Braunschweiger Land. Und wenn er die Räume -angeblich- ja sowieso nicht bewohnt, kann es ihm doch wohl egal sein, ob da Licht durchkommt oder nicht.

Ich wünsche Euch einen langen Atem, einen sehr guten Anwalt für Nachbarrecht und trotzdem ein übrige zufriedenstellende Nachbarschaft
 
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