Fenster zur nachbargrenze

Diskutiere Fenster zur nachbargrenze im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Sehr geehrte Damen und Herren. vor ca. einem Jahr ist das nachbar Haus abgebrannt, Nach dem Brand wurde dass Haus Abgeriessen. das haus hat dann...
G

giuffrida

Guest
Sehr geehrte Damen und Herren.

vor ca. einem Jahr ist das nachbar Haus abgebrannt, Nach dem Brand wurde dass Haus Abgeriessen. das haus hat dann der sohn geerbt. ca. 1 Jahr später hat der nachbarn immer noch nicht gebaut. Durch den Brand hats unsere fassade und giebel auch mit erwischt. Als wir den Giebel so wie die Fassade iRennoviert haben, haben nach telefonischer auskunft beim landratsamt nachgefragt ob ich fenster an unsere Fassade anbringen könnte.

Zur dieser zeit (Jahr 2012) war die antwort solange da kein haus steht wäre dass kein problem.(Leider hatte ich kein antrag gestellt.)

Nun ist die Fassade fertig mit fenster und siehe da heute kommt ein schreiben vom Ortsverwaltung bzg. Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahrendass weil der nachbarn einem carport an der grünstück grenze bauen möchte. (Jahr 2013) bzw. heute wollte den Antrag gerade vorbereiten und rufe gleich beim Landratsamt und frage nach ob ich jetzt die Fenster drin lassen kann.weil noch kein Haus steht.
Antwort: das kann nicht sein das der sowas gesgt hat!!!???
Hab jetzt einem termin beim landratsamt ob die fenster nun drin bleiben können oder nicht.

einer diese fenter ist soger dort wo er sogar sein carpot teoretisch auch in machen möchte.

Die anderen fenster sinb aber ab 5m höhe bzw. im 2OG und DG.
und es sind auch die einziegen fenszer weil es früher einem bauernhaus war.
 
Liebe(r) Giuffrida

1. beim Schreiben bitte Groß- und Kleinschreiben berücksichtigen, solche Texte lesen bereitet (optisch) keine Freude.
"einer diese fenter ist soger dort wo er sogar sein carpot teoretisch auch in machen möchte" - bitte etwas deutlicher ausdrücken, was Du meinst ! Wir müssen sonst raten !

2. Skizze (Lageplan) und Fotos bitte ! Nur so wird die Beratung hier sinnvoll. Dazu aber bitte ksotenlos anmelden !

3. Fenster im Abstandsbereich (3 m) sind problematisch - je nach Bauordnung. Und das nach eigener Erfahrung auch unabhängig von einer (nicht) vorhandenen Bebauung!
 
Thema: Fenster zur nachbargrenze

Ähnliche Themen

L
Antworten
8
Aufrufe
413
KHH
M
Antworten
29
Aufrufe
1.535
Andreas Teich
A
M
Antworten
2
Aufrufe
918
ThomasDübel
ThomasDübel
Zurück
Oben