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Nicole6
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Hallo,
wir bauen gerade einen Teil des Dachgeschosses unseres Fachwerkhauses zu Wohnraum aus. Eigentlich steht unser Haus auch unter Denkmalschutz.
Zur Baugenehmigung haben wir noch ein paar Auflagen der Denkmalschutzbehörde bekommen. U.a. die vorherige Abstimmung der Fenster.
Das es Holzfenster seien sollen, war klar uns auch von uns gewünscht.
Nun geht es um die Fenster im Giebel. Hier soll je dreimal in vier Fächer ein Fenster eingesetzt werden.
Unser Wunsch: zwei- bis dreifach verglast und zum Öffnen.
Mein Mann war direkt bei der Behört und nun wurde ihm gesagt, das die es dort am liebsten hätten, wenn einfach eine Glasscheibe in das Fachwerk eingesetzt wird.
Bei der Agumentation, dass es sich hier bei zwei Zimmern um die einzigen Fenster und somit Lüftungsmöglichkeit handle, hieß es: Lüften werde eh Überbewertet!
Der Hinweis der Engergieeffizienz unsererseites wurde mit dem Komentar, das können sie sich eh abschminken, beantwortet.
Desweitern wurde ihm mitgeteilt, dass unser Haus wohl aus dem Denkmalschutz raus genommen wurde/wird. Aber die Auflagen trotzdem sind, da ein Haus in der Nachbarschaft noch unter Denkmalschutz steht.
Für uns ist dies jetzt allerding sehr unpraktisch, da ja nun keine Abscheibung der Sanierung mehr möglich ist und weitere Förderungen gibt es auch nicht.
Unter diesem Voraussetzungen hätten wir uns den Ausbau eigentlich andersüberlegt und evt. neu gebaut.
Auf Anfragen vor einem halben Jahr bei der Behörde, um schon mal eine gute Grundstimmung zu schaffen, wurden wir auf später vertröstet.
Soviel dazu, dass man gemeinsam Lösungen finden kann!
Weiß jemand, ob es hier trotzdem noch Abschreibungsmöglichkeiten gibt, da ja das Haus noch unter Denkmalschutz steht. (Schriftlich haben wir ja noch nichts bekommen)
Oder, ob wir alle Auflagen einhalten müssen, da wir ja raus sollen aus dem Denkmalschutz!
Viele Grüße
Nicole
wir bauen gerade einen Teil des Dachgeschosses unseres Fachwerkhauses zu Wohnraum aus. Eigentlich steht unser Haus auch unter Denkmalschutz.
Zur Baugenehmigung haben wir noch ein paar Auflagen der Denkmalschutzbehörde bekommen. U.a. die vorherige Abstimmung der Fenster.
Das es Holzfenster seien sollen, war klar uns auch von uns gewünscht.
Nun geht es um die Fenster im Giebel. Hier soll je dreimal in vier Fächer ein Fenster eingesetzt werden.
Unser Wunsch: zwei- bis dreifach verglast und zum Öffnen.
Mein Mann war direkt bei der Behört und nun wurde ihm gesagt, das die es dort am liebsten hätten, wenn einfach eine Glasscheibe in das Fachwerk eingesetzt wird.
Bei der Agumentation, dass es sich hier bei zwei Zimmern um die einzigen Fenster und somit Lüftungsmöglichkeit handle, hieß es: Lüften werde eh Überbewertet!
Der Hinweis der Engergieeffizienz unsererseites wurde mit dem Komentar, das können sie sich eh abschminken, beantwortet.
Desweitern wurde ihm mitgeteilt, dass unser Haus wohl aus dem Denkmalschutz raus genommen wurde/wird. Aber die Auflagen trotzdem sind, da ein Haus in der Nachbarschaft noch unter Denkmalschutz steht.
Für uns ist dies jetzt allerding sehr unpraktisch, da ja nun keine Abscheibung der Sanierung mehr möglich ist und weitere Förderungen gibt es auch nicht.
Unter diesem Voraussetzungen hätten wir uns den Ausbau eigentlich andersüberlegt und evt. neu gebaut.
Auf Anfragen vor einem halben Jahr bei der Behörde, um schon mal eine gute Grundstimmung zu schaffen, wurden wir auf später vertröstet.
Soviel dazu, dass man gemeinsam Lösungen finden kann!
Weiß jemand, ob es hier trotzdem noch Abschreibungsmöglichkeiten gibt, da ja das Haus noch unter Denkmalschutz steht. (Schriftlich haben wir ja noch nichts bekommen)
Oder, ob wir alle Auflagen einhalten müssen, da wir ja raus sollen aus dem Denkmalschutz!
Viele Grüße
Nicole