Dachausbau Fachwerkhaus, Denkmalschutz und Abschreibung, Fenster

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Nicole6

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Hallo,
wir bauen gerade einen Teil des Dachgeschosses unseres Fachwerkhauses zu Wohnraum aus. Eigentlich steht unser Haus auch unter Denkmalschutz.
Zur Baugenehmigung haben wir noch ein paar Auflagen der Denkmalschutzbehörde bekommen. U.a. die vorherige Abstimmung der Fenster.
Das es Holzfenster seien sollen, war klar uns auch von uns gewünscht.
Nun geht es um die Fenster im Giebel. Hier soll je dreimal in vier Fächer ein Fenster eingesetzt werden.
Unser Wunsch: zwei- bis dreifach verglast und zum Öffnen.
Mein Mann war direkt bei der Behört und nun wurde ihm gesagt, das die es dort am liebsten hätten, wenn einfach eine Glasscheibe in das Fachwerk eingesetzt wird.
Bei der Agumentation, dass es sich hier bei zwei Zimmern um die einzigen Fenster und somit Lüftungsmöglichkeit handle, hieß es: Lüften werde eh Überbewertet!
Der Hinweis der Engergieeffizienz unsererseites wurde mit dem Komentar, das können sie sich eh abschminken, beantwortet.

Desweitern wurde ihm mitgeteilt, dass unser Haus wohl aus dem Denkmalschutz raus genommen wurde/wird. Aber die Auflagen trotzdem sind, da ein Haus in der Nachbarschaft noch unter Denkmalschutz steht.
Für uns ist dies jetzt allerding sehr unpraktisch, da ja nun keine Abscheibung der Sanierung mehr möglich ist und weitere Förderungen gibt es auch nicht.

Unter diesem Voraussetzungen hätten wir uns den Ausbau eigentlich andersüberlegt und evt. neu gebaut.

Auf Anfragen vor einem halben Jahr bei der Behörde, um schon mal eine gute Grundstimmung zu schaffen, wurden wir auf später vertröstet.
Soviel dazu, dass man gemeinsam Lösungen finden kann!

Weiß jemand, ob es hier trotzdem noch Abschreibungsmöglichkeiten gibt, da ja das Haus noch unter Denkmalschutz steht. (Schriftlich haben wir ja noch nichts bekommen)
Oder, ob wir alle Auflagen einhalten müssen, da wir ja raus sollen aus dem Denkmalschutz!

Viele Grüße
Nicole
 
Ein Raum muss die Möglichkeit haben natürlich belüftet zu werden. Wenn es sich hierbei um einen Aufenthaltsraum handelt würde ich auch über den 2. Rettungsweg argumentieren.

Was für ein Fenster war dort bisher verbaut?

Selbst wenn ein Sachbearbeiter der untere Denkmalschutzbehörde etwas "am Liebsten hat" kann er sich nicht über den vorbeugenden Brandschutz hinwegsetzen.

Zunächst sollten Sie aber einmal beim Landesamt für Denkmalpflege über den Sachverhalt erkundigen und in Erfahrung bringen weshalb und wann Ihr Gebäude aus der Denkmalliste genommen wird. Welche Eigenschaften haben es zum Denkmal gemacht und weshalb gingen diese verloren?

Wenn Sie tatsächlich von der Liste genommen werden sollen würde ich um den genauen Termin bitten und der Behörde darlegen, dass Sie mit weiteren Arbeiten erst fortfahren werden wenn das Gebäude die Denkmaleigenschaft verloren hat und dass Sie dann einen neuen Bauantrag stellen würden, bei dem die Behörde dann ja nicht mehr gehört werden muss.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Fenster

Tja, leider waren vorher noch keine Fenster eingebaut, sondern ausgemauertes Fachwerk. Und bzgl. des 2. Rettungsweges wären die Fenster auch zu klein. Hier muss es lt. Bauvorschrift ein Lichtes-Maß von 90 sein, das wäre nicht gegeben.
 
Fördermöglichkeiten

Bezgl. den Fördermöglichkeiten:
Frag mal auf dem Rathaus nach dem ELR-Programm (Entwicklung ländlicher Raum).
Hat mit Denkmalschutz nichts zu tun, ist wahrscheinlich auch Ländersache.
Voraussetzung ist KEIN offizieller Baubeginn vor Antragstellung sowie der "ländliche" Raum.

Gruß Peter
 
Raus aus dem Denkmalschutz

Danke für den Tipp. Aber wir sind schon voll in Gange. Das Dach ist schon halb runter.

Nach weiterer Rückfrage sind wir aus dem Denkmalschutz raus.
Begründung: Uns wurden mit dem Bauantrag Gauben über dem ehemaligen Wirtschaftsteil genehmigt. Dies entspricht nicht den Richtlinien für den Denkmalschutz.
Weiter Begründung: Wir haben zu sehr gedrängelt (zwei Anfrufe!!! unsererseites und ein Termin mit unserem Verantwortlichen für unsere Zeichung/Bauantrag), daher ging da mit der Baugenehmigung schneller.
Schneller bedeutet zwei Monate anstelle von üblichen drei Monaten!!!

Tja, jetzt ist die Frage, ob es überhaupt noch Abscheibungsmöglichkeiten gibt?

Auf welche Grundlage, müssen wir uns jetzt noch an die Auflagen bzgl. der Fenster halten? Lt. Denkmalschutz ist ein Gebäude in der Nähe, was unter Denkmalschutz seht.
Dies ist allerdings nur in der gleichen Straße und außerdem sind hier auch Gauben überall auf dem Dach!

Ach ja, und die Frage, welche Fenster eingebaut werden dürfen, will die Behörde jetzt mit dem Lieferanten der Fenster besprechen und nicht mit uns.
Das ist doch auch nicht normal, oder?
 
Nein, das ist nicht normal.

Sie als Auftraggeber können mit Ihrem Lieferanten verhandeln, der Denkmalschützer ist dazu nicht berechtigt. Machen Sie Ihren Fensterbauer gezielt und am Besten schriftlich darauf aufmerksam, dass Sie der Ansprechpartner sind und Sie letztlich auch die Musik bezahlen müssen.

Zur Baugenehmigung musste doch die Denkmalbehörde zustimmen. Wurde damals etwa den Gauben zugestimmt und werden diese jetzt als Grund zur Aufhebung des Denkmalschutzes gewertet? Eine anwaltliche Betrachtung wäre hier ganz gut, denn für die Abschreibungsmöglichkeiten sehe ich eher schwarz ....

Zunächst an das Landesdenkmalamt wenden und mitteilen, dass Ihr Euch hier gegängelt fühlt. Ihr sollt Auflagen des Denkmalamtes erfüllen obwohl das Haus aus der Liste ist.
Rechtlich ist das hingegen in Ordnung, weil die Baugenehmigung noch unter Denkmalschutzstellung erfolgte und Ihr Euch an die damaligen Auflagen halten müsst.

Ihr braucht das schriftlich, dass und wann Euer Haus von der Liste gestrichen wurde, erst dann kann wirksam agiert werden => Landesamt. Die Auskunft kann Euch keiner verweigern.
Anschließend kann das Problem wahrscheinlich über eine Abweichung vom Bauantrag geklärt werden, da nach einer Streichung aus der Denkmalliste diese Behörde nicht mehr gehört werden müsste – aber es gäbe noch andere Wege.

Teile doch mit ob Euer Gebäude nun wirklich gestrichen wurde. Ein Bild von der Fassade wäre interessant. Welche Nutzung soll der Raum mit den umstrittenen Fenstern erhalten?

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Dachausbau Fachwerkhaus, Denkmalschutz und Abschreibung, Fenster

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