Fenster erneuern und Denkmalschutz

Diskutiere Fenster erneuern und Denkmalschutz im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, ich bin Mieter einer Altbauwohnung in Köln. Hier kümmere ich mich nebenbei auch um die Belange der Vermieter. Aktuellstes Problem betrifft...
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AlexCGN

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Hallo,
ich bin Mieter einer Altbauwohnung in Köln. Hier kümmere ich mich nebenbei auch um die Belange der Vermieter. Aktuellstes Problem betrifft den Denkmalschutz. Es besteht das Vorhaben die Fassade zu sanieren und dabei gleich die Fenster zu erneuern, da diese noch aus der Bauzeit sind und die Einfachverglasung und die undichten Rahmen nicht mehr dem heutigen Verständnis von Umweltschutz entsprechen. Zum Zwecke der Erneuerung wurde ein Fachkundiger (mit der Sanierung von Altbauten vertrauter) Fensterbeuer zu Rate gezogen, der sorgfältig einen adäquaten Ersatz, ebenfalls in Holz, wie die orginalen Fenster, plante.
Als gesetzestreuer Bürger teilte man sein Vorhaben natürlich der zuständigen Behörde für Denkmalschutz mit. Bei einem Ortstermin wurden die Fenster von einem Mitarbeiter dieser Behörde besichtigt und für NICHT austauschwürdig bewertet. Grund hierfür seien der gute Zustand der alten Holzrahmen und die erhaltungswürdigen Beschläge. Als Alternative zu komplett neuen Fenstern wurden von dem Mitarbeiter der zuständigen Behörde Kastenfenster, die von innen vor jedes Fenster zu bauen sind vorgeschlagen oder Holzrahmen mit Scheiben, die von innen auf das alte Fenster aufgeschraubt werden.
Abgesehen davon, dass die zweite Alternative die "erhaltungswürdigen" Beschläge verdecken würde, sind meiner Meinung nach, Kastenfenster der oben beschriebenen Bauart für Mieter unzumutbar.
Gibt es Möglichkeiten, das Vorhaben die Fenster komplett zu erneuern dennoch durchzusetzen? Oder muss man sich hier mit dem Amt für Denkmalschutz einigen? Denn genaue Vorschriften darüber, was genau als erhaltungswürdig gilt, konnte ich nicht finden.
 
Hallo,

da werden Sie sich einigen müssen. Aber Vorsicht: die Kölner sind fachlich sehr beschlagen, und Sie sollten sich einen Kenner der Materie mitnehmen. Es gibt nebenbei zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, deren Fenster gegen WS-verglaste Holzfenster ausgetauscht worden sind. Die kann man ja mal zitieren. Gehen Sie einfach mal durch Köln !
Unter dem Aspekt kann man ja auch mal das Wörtchen Klage fallen lassen.

Grüße vom Niederrhein
 
Ich kann die Denkmalpflege durchaus verstehen

Warum sollten intakte Fenster ausgetauscht werden. Die Vorschläge der Denkmalpflege sind doch vernünftig und nachvollziehbar. Warum sollen Innenflügel nicht zumutbar sein? Das ist doch kein plausibles Argument. Die Dämmwerte sind bei Innenflügel auch besser. Stemm- und Anputzarbeiten entfallen. Rahmenkonstruktion einfacher und damit günstiger.
Lassen Sie sich von dem Sachbearbeiter Beispiele zeigen und fragen nach Adressen von Tischler die sich mit so etwas befassen. Ein neues Fenster kann kein Ersatz für das Originalfenster sein und darum geht es eigentlich.
Meine Empfelung: Das Wörtchen Klage sollte niemals fallen.
MfG
Thams
 
@Thams

Die Argumentation des Denkmalschutzes stützt sich vor allem auf die Erhaltung des Quellen- und Zeugniswertes, sowohl von außen als auch von innen. Es ist für mich nur schwer nachvollziehbar, wie der Quellen- und Zeugniswert von innen erhalten bleiben kann, wenn ich an eine bauliche Veränderung durch Kastenfenster denke. Abgesehen davon, dass sich der Denkmalschutz hier widerspricht, halte ich es für die Mieter nicht zumutbar, eine solche räumlich Veränderung während eines Mietverhältnisses durchzuführen.
Und zu guter letzt, ist die Durchführung nicht so unproblematisch, wie sie sich darstellen könnte. An einigen Stellen ist eine Umsetzung schlicht unmöglich. In zwei Stockwerken sind Erkerfenster vorhanden, an denen die Beschläge über den inneren Mauervorsprung überstehen. Eine Befestigung am Mauerwerk ist also nicht möglich, und bei 4 unterschiedlichen Erkerfenstern dürfte eine ziemliche Konstruktion von Nöten sein, die nach meiner Meinung ziemlich in den Quellen- und Zeugniswert eingreift. Auf einer anderen Etage ist ein Balkon und damit auch eine Balkontüre vorhanden. Direkt an diese Tür schliesst ein dreiflügeliges Fenster an; ich kann mir eine, für den Mieter zumutbare Kasten-Lösung beim Willen hier nicht vorstellen! Und wie genau ein Kastenfenster bei einem vierflügeligen Fenster aussehen soll, ohne dass der Quellen- und Zeugniswert von innen beeinträchtigt wird, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Ich denke, es wird klar, warum ich Kastenfenster für nicht zumutbar halte, oder?
 
In Ihrem Fall kann

ein Planer bzw. in der Denkmalpflege erfahrener Architekt weiterhelfen. Lassen Sie sich drei Personen (Architekten)von der Denkmalpflege-Amt nennen und besprechen Sie mit denen Ihr Problem. So auf die Entfernung und ohne Kenntnis des Objektes kann Ihnen in diese Sache niemanden hier weiter helfen.
Grüße
Thams
 
Moin Alex,

genaugenommen können dir ja nur verschiedene Fachhandwerker bestätigen, dass der Vorschlag vom Denkmalamt so technisch nicht funktionieren kann...die sollten doch in Köln zu finden sein, oder?

Apropos, habt ihr schon mir der Urlaubsvertretung gesprochen...hilft manchmal.

Zusammen mit ein paar Bilden von stilechten, neuen Fenstern, sowie einem Brief anderer Mieter, die damit drohen die Miete zu mindern, falls die zugigen alten Dinger nicht ausgetauscht werden, müsste da doch was zu machen sein.....

Termiten aussetzen is jetzt vielleicht noch verfrüht.....

;-), Boris
 
Fenster erneuern und Denkmalschutz

Hallo Alex ...

ich kann mich nur der Empfehlung des Denkmalschutzes anschließen und auch der, des Architekten Thams.
Wenn Sie sich mit kompetenten Fensterhandwerkern
vorab nochmal unterhalten möchten, kann ich Ihnen
die Telefonnummern mailen.

LG Christine
 
Thema: Fenster erneuern und Denkmalschutz

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