Zulassung eines alten Schornsteins

Diskutiere Zulassung eines alten Schornsteins im Forum Sanierung allgemein im Bereich - der Schornstein meines neu gekauften Fachwerkhäuschens war etwa zwei Jahre lang abgemeldet. Die Wiederzulassung verweigert der Schornsteinfeger...
S

soloist

Guest
der Schornstein meines neu gekauften Fachwerkhäuschens war etwa zwei Jahre lang abgemeldet.
Die Wiederzulassung verweigert der Schornsteinfeger mit der Begründung eines zu großen Durchmessers (ca. 50 cm innen)
ca 150 hat der Schornstein prima funktioniert und er zieht auch jetzt noch tadellos.
Da ich nur mit Festbrennstoffen heize,und daher ausreichende
Abgastemperaturen habe, möchte ich an dem Schornstein nichts ändern.
Kann ich ggf. auf Zulassung klagen?
 
Hat der

Schornsteinfeger denn einen Lösungsvorschlag gemacht, z.B. ein Rohr einzuziehen?
Natürlich kann man gegen solche Entscheidungen juristisch vorgehen, allerdings sollte man bedenken,selbst wenn man Recht bekommt, der Bezirksschornsteinfeger bleibt für die nächsten Jahre im Geschäft. Und er wird sich bestimmt an den Vorgang erinnern ;-)).
MfG
dasMaurer

Man soll sich nie mehr Feinde schaffen, als unbedingt notwendig.
 
is ma so...

ich kenne es nur so, dass der feger meist eine Lösung vorschlägt und auch einen Betrieb seines Vertrauens "an der Hand hat"...wer die Sachen um den Vetternofen kennt, weiß, was ich meine...so isses eben
herbertchen
 
Das Problem kenne ich ;-)

Ich habe meinen Feger gefragt was ich wie machen soll, damit alles funktioniert und er zufrieden ist. Dieser Vorschlag fehlt bis jetzt noch, doch ich bin guter Dinge.

Zum großen Glück ist das Monopol der Schornsteinfeger ja gebrochen und man kann seinen Feger aus anderer Umgebung oder Land sich zu Rate und ggF zur Genehmigung einladen.


Klaus
 
mach

doch selber einen Gegenvorschlag - Einbau eines glasierten Keramikrohres mit entsprechender Abmessung - wegen der man ja ganz unschuldig anfragen kann - dann merk man, was passiert und riskiert keine böse Erinnerungen.
 
Ich würde mich 'mal...

...mit den Berechnungen für den Schornstein auseinandersetzen. Schließt man noch mehere Öfen an (oder behauptet, das tun zu wollen) passt es vielleicht auch wieder.

Außerdem: Von einer Wiederzulassung habe ich noch nichts gehört. Die kurze Nutzungspause rechtfertigt das wohl eher nicht. Soweit der Zug intakt wirkt, einfach weiter betreiben. Dann wird der Feger schon fegen kommen, und im Mangelfall abzustellende Mängel auflisten. Der Querschnitt im Bestand zählt wohl eher nicht als Mangel.

Grüße

Thomas
 
da

wäre ich etwas vorsichtiger, der Schornstein ist das eine, der anzuschließende Ofen das andere. Auch dieser muß abgenommen werden - und wenn der SF meint, daß das nicht passt, ist wohl die Ausgangssituation wieder da. Also doch ein klärendes Gespräch....
 
Ich ging bislang...

...davon aus, daß da auch noch ein Ofen aus der letzten Nutzungszeit dranhängt. Ist dem denn so?

Grüße

Thomas
 
Thema: Zulassung eines alten Schornsteins

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