Fassadensanierung - 2 Experten - 2 Meinungen

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Tomas74

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Hallo Miteinander,

In meinem alten Siedlunghaus (1935), steht die Fassadensanierung an. Es waren bereits 2 Meisterbetriebe (Maler) vor Ort um ein Angebot zu erstellen. Und mit zwei sehr unterschiedlichen Meinungen:

Ausgangslage: Alte abblätternde Dispersionsfarbe, diverse Putzhohlstellen. Kein Dachüberstand an der Stirn- und Rückseite.

Maler A:
Fassade hochdruckreinigen
Putz abklopfen/ausbessern
Armierungsfarbe
Grundierung
2 mal Silikonharzfarbe
Sockel mit Sockelfarbe
Angebot: ca. 8000 Euro bei 190m² Fassadenfläche

Maler B:
sagt die Farbe gehört komplett runter, ansonsten kein Verbund mit dem Untergrund möglich. Hochdruckreiniger alleine wird nicht reichen.
Er würde am liebsten den Oberputz komplett runterklopfen um sicher zu gehen.


Und nun? Was sagen denn die Experten hier? Es handelt sich bei beiden Malerbetrieben um örtliche, kleine Betriebe mit gutem Ruf und mir persönlich bekannt.
Dämmung kommt für mich nicht in Frage, bitte keine Ratschläge diesbezüglich.
 
Fassadengestaltung

Auch wenn es für Sie nicht in Frage kommt:
Wenn Sie keine Verbesserung der Wärmedämmung vornehmen lassen begehen Sie einen Rechtsbruch, Sie verstoßen gegen die ENEV.
Denken Sie daran.
Übrigens,dämmen kann man auch von innen.
Zur Beschichtung:
Wir sind keine Hellseher.
Keiner von uns kennt Ihre Fassade.
Vielleicht funktionieren beide Vorschläge. Fragt sich wie lange und wie teuer.
 
EnEv

Naja meines Wissens begehe ich Rechtsbruch wenn ich mehr als 10% der Fassade neu verputze. Wobei, wenn bei mehrlagigen Putzen nur der obere ersetzt wird auch die komplette Fläche möglich ist - ohne Rechtsbruch zu begehen!
 
Rechtsbruch

.. ist es nur dann, wenn man nicht dämmt obwohl es sich rechnen würde. Wenn sich Dämmen nicht amortisiert (vgl. § 25 Abs.1 Satz 2 EnEV 2014), der Gesetzgeber sieht hier 20 Jahre vor, dann muss man es nicht. Die nach Satz 1 notwendige Genehmigung erhältst du bei der Gemeinde. Innendämmung hat übrigens nichts mit einem Fassaden-Neuanstrich zu tun.
 
Anzumerken

hierbei ist noch, dass die Behörde sich nicht verweigern wird, der Ausnahme zuzustimmen.

Denn, wenn sich die Dämmung nicht amortisiert, ist diese Behörde schadensersatzplichtig.

Grüße,
Gerhard
 
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