Fassade blättert nach vier Jahren

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Edward65

Guest
Hallo Forumgemeinde,
ich habe ein Denkmal gekauft (Dopperhaus von 1890), das an einem Hafen liegt. Das Haus wurde vor dem Kauf unter Begleitung des Denkmalschutzes umfassend saniert. 2011 erfolgte die Fassadensanierung. Dabei wurden laut Rechnung Teile vom Putz ausgebessert und abschließend die Front des Hauses komplett neu gestrichen.Nun entdecke ich Risse und an einigen Stellen löst sich bereits die Farbe.

Was kann ich tun? Wie lange dauert die Gewährleistung der ausführenden Firma? Kann ich dazu mit dem betreuenden Architekt sprechen?
Ist es nicht sinnvoll, die Risse mit Gewebe zu bedecken? Ansonsten bleibt das Problem auch bei neuen Renovierungen bestehen, oder?
 
Fassade schadhaft

Der Gewährleistungszeitraum hängt von dem Vertrag ab.
Du solltest alle Rechnungen zu den Sanierungen zumindest einsehen können.
Mach Fotos der Risse und der gesamten Fassade-
sind es Rissse durch Untergrundbewegungen oder wegen Materialspannungen/- Unverträglichkeiten oder Ablösungen wegen Feuchtigkeit oä oder falschem Putz?

Was sagt das Denkmalschutzamt dazu? Wenn die die gesamte Sanierung begleitet haben müssen dort auch techn. Angaben vorliegen.

Risse sollten nur ausnahmsweise überdeckt werden-
notfalls die Farbe beseitigen/Putz abfräsen und einen geeigneten Putz mit Silikatfarbe verwenden,
um eine dauerhaft schadensfreie Lösung zu bekommen.

Zuerst die genaue Schadensursache ermitteln- ggf sind mehrere Beteiligte verantwortlich und regreßpflichtig.
Je nach Schadenshöhe ist es sinnvoll, die Fassade von einem vereidigten Sachverständigen begutachten zu lassen.
Interessante Infos zu Putz und Farben findest du unter
Www.Institut-Erfurth.de

Andreas Teich
 
Abklären ob VOB oder Werkvertragsrecht gilt.

Hallo,

Verjährung nach VOB dürfte hier 4 Jahre und nach Werkvertragsrecht 5 Jahre betragen.

Hatte zb. ein Architekt die Bauleitung inne, beginnt die Verjährung von Ansprüchen gegen diese, erst mit der Abnahme des letzten Gewerks, welches dieser zu Beaufsichtigen hatte.

Besondere Fallstricke lauern hinsichtlich der Verjährung, wenn der Auftraggeber Privatperson ist. Hier glauben viele Firmen VOB vereinbart zu haben, schließlich sei es ja immer so und man schrieb es auch ausdrücklich im Angebot...
Wurden die VOB in einzelnen Punkten von der Firma/Auftragnehmer abgewandelt oder wurde dem Auftraggeber vor der Auftragsbestätigung kein Exemplar der VOB ausgehändigt, so gilt meist Werkvertragsrecht und damit die 5 Jahre.
Eine Mangelanzeige an die beteiligten Firmen und den Architekten ist zu überlegen.

Ob und welche Ansprüche verjährt sein könnten, sollte eine erfahrener Baurechtler für sie klären.

Gruß
Detlef
 
Hallo zusammen, erst einmal vielen Dank für die Infos. Die Maßnahme war eine Sanierung, die zusammen mit dem Architekten und dem städtebaulichen Denkmalschutz in Weener durchgeführt wurde. Prüfung der Abschlussrechnung im Novemer 2012.
Wenn jetzt Mängel auftreten, muss das Denkmalamt auch informiert werden?

Viele Grüße
 
Hallo zusammen, erst einmal vielen Dank für die Infos. Die Maßnahme war eine Sanierung, die zusammen mit dem Architekten und dem städtebaulichen Denkmalschutz in Weener durchgeführt wurde. Prüfung der Abschlussrechnung im November 2012.
Wenn jetzt Mängel auftreten, muss das Denkmalamt auch informiert werden?

Viele Grüße
 
Nein

das Amt kann aber muss nicht informiert werden.

Wichtig ist, dass die Gewährleistung bzw. die Vertragsgrundlage geklärt wird.

Grüße
 
Thema: Fassade blättert nach vier Jahren

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