Fachwerkhaus unter Ensembleschutz kaufen - Vorbesitzer hat ungenehmigte Veränderung vorgenommen

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Kristin

Guest
Liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich des Denkmalschutzes. Und zwar sind wir interessiert an einem Haus, das ehemals die alte Dorfschule war und mit seinem Nebengebäude aufgrund der Nähe zur alten Dorfkirche unter Ensembleschutz steht. Nun ergibt sich folgendes Problem: Bei den Besichtigungen fielen uns Veränderungen auf, die definitiv nicht von der Denkmalschutzbehörde genehmigt wurden, darunter Kunststofffenster, aber auch Zierplatten und gestrichene Flächen an den Außenfassaden. Der Markler beruhigte uns mit einem Verweis auf den Bestandsschutz, die Veränderungen sind jedoch teilweise noch kein Jahr alt und sind definitiv gehen bestehende Auflagen entstanden. Meine Frage ist nun, ob wir von der Denkmalschutzbehörde zum Rückbau verdonnert werden kann? Wir möchten das Haus definitiv wieder herrichten, allerdings sehen wir uns finanziell nicht in der Lage, dies alles sofort zu erledigen. Hat jemand von euch Erfahrungen oder Tipps bzw. sollte man dann eher die Finger davon lassen?

Mit freundlichen Grüßen
Kristin
 
Genehmigung

Es gibt keinen Bestandsschutz für nicht genehmigte Umbauten - sie sind einfach unzulässig und könnten (!) zurückgebaut werden müssen. Ein Grund, den Kaufpreis um die mögliche Kosten zu reduzieren. Dem Makler kann man da nicht trauen, er will nur verkaufen.
 
Denkmalschutz

Es kommt auf den Denkmalschutz an. Am Besten vor dem Kauf ein Beratungsgespräch mit dem Denkmalschutz machen. In der Regel sind die nett und hilfsbereit, besonders gerne sieht man es das man die Behörde von Anfang an mit einbezieht. Sachlage vortragen - und die Bedenken absprechen.
Der Denkmalschutz freut sich über einen Eigentümerwechsel der die Behörde mit einbezieht - was der Vorgänger ja scheinbar nicht getan hat.

VG Hüpenbecker
 
Thema: Fachwerkhaus unter Ensembleschutz kaufen - Vorbesitzer hat ungenehmigte Veränderung vorgenommen
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